impf-report Ausgabe Nr. 132/133, III+IV 2021

Corona-Krise:
Rechtsstaat am Abgrund - Wenn Richter die Arbeit verweigern
Die vier Ebenen der Corona-Realität
(Doppel-Ausgabe!)
Abb.


Editorial

Herrenberg, der 24. Mai 2022

Lieber Leser,

diese Doppelausgabe stellt insofern eine Ausnahme dar, als sie nicht Fakten über Fakten zur Impf- oder Pandemiefrage enthält, sondern fast ausschließlich eine Dokumentation darüber, wie hartnäckig in zahlreichen Verfahren versucht wird, die Gerichte in Deutschland endlich dazu zu bringen, sich mit genau diesen Fakten auseinanderzusetzen. Und natürlich geht es dabei um die Behauptung einer Corona-Pandemie und die damit verbundene Rechtfertigung für die Abschaffung fast aller Grundrechte.

Ich war selbst überrascht, wie viele vom AGBUG-Rechtsfonds unterstützte Verfahren sich in den letzten zwei Jahren  angesammelt haben. Und doch stellt das nur einen Bruchteil der Gesamtbemühungen unzähliger aufrechter Bürger und Anwälte dar.

Doch leider sehen wir seit eben diesen zwei Jahren, dass nicht nur die Politiker der Altparteien und nicht nur die Redaktionen der Massenmedien, sondern sogar auch die Gerichte die Fakten meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Ich bin immer wieder aufs Neue fassungslos und entsetzt. Und immer wieder aufs Neue empört und suche nach Wegen, wie es uns gelingen könnte, das Ruder wieder herumzureißen und die staatstragenden Strukturen endlich dazu zu bringen, die Behauptungen eines durch und durch korrupten Robert-Koch-Instituts (RKI), und einer nicht minder korrupten Leopoldiner-Gesellschaft endlich einmal zu überprüfen.

Ja, es ist frustrierend. Ist unser Rechtssystem am Ende? Vielleicht. Sollten wir den Kampf um unsere Grundrechte und um die Zukunft unserer Kinder aufgeben? Ich bin noch nicht dazu bereit.

Zwar musste ich jetzt den Rechtsfonds für neue Fälle schließen, weil die Spendengelder nicht mehr so fließen wie am Anfang, aber jedes der laufenden Verfahren könnte die Wende liefern, und zwar durch eine nachträgliche Prüfung und Abwägung der Fakten im Rahmen einer Feststellungsklage.

Doch das allein reicht vermutlich nicht. Wir haben ja inzwischen die Wahl, was uns mehr erschüttert: Corona oder der Ukraine-Krieg oder – tja, wer hätte das gedacht – die tödlichen Affenpocken. Und was den globalen Panikmachern morgen einfallen wird, wer weiß das schon?

Genug Anlass, einmal sämtliche Massenmedien auszuschalten, in den Wald zu gehen und zu überlegen, worauf es eigentlich ankommt.

Das mache ich hin und wieder und deshalb beginnt diese Ausgabe auch mit einem geistigen Schritt zurück und dem Versuch, einen Blick auf den Sinn des Ganze zu werfen.

Herzliche Grüße
Ihr
Hans U. P. Tolzin

 

Inhalt

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Seite 2

Editorial
Seite 3

Inhaltsverzeichnis
Seite 4

Die vier Ebenen der Corona-Realität - Warum Menschen aneinander vorbeireden
von Hans U. P. Tolzin
Seite 5

Jeder Mensch nimmt Realität anders wahr. Das mag mit ein Grund dafür sein, dass Corona-Gläubige und Corona-Ungläubige es nur selten schaffen, miteinander zu kommunizieren. Der erste Schritt zu einer gegenseitige Verständigung ist deshalb die Erkenntnis, dass die Realität in Bezug auf Corona aus mindestens vier Ebenen besteht. Solange sich zwei Menschen auf unterschiedlichen Realitätsebenen befinden, werden sie nur sehr erschwert miteinander kommunizieren können. Die entscheidende Auseinandersetzung findet jedenfalls nicht – wie viele Menschen glauben – auf der Sachebene, sondern vielmehr auf der emotionalen Ebene statt. Doch letztlich geht es auch um die Frage nach dem Sinn des Ganzen.

Der Ursprung des Rechts - und die eigentliche Aufgabe des Staates
von Hans U. P. Tolzin
Seite 18
Die Grundrechte sind laut Grundgesetz Abwehrrechte gegen einen entgleisenden Staat. Sie leiten sich von der unantastbaren Würde des Menschen ab. Um zu verstehen, wie sehr die Corona-Politik der letzten zwei Jahre unsere Würde verletzt hat, brauchen wir ein Gefühl für diese Würde – und natürlich für unsere Grundrechte. Davon ausgehend sind die zahlreichen Gerichtsverfahren gegen den Corona-Wahn zu bewerten. Diese stellen eine der Verteidigungsfronten gegen jene übermächtig scheinende politische Seilschaft dar, die zur Zeit nach der absoluten Macht greift. Können wir es uns leisten, den Kampf um das Recht aufzugeben?

Bayern: Popularklage gegen die Corona-Verordnung
von Hans U. P. Tolzin
Seite 21
Bayern ging seit Beginn der angeblichen Corona-Pandemie von allen Bundesländern am radikalsten vor und ist zudem das Bundesland mit den häufigsten Änderungen der Corona-Maßnahmen. Gleichzeitig bietet die bayerische Verfassung aber auch mit der Möglichkeit der sogenannten Popularklage die einzigartige Möglichkeit, ohne den Nachweis einer eigenen unmittelbaren Betroffenheit gegen eine Verordnung der bayerischen Staatsregierung zu klagen.
Da unser Anwalt Dr. Uwe Lipinski seine Doktorarbeit über die bayerische Verfassung geschrieben hatte, bot sich eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) als Ausgangspunkt für seine Aktivitäten an.
Diese Klage wurde in Verbindung mit einem Eilantrag am 24. April 2020 eingereicht und musste aufgrund der ständigen Änderungen allein bis zum 10. Okt. 2020 insgesamt zehnmal angepasst bzw. neu eingereicht werden.

Bayern: Und täglich grüßt das Coronavirus
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 39
Allein im Bundesland Bayern wurden die Coronaregeln im Durchschnitt mehr als einmal täglich geändert. Das ganze Ausmaß der ungehemmten Regulierungswut von Söder & Co. finden Sie auf den folgenden Seiten.

Nordrhein-Westfalen: Klage gegen Verbot eines Autokorsos in Düsseldorf
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 54
Am 22. April 2020 meldete sich bei mir ein Herr B. aus Nordrhein-Westfalen, der in Düsseldorf einen Autokorso mit dem Thema „Wahrung der Grundrechte und für freie Impfentscheidung“ für den 2. Mai 2020 angemeldet hatte.
Das Ordnungsamt von Düsseldorf hatte den Autokorso unter Berufung auf § 11 der Landes-Coronaverordnung verboten.

Baden-Württemberg: Normenkontrollverfahren gegen Maskenzwang
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 57
„Ich bin Verkäuferin und würde gerne einen Eilantrag zur Befreiung der Maskenpflicht für Verkäufer stellen. Ich bin zwar aus Baden-Württemberg und hier hieß es eigentlich, dass an der Kasse kein Mundschutz getragen werden muss, aber in den meisten Läden ist die seitliche Scheibe nicht lang genug. (...)"

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 1 bis 20)
Seite 63

Baden-Württemberg: Verbot des 13. Stuttgarter Impfsymposiums
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 67
Bereits ein Jahr im Voraus hatte ich eine der Stadt Filderstadt gehörende Halle für ein ganzes Wochenende zur Durchführung des 13. Stuttgarter Impfsymposiums gebucht. Die Veranstaltung war für den 23.-24. Mai 2020 geplant.
Bis dahin war die Zusammenarbeit mit der Hallenverwaltung hervorragend gelaufen.

Bayern: Bußgeld für das Schlafen in einer Hängematte
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 68
„Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd informierte uns über den Vorfall vom 05.04.2020. Demnach wurden Sie am 05.04.2020, gegen 10:40 Uhr, am Parkplatz des Franz-Marc Museums (Mittenwalder Str. 50) auf einer Hängematte liegend angetroffen. Ihre Hängematte war an zwei Baumstämmen befestigt und Ihr PKW (…) stand geparkt vor der Hängematte. (...)“

Hessen: Normenkontrollantrag gegen Corona-Verordnung
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 70
Die Corona-Verordnungen aller Bundesländer sowie etliche bestehende wie auch neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes (BIfSG) sind bereits aus sachlichen Gründen verfassungswidrig.
Bei der hessischen Coronaverordnung kommen jedoch noch schwere formale Fehler hinzu, die von uns diesmal aus taktischen Erwägung auch als Erstes angegriffen werden. Mit „uns“ ist gemeint: 1. Drei Klägerinnen aus Hessen, die vorerst anonym bleiben. 2. Der Heidelberger Fachanwalt Dr. Uwe Lipinski. 3. Der Autor dieser Zusammenstellung als Verwalter des AGBUG-Klagefonds (Hans Tolzin)

Baden-Württemberg: Bußgeld wegen Maskenvergehen in U-Bahn
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 76
Am 16. Mai 2020 wurde ich in Stuttgart von Polizeibeamten, welche gezielt die wichtigsten öffentlichen Verkehrsmittel kontrollierten, die zur bislang größten Querdenker-Kundgebung auf dem Cannstatter Wasen führten, in der U-Bahn ohne Maske angetroffen. Die Folge war ein Ordnungsgeld von 30 Euro. Nach meinem Einspruch und einer sehr merkwürdigen mündlicher Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart wurde ich von einer blutjungen Richterin, die wohl frisch von der Uni zum Gericht gewechselt war, am 9. Dezember zu 200 Euro Bußgeld verurteilt. Gegen das Urteil gingen wir in die Rechtsbeschwerde bzw. beantragten die Fortführung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Baden-Württemberg: Teilnahme an verbotener Versammlung
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 82
Nach der spontanen Solidaritätsbekundung  vor dem Heidelberger Polizeipräsidium am 15. April 2020 für die Rechtsanwältin Beate Bahner rollte Polizeipräsident Stenger in Form einer 12-köpfigen Sonderermittlungsgruppe schwere Geschütze auf: Mir wurde ein Bußgeld von mehr als tausend Euro für die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung und das Nichteinhalten von Abständen verpasst. Anderen  Betroffenen ging es ähnlich. Anträge zur Ruhendstellung der Verfahren, bis ein exemplarisches Gerichtsurteil vorliegt, wurden vom Ordnungsamt abgeschmettert.

Hessen: Grundrechtsklage vor dem hessischen Staatsgerichtshof
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 87
Am 17. Juli 2020 klagten fünf Personen mit Unterstützung der Heidelberger Anwaltskanzlei Dr. Lipinski und des AGBUG-Rechtsfonds beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel per Normenkontrollantrag und Eilantrag gegen die verfassungswidrige hessische Corona-Verordnung.

Mecklenburg-Vorpommern: Klage gegen Anordnung häuslicher Quarantäne
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 90
Im Oktober 2020 ordnete das zuständige Gesundheitsamt für einen völlig gesunden, aber testpositiven Familienvater aus Mecklenburg-Vorpommern zwei Wochen häusliche Quarantäne, also Freiheitsentzug, an. Mit Unterstützung der Heidelberger Anwaltskanzlei Dr. Lipinski und dem AGBUG-Rechtsfonds klagte der Mann im Eilverfahren vor dem VG Schwerin.

Baden-Württemberg: Hausfriedensbruch durch Polizeibeamte
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 96
Bei einem Selbsthilfetreffen von Opfern der Corona-Maßnahmen, das am 10. Dezember 2020 in meinem Haus stattfand und bei dem sich u. a. auch eine Kandidatin für den Landtag der Partei WIR2020 vorstellte, drangen mehrere Polizeibeamte gegen meinen eindeutig und deutlich erklärten Willen in mein Haus ein, belästigten meine Gäste und sprengten das Selbsthilfetreffen. Mir selbst wurden im Zuge dessen vorübergehend Handschellen angelegt.

Bayern: Ärztliches Attest mit Diagnose versus Datenschutz
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 104
Eine Schulleiterin verlangte von einem Schüler, der keine Maske trug, die Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Angabe einer genauen Diagnose. Ansonsten würde er der Schule verwiesen. Dies widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt im Grunde Nötigung dar. Dagegen klagte der Vater stellvertretend für seinen Sohn vor dem BayVGH München.

Baden-Württemberg: Allgemeines Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 107
Die Corona-Verordnungen aller Bundesländer sowie etliche bestehende wie auch neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes (BIfSG) sind aus sachlichen Gründen, teilweise aber auch aus rein formalen Gründen, verfassungswidrig. Dies gilt auch für das strikte Alkoholverbot in der Öffentlichkeit des Bundeslandes Baden-Württemberg. Wir griffen diese unzumutbare und völlig willkürliche Einschränkung unserer Grundrechte mit einer Klage und einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim an.

Baden-Württemberg: Diskriminierung trotz Attest in Tankstelle
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 109
Laut Coronaverordnung (CVO) von Baden-Württemberg war das Tragen einer Maske im März 2021 beim Einkaufen Pflicht. Die CVO sah allerdings Ausnahmen vor, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen durfte. Trotz Vorlegen eines ärztlichen Attestes mit angegebener Diagnose wurde mir von dem Mitarbeiter der nächstgelegenen Erdgastankstelle, bei der ich seit Jahren Stammkunde bin, der Zugang zur Tankstelle verwehrt. Er drohte damit, die Zapfsäule abzuschalten oder sogar die Polizei zu rufen.

Baden-Württemberg: Normenkontroll- und Eilantrag gegen Corona-Verordnung
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 110
Die CVO (Coronaverordnung) in Baden-Württemberg ist sowohl aus formalen als auch aus sachlichen Gründen verfassungswidrig und somit im Grunde nichtig. Was jedes Gericht, dass sich mit den Fakten beschäftigt und nicht stupide nachbetet, was das Robert-Koch-Institut (RKI), die deutsche Seuchenbehörde, vorbetet, eigentlich mit Leichtigkeit bestätigen müsste. Wenn da die Korruption und die Rückgratlosigkeit der allermeisten Richter nicht wäre.
Wir sammelten eine Klägergruppe aus insgesamt sechs Personen und reichten eine Normenkontrollklage sowie einen Eilantrag an den VGH Mannheim.

Bundestag: Anzeige gegen SPD-Bundestagsfraktion wegen Maskenvergehen
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 115
„Am 29.09.2021 fand sich die SPD-Fraktion des jüngst gewählten, aber noch nicht konstituierten 20. Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude zu einem Gruppenfoto zusammen. Dabei trugen die insgesamt 206 Personen – bis auf eine Ausnahme – über einen nicht unerheblichen Zeitraum weder eine medizinische Maske noch eine sonstige Mund-Nasen-Bedeckung noch wurde ein Mindestabstand eingehalten. (...) Durch dieses Verhalten haben die Beteiligten vorsätzlich und schuldhaft gegen § 112 I OWiG verstoßen. (...) Indem die Beteiligten an besagtem Ort keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben, handelten sie einer Anordnung des Präsidenten des Deutschen Bundestages entgegen.“

Anfechtung des Wahlergebnisses der Bundestagswahl 2021
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 115
Mehrere Vorfälle und Gründe sprechen gegen einen fairen Wahlkampf und eine faire Durchführung der Bundestagswahl 2021.

Baden-Württemberg: Behinderung der Wahlbeobachtung bei Bundestagswahl
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 118
Im Zuge der Bundestagswahl melde ich mich in „meinem“ Wahllokal in Herrenberg-Kuppingen um 18 Uhr, also zur Zeit der Schließung des Wahllokals, als Wahlbeobachter und beobachte von da an die Auszählung der Stimmen. Ich trage keine Maske, was auch nach Vorzeigen meines ärztlichen Attestes akzeptiert wird. Nach 15 Minuten werde ich jedoch vom Leiter der Wahlhelfer aufgefordert, das Wahllokal zu verlassen. Dazu beruft er sich auf die aktuelle Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg. Da diese Verordnung verfassungswidrig ist, komme ich der Aufforderung nicht nach. Der Leiter der Wahlhelfer ruft daraufhin die Polizei. Die Beamten nehmen meine Personalien auf, erteilten mir einen Platzverweis und verpassen mir ein Bußgeld.

Baden-Württemberg: Veröffentlichung von Polizistengesichtern bei Montags-Spaziergängen
Hans U. P. Tolzin / AGBUG
Seite 120
„Sehr geehrter Herr Tolzin, beim genannten Ermittlungsverfahren gegen Sie, wegen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Am Donnerstag, den 13.01.2022 haben Sie während der auf dem in Herrenberg, Marktplatz stattfindenden Versammlung mehrfach Polizeibeamte des Polizeireviers Herrenberg, zum Teil aus unmittelbarer Nähe gefilmt. Diese Aufnahmen und Porträtaufnahmen von diesen Polizeibeamten haben sie auf der Plattform Youtube unter dem Stichwort „Mahnwache Herrenberg 13.01.2022“ hochgeladen und öffentlich gemacht. Das erfolgte ohne Einverständnis der betroffenen/gefilmten Polizeibeamten. Dies stellt ein Vergehen nach § 33 Kunsturhebergesetz dar. .
te Studien, die beweisen, dass es Infektionen und Todesfälle verhindert, sowie die Schwere der Erkrankung reduziert.

Impfkritische Gesprächskreise und Stammtische
Seite 122

Adressen, Links, besondere Empfehlungen
Seite 126

Neuerscheinungen und Bestseller
Seite 127


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