IFG-Anfrage Nr. 107 / BMG / Interessenkonflikte der "alten" STIKO
Stand: 29. Mai 2011
Vorgeschichte: Siehe IFG-Anfrage Nr. 28
IFG-Anfrage vom 14. Januar 2010 an das Bundesgesundheitsministerium: Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Überlassung interner Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche möglichen Interessenkonflikte die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) der letzten Amtsperiode (2004 bis 2007) gegenüber dem BMG angegeben haben. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und Bearbeitung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
14. Januar 2010: Eingangsbestätigung und Rückfrage wegen der Begründung für Rücknahme der Klage (IFG-28) und Stellen einer neue Anfrage.
21. Januar 2010: Erneute Rückfrage des BMG per Brief
8. April 2010: Meine Antwort per Email
11. Mai 2010: Mein Rechtsanwalt mahnt die Bearbeitung an. Diese wird postwendend für die nächsten Tage zugesagt
Stand am 29. Mai 2011:
Das Gericht entschied unter Abwesenheit der streitenden Parteien gegen eine Freigabe der gewünschten Informationen. Mit sehr viel Mühe wurden vor allem formale Gründe zusammengetragen und angeführt. Es ist deutlich spürbar, dass das Gericht keinesfalls gewillt ist, meinem Anliegen stattzugeben. Eine Berufung erscheint wenig aussichtsreich. Man müsste eine neue, eindeutig formulierte IFG-Anfrage stellen. Da jedoch der zeitliche Abstand zu der betreffenden STIKO-Amtsperiode immer größer wird, entscheide ich in Absprache mit meinem Rechtsanwalt und einem der wichtigsten AGBUG-Sponsoren, das Verfahren einzustellen.










