IFG-Anfrage Nr. 089 - Anzahl der vom PEI freigegebenen Impfstoff-Chargen

Letzte Änderung: 19. April. 2015

Für Eltern und Betroffene ist es unmöglich, im Rahmen ihrer Impfent-scheidung zwischen konkurrierenden Impfstoffen den wahrscheinlich sichersten auszusuchen. Dazu müsste man die Anzahl der Meldungen von Impfkomplikationen und die Anzahl der verimpften Dosen in Bezug zueinander setzen, etwa vergleichbar mit der Pannenstatistik des ADAC.

Die Freigabe der Meldungen von Impfkomplikationen wurde im Jahr 2006 mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erreicht. Seit Mai 2007 ist die Melde-Datenbank sogar online aufrufbar.

Die Anzahl der verimpften Impfstoffdosen wird jedoch vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der deutschen Zulassungsbehörde, gar nicht erhoben - obwohl dies aus Sicht der meisten Bürger sicherlich zu ihren Aufgaben gehört. Ersatzweise forderte ich deshalb am 6. Januar 2007 in einer IFG-Anfrage die Dosen-Anzahl der vom PEI freigegebenen Impfstoff-Chargen an.

Die Bearbeitung meiner Anfrage musste insgesamt sieben Mal angemahnt werden, zuletzt - durch mienen Anwalt - am 21. Juni 2011. Daraufhin teilte mir das PEI mit, dass man mir die Anzahl der freigegebenen Impfstoffdosen nicht mitteilen dürfe, denn diese Daten seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Hersteller. Die Anzahl der Chargen könne man mir dagegen mitteilen.

Nach weiterem lebhaftem Schriftwechsel reichte ich schließlich im September 2012 die Klage ein. Das PEI versucht seitdem, das Verfahren zu verkomplizieren, indem es sämtliche Hersteller mit einzubezieht. Somit ist absehbar, dass im Gerichtssaal die Vertreter des PEI mit einer Phalanx von Herstelleranwälten gegen mich antreten werden. David gegen Goliath, sozusagen.

Um mein Kostenrisiko zu senken, habe ich meine Klage im Sept. 2013 auf die Freigabe der Daten zu zwei MMR-Impfstoffe ("M-M-RVax Pro" von SPMSD und "Priorix" von GSK) eingeschränkt. Somit habe ich es nur noch mit maximal zwei Herstellern zu tun.

"Hänschen piep einmal": Urteil des Verwaltungsgericht Darmstadt vom 25.11.2014:

Meine Klage auf Zugang zu den Daten über die jährlich vom PEI freigegebenen Impfstoffdosen wird zurückgewiesen. Es handle sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und dies mache mein Recht auf Akteneinsicht zunichte. Eine Berufung wurde nicht zugelassen, so dass wir jetzt Berufungsbeschwerde einlegen müssen.

Meine Kritik an dem Urteil: Es ist richtig, dass laut IFG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Akteneinsicht entgegenstehen können. Näheres ist jedoch im IFG nicht geregelt. Wenn es einem Gericht für die Abweisung einer Klage ausreicht, dass eine Firma Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse reklamiert, ohne dies näher begründen zu müssen, so nutzt das Gericht zwar den Spielraum, den das Gesetz ihm läßt, verletzt jedoch vehement die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers, Bürgern bei Bundesbehörden Akteneinsicht zu gewähren.

Ich war durchaus bereit, mit dem Gericht über eine Frist zu diskutieren, ab wann begehrte Informationen, die möglicherweise Firmeninteressen tangieren, als veraltet zu gelten haben. Die EU-Kommission betrachtet laut Urteilstext wettbewerbsrelevante Wirtschaftsdaten nach 5 Jahren als so veraltet, dass sie nicht länger als vertraulich behandelt werden müssen. Doch weder die Anwälte der Hersteller noch das Gericht waren auch nur ansatzweise bereit, sich auf eine derartige Diskussion einzulassen. Dem  Gericht hat die Behauptung der gegnerischen Anwälte ausgereicht, wonach sich aus der Anzahl der jährlich freigegebenen Impfstoffdosen wettbewerbsrelevante Konsequenzen ergeben. Nach dem Motto "Hänschen piep einmal" mussten die Herstellervertreter nur "Pieg" sagen. Belegen mussten sie ihre Behauptungen nicht und somit war mein Recht auf Akteneinsicht vom Tisch. Einfach so und vollständig.

Nicht nur, dass im Urteilstext die Einschränkung des Informationsrechts durch Firmeninteressen als etwas absolutes definiert wurde, nein darüber hinaus müssen Firmen ihre Interessen nur verbal behaupten und nicht belegen.

Doch selbst wenn ein Hersteller sein Interesse auf Geheimhaltung von Daten nachvollziehbar belegen könnte, kann dies doch nicht bedeuten, dass diese Geheimhaltungsinteresse für alle Ewigkeit besteht, oder?

Das Darmstädter Urteil ist in meinen Augen ein Witz. Das im IFG grundsätzlich uneingeschränkt definierte Recht des Bürgers auf Akteneinsicht wird auf diese Weise durch ein Verwaltungsgericht zu einem Papiertiger degradiert.

Kann es wirklich sein, dass sich nicht nur die Bundesgesundheitsbehörden wie das PEI, sondern auch unsere Gerichte schon vollständig in der Hand von Industrie-Interessen befinden?

Ich will mit dieser Frage nicht andeuten, dass ich Firmen grundsätzlich für etwas Böses halte und meiner Ansicht nach Firmeninteressen grundsätzlich dem Interesse der Allgemeinheit wiedersprechen. Aber es ist mehr als naiv, davon auszugehen, dass die Interesen von Firmen, insbesondere die von multinationalen Konzernen mit Allgemeininteressen identisch sind. Doch die Tendenz der Politik, Behörden und sogar der Gerichte, sich dem real existierenden Raubtierkapitalismus - und die Impfstoffhersteller zähle ich definitiv dazu - kritiklos zu unterwerfen, nach dem Motto: "Lieber mit den Wölfen heulen, als von ihnen gefressen zu werden", ist verhängnisvoll:

Selbst wenn die von SPMSD und GSK vertriebenen MMR-Dreifachimpfstoffe "Priorix" und "M-M-RVaxPro" notwendig, wirksam und sicher wären, so sind Wirksamkeit und Sicherheit nie etwas Absolutes und Eltern muss die Möglichkeit gegeben werden, den vergleichsweise wirksameren und mit weniger Risiken behafteten Impfstoff für ihr Kind auszuwählen. Dies wird ihnen durch die deutsche Zulassungsbehörde und von den Herstellern mit großer Entschlossenheit verwehrt.

Und das ist ein Skandal. Wir Eltern dürfen uns das nicht gefallen lassen. Und darum werde ich nach Möglichkeit in Berufung gehen.


Die Durchsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gegenüber Bundesbehörden kostet Geld. Bitte unterstützen Sie unsere IFG-Anfragen durch eine Spende an den Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V. (AGBUG)". Bitte geben Sie bei der Überweisung das Stichwort "Rechtsfonds" an. Kontodaten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

        Weitere Infos

Wir verwenden Cookies!

Datenschutzerklärung

Symposium

Jetzt DVD bestellen:
Abb.

Alle bisherigen Symposien im Überblick

Leseprobe

Kostenlose Leseprobe
anfordern

IFG-Anfragen

Anfragen nach dem Infor-
mationsfreiheitsgesetz
(in Zusammenarbeit mit
AGBUG e. V)

Bücher

Abb.

Abb.

 

Abbildung Buchumschlag

  

Abbildung des Buches

 

Abbildung der Umschlagseite

 

Volltextsuche

impf-report Probeheft

Weißt Du schon das Neueste? Es gibt eine unabhängige Zeitschrift, den "impf-report", und da kannst Du eine Gratis-Leseprobe anfordern. Cool, gell?

Materialien bestellen

Bücher, Schriften, DVDs, CDs,impf-report

Risiken & Nebenwirkungen dieser Webseite

Impressum