IFG-Anfrage Nr. 083 - Sicherheitsstudien zu Impfstoffzusätzen

Letzte Aktualisierung: 10. Sept. 2014

In etwa zwei Drittel aller in Deutschland zugelassenen Impfstoffe ist Aluminiumhydroxid als Verstärkerstoff enthalten. Früher enthielten die sogenannten Totimpfstoffe häufig auch das quecksilberhaltige Thiomersal als Konservierungsstoff. Im Pandemieimpfstoff Pandemrix, das 2009 millionenfach verimpft wurde, war trotz einer verfügbaren quecksilberfreien Version wieder Thiomersal enthalten.

Sowohl Aluminiuim als auch Quecksilber zählen zu den stärksten Nervengiften, die wir kennen. Warum lassen es unsere Gesundheitsbehörden, allen voran das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe, es zu, dass solche Nervengifte - und zahlreiche weitere bedenkliche Substanzen - in Säuglinge injiziert werden?

Die Argumentation der Impfexperten ist in der Regel, dass diese Stoffen in der geringen Konzentration, in der sie in den Impfstoffen enthalten sind, keinerlei negative Wirkung hätten. Belege dafür seien die Sicherheitsdaten aus den Zulassungsstudien und die geringe Anzahl der Meldungen von Impfkomplikationen. Außerdem seien die Kritiker dieser Praxis nicht in der Lage, die Gefährlichkeit der Zusatzstoffe zu beweisen.

Was die Zuverlässigkeit der Sicherheitsdaten angeht, möchte ich auf diese offiziellen Zitate und diverse Schriftwechsel mit dem PEI verweisen (z. B. IFG-011, IFG-017, IFG-018). Diese Daten können aus meiner Sicht die Harmlosigkeit der Impfstoffzusätze keineswegs stützen!

Ich stellte mir also die Frage, wie die Unbedenklichkeit der verwendeten Substanzen vor ihrem Einsatz in den Impfstoffen geprüft wurde.

Meine Anfrage am 31. Okt. 2007 an das PEI:

"Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Überlassung interner Unterlagen, aus denen hervorgeht, zu welchen Impfstoffzusätzen Ihrem Haus Sicherheitsstudien bekannt sind (bitte mit Quellenangabe)."

Auf diese Anfrage reagierte das PEI zunächst nicht. Am 11. Jan. 2008 forderte ich deshalb eine Eingangsbestätigung an. Diese erhielt ich am 15. Jan. 2008.

Der Bescheid des PEI vom 29. Jan. 2008:

"(...) Informationen zu den Hilfsstoffen sind Bestandteil der Zulassungsunterlagen. Es ist Aufgabe des Herstellers, deren Verträglichkeit mit Studien zu belegen. Jedoch gibt es keine Zusammenstellung, zu welchen Substanzen welche Studien vorliegen.

Nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz besteht Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Das Informationsfreiheitsgesetz gibt dem Bürger jedoch keinen Anspruch darauf, dass Informationen nach seinen Wünschen zusammengestellt werden.

Der Antrag ist abzulehnen, weil dem Paul-Ehrlich-Institut keine Zusammenstellung von internen Unterlagen vorliegt, aus denen hervorgeht, zu welchen "Impfstoffzusätzen" Sicherheitsstudien
bekannt sind. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass das Paul-EhrlichInstitut eine Auflistung der Sicherheitsstudien aller Hilfsstoffe erstellt. (...)"

Am 29. Feb. 2008 legte mein Rechtsanwalt Widerspruch gegen den Bescheid der Behörde ein:

"(...) Es geht meinem Mandanten nicht um die Überlassung von Unterlagen im Sinne der Erstellung einer Auflistung. Mein Mandant möchte vielmehr von Ihnen ganz einfach wissen, zu welchen Hilfsstoffen zu Impfstoffen Ihnen Sicherheitsstudien bekannt sind."

Das PEI reagierte nicht und bei mir geriet der Vorgang zunächst in Vergessenheit. Schließlich griff ich ihn wieder auf und mein Anwalt mahnte die Bearbeitung des Widerspruches am 19. Juni 2013 beim PEI an und setzte den 3. Juli 2013 als Frist. Dort war der Widerspruch zunächst nicht aufzufinden, so dass mein Anwalt ihn noch einmal dem PEI zusenden musste. Mit Schreiben vom 5. Juli 2013 teilte das PEI mit, dass man den Termin nicht einhalten könne.

Am 2. Okt. 2013 mahnte mein Anwalt erneut die Bearbeitung an und wies darauf hin, dass der nächste Schritt in einer Klage vor dem Verwaltungsgericht bestünde.

Darauf hin erhielt ich am 7. November 2013 vom PEI einen Widerspruchsbescheid, in dem folgende Inhaltsstoffe genannt wurden, zu denen der Behörde Informationen über die Sicherheit vorliegen:

Adjuvanzien:
Aluminiuimhydroxid
Aluminiumphosphat
AS03
3-O-desacyl-4'-monophosphoryl lipid A (MPL)
MF59
Kalium-Aluminiumsulfat

Konservierungsmittel:
Ethylenamintetrasessigsäure (EDTA)
2-Phenoxyethanol
Phenol
Thiomersal

Stabilisatoren:
Harnstoff
humanes Serumalbumin
hydrolysierte Gelantine
Laktose
Sorbitol
Zucker
Natriumglutamat
Aminosäuren

Inaktivierungsagenz:
Formaldehyd

Der nächste Schritt wäre nun, sich einen Inhaltsstoff herauszusuchen und die entsprechende Anfrage an das PEI zu richten. Es steht jedem Leser dieser Webseite frei, hier selbst aktiv zu werden.

 


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