IFG-Anfrage Nr. 18
Letzte Aktualisierung: 2. Juni 2013
Zur Vorgeschichte: Siehe IFG-Anfrage Nr. 017
Der Umgang des PEI mit dem Thema Impfstoffsicherheit kam mir zunehmend wage und nebulös vor. Mich interessierte nun, wanndas PEI seit 2001 die Nebenwirkungsangaben aufgrund auftretender Komplikationen beim breiten Feldeinsatz korrigieren musste. Ich schrieb also am 9.12.2007 an das PEI:
"In Ihrem Hause wird doch sicherlich dokumentiert, wenn eine Korrektur der Häufigkeitsangaben von Impfkomplikationen von den zuständigen Mitarbeitern diskutiert oder gar beschlossen wird. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um die Überlassung interner Unterlagen, aus denen hervorgeht, in welchen konkreten Fällen das PEI bisher eine nachträgliche Korrektur der Häufigkeitsangaben (von Impfkomplikationen) erwogen und ggf. beschlossen hat - sei es aufgrund der Meldungen von Impfkomplikationen oder aufgrund von sonstigen Quellen."
Auf diese Anfrage erhielt ich leider keine Antwort und der Vorgang geriet bei mir in Vergessenheit. Am 27.05.2013 hakte ich erneut nach und bat um Bearbeitung meiner Anfrage.
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