impf-report Ausgabe Nr. 032, Juli/August 2007

 

Inhalt dieser Ausgabe:

20 Monate Informationsfreiheitsgesetz: Das Ende aller Impfgeheimnisse?
Bis vor kurzem war es die Regel, dass die Bundesgesundheitsbehörden auf kritische Anfragen im Zusammenhang mit Impfungen gar nicht oder ablehnend reagierten. Z. B. wurden Auskünfte über Details des Zulassungsverfahrens oder die Impfstoffsicherheit pauschal mit Hinweis auf das zu schützende Betriebsgeheimnis der Hersteller verweigert. Doch seit dem 1. Januar 2006 ist in Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Damit haben Bundesbürger erstmals ein einklagbares Recht auf Einsicht in behördeninterne Unterlagen. Der impf-report hat im Laufe des letzten und diesen Jahres an diverse Bundesbehörden eine ganze Reihe von Anfragen nach dem IFG gestellt und veröffentlicht nun den aktuellen Stand dieser Vorgänge. Nachfolgend eine Zusammenfassung der bisher in den beiden letzten „impf-report“-Ausgaben veröffentlichten Anfragen.

IFG-Anfrage Nr. 03: „TOKEN-Studie“
Zusammenfassung des ersten Teils (siehe letzte Ausgabe) und Fortsetzung
Zum Hintergrund: Nach der Marktrücknahme von HEXAVAC – die angeblich nichts mit den gemeldeten Todesfällen zu tun hatte – startete das RKI die bereits seit Jahren geplante sogenannte„TOKEN-Studie“, um die Todesfälle von Kindern zwischen 2 und 24 Monaten systematisch auf die verursachenden Faktoren (einschließlich Impfungen) zu untersuchen. Diese Studie wertete nicht etwa die Daten der letzten Jahre aus, um zu einem möglichst schnellen Ergebnis zu kommen, sondern es war eine Laufzeit von etwa 3 Jahren angesetzt. Mit einer ersten Auswertung sei, so die Auskunft, nicht vor 2008 zu rechnen. Die Gesundheitsämter wurden verpflichtet, alle Todesfälle von Kindern des betreffenden Alters im Rahmen dieser Studie an das RKI zu melden. Den betroffenen Eltern und beteiligten Ärzten wurde vom RKI ein Fragebogen vorgelegt. Das verschleppende Vorgehen der Behörden wurde von Anfang an von Impfkritikern bemängelt. Sie argwöhnten, dass man nach drei Jahren, sobald „Gras über die Sache gewachsen ist“, ein nichtssagendes Ergebnis der TOKEN-Studie zum Anlass genommen wird, HEXAVAC wieder zuzulassen.Der Umstand, dass die beiden Hersteller von 6fach-Impfstoffen vom RKI in die Studie einbezogen wurden, rief denn auch in Impfkritikerkreisen helle Empörung hervor: Sollten hier etwa die Ursachen für die unerklärlichen Todesfälle bewusst verschleiert werden?

IFG-Anfrage Nr. 04:„Meldedaten Impfkomplikationen 1987 bis 2005“
Bereits am 17. März hatte ich das PEI (Paul-Ehrlich-Institut, Zulassungsbehörde für Impfstoffe) unter anderem um die Meldedaten der Impfkomplikationen der Jahre 2000, 2004 und 2005 gebeten. Da ich mich im Sinne des IfSG möglicherweise nicht präzise genug ausgedrückt hatte, gab es zunächst einiges Hin und Her um die genauen Formulierungen (siehe auch IFG-Anfrage Nr. 01, impf-report März/April 2007). Nachfolgend mein nächster Versuch, mich so auszudrücken, dass das PEI sich nicht aus formalen Gründen um die Bearbeitung der Anfrage drücken konnte.

IFG-Anfrage Nr. 05:„Meldedaten Impfkomplikationen 1987 bis 1991“
Am 21. Mai 2006 hatte ich das PEI um die Meldedaten von Impfkomplikationen der Jahre 1987 bis 2005 gebeten (siehe IFG-Anfrage Nr. 04). Erhalten hatte ich die Daten der Jahre 1992 bis 2005. Die Erhebung der Zahlen ab 1987 bis 1991 sei jedoch zu aufwendig. Laut der mir vorliegenden Dissertation „Erfassung und Bewertung unerwünschter Arzneimittelwirkungen nach Anwendung von Impfstoffen“ von Dr. med. Klaus Hartmann, einem früheren PEI-Mitarbeiter, wurden diese Zahlen jedoch erfasst und erscheinen auch in seiner Dissertation. Allerdings sind darin auch Meldungen aus dem Ausland enthalten (siehe auch Dissertation auf www.impfstoffsicherheit.de). Selbst wenn die Differenzierung nach Meldequelle tatsächlich sehr aufwendig sein sollte, so dürften doch die Gesamtzahlen für die Jahre 1987 bis 1991 vorliegen. Vor allem aber ist die Auswertung der Meldungen von Impfkomplikationen eine der wichtigsten Aufgaben des PEI, weshalb es völlig unverständlich ist, dass die gewünschten Kennzahlen nicht vorliegen sollten. Denn die Entwicklung der Meldezahlen ist eine wichtige Information zur Einschätzung der Impfrisiken. Ich hatte dem PEI in meinem Schreiben vom 22. Juni eine Frist von 14 Tagen für die Beantwortung gesetzt. Diese war abgelaufen, so dass ich meinen Rechtsanwalt einschaltete. Es galt innerhalb der Frist von vier Wochen den Widerspruch einzureichen.

IFG-Anfrage Nr. 06: „STIKO-Sitzungsprotokolle von 2004 und 2005“
Die „Ständige Impfkommission“ (STIKO) ist ein vom Gesundheitsminister berufenes und am RKI angesiedeltes Experten-Gremium, das Impfempfehlungen ausspricht. Die Umsetzung dieser Empfehlungen werden von allen Gesundheitsämtern mit hoher Priorität verfolgt. Nach der letzten Gesundheitsreform sind die STIKO-Empfehlungen von allen Gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung grundsätzlich zu erstatten. Da die Empfehlungen der STIKO entscheidenden Einfluss auf einen milliardenschweren Markt haben, stehen ihre Mitglieder stehen ihre Mitglieder im Zentrum der Lobbyarbeit der Hersteller. Wie an anderer Stelle bereits dargelegt, sind bei der Mehrzahl der 17 STIKO-Mitglieder Verflechtungen mit den Herstellern und damit Interessenskollisionen nachweisbar. Da die Sitzungen der STIKO hinter verschlossenen Türen stattfinden, ist es für den Bürger nicht überprüfbar, wie die Entscheidungen zustande kommen. Durch das IFG ergibt sich nun die Möglichkeit, Einsicht in die Protokolle der Sitzungen zu nehmen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist dies nur durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erreichen.

IFG-Anfrage Nr. 07: „Meldedaten-Diskrepanz“
Wie aus meiner IFG-Anfrage Nr. 06 hervorgeht, gab es Unterschiede zwischen den Zahlen, die mir das PEI schließlich zur Verfügung stellte und den Zahlen aus einer Dissertation von Dr. Hartmann, einem früheren Mitarbeiter des PEI. Um diesen Punkt zu klären, stellte ich eine erneute Anfrage ausschließlich zu diesem Thema.

IFG-Anfrage Nr. 08: „Masern-Fragebogen an Duisburger Schule“
Masern sind eine harmlose Kinderkrankheit, die nur sehr selten mit Komplikationen verläuft, naturheilkundlich sehr gut begleitet werden kann und in vielen Fällen mit sichtbaren Entwicklungsschüben bei den Betroffenen einhergeht. Dennoch hat sich die Bundesrepublik gegenüber der Weltgesundheitsorganisation WHO verpflichtet, ihren Beitrag für die Ausrottung der Masern zu leisten. Die Ausrottungspolitik wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) umgesetzt. Die nachstehende Anfrage sollte die Frage klären, ob Studien im Zusammenhang mit Masernepidemien vom RKI ergebnisoffen oder manipulativ angelegt werden. Allein schon die Art der Fragestellung in einem Fragebogen kann das Ergebnis maßgeblich beeinflussen.

IFG-Anfrage Nr. 09: „Meldungen von Impfkomplikationen nach Impfstoffen“
Zwar hatte das PEI auf Druck des IFG am 20. Juni 2006 die Gesamtzahlen der jährlichen Meldungen von Impfnebenwirkungen ab 1992 freigegeben (siehe IFG-Anfrage Nr. 04), eine Zuordnung zu bestimmten Impfstoffen war jedoch nicht möglich. Diese sehr wichtige Information sollte deshalb die nachfolgende Anfrage erbringen:

IFG-Anfrage Nr. 10 + 31: „Vergleich Geimpfte – Ungeimpfte in großer Gesundheitsstudie KIGGS“
Für keinen einzigen der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe liegen direkte Wirkungsnachweise in Form von Vergleichen des Gesundheitszustandes bei Geimpften und Ungeimpften vor. Einige Studien legen nahe, dass bei Geimpften ein wesentlich höheres Risiko für Autoimmunerkrankungen, für Asthma oder Hyperaktivität besteht (siehe impf-report Nr. 4, März 2005). Diese Studien werden von den Behörden bisher ignoriert und es werden auch keine Anstrengungen unternommen, Geimpfte und Ungeimpfte systematisch zu vergleichen. Abhilfe könnte eine der bisher umfangreichsten Studien zur Kinder- und Jugend-Gesundheit in Deutschland bringen, dem „Kinder- und Jugendsurvey“ (KiGGS). Die­se Studie wird derzeit mit Hilfe von Steuergeldern vom RKI durchgeführt. Obwohl das RKI eigentlich ein enormes Interesse daran haben müsste, durch eine entsprechende Auswertung der Gesundheitsdaten einen Beweis für den Nutzen von Impfungen zu erbringen, der auch den letzten „Impfmuffel“ überzeugt, wird diese Gelegenheit nicht dafür genutzt. Die nachfolgende Anfrage soll die Freigabe der anonymisierten Datensätze erwirken, so dass auch eine vom RKI unabhängige Auswertung – bezüglich der Gesundheit Geimpfter und Ungeimpfter – ermöglicht wird.

IFG-Anfrage Nr. 11-14: „Maßnahmen des PEI zur Erhöhung der Meldemoral bei Impfnebenwirkungen“
Für alle Eltern, die vor einer Impfentscheidung stehen, ist das Thema Impfstoffsicherheit von entscheidender Bedeutung. Denn was nutzt eine Impfung, wenn das Risiko einer Impfschädigung annähernd so groß oder gar größer ist als das Risiko einer Erkrankung?
Es ist also von zentraler Bedeutung, dass die Impfstoffe vor ihrer Zulassung und auch nach der Markteinführung von der zuständigen Behörde genauestens auf ihre Unbedenklichkeit geprüft werden.
In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für die Erfassung und Auswertung von Meldungen über Impfnebenwirkungen zuständig. Das PEI hat auch die Verantwortung, bedenkliche Impfstoffe oder Produktionschargen so früh wie möglich zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage sind dabei die eingehenden Meldungen, die für Heilberufe seit 2001 Pflicht sind.
Die in der nachfolgenden Anfrage zusammengefassten vier Punkte sollen die Frage klären, wie das PEI die Meldemoral und Melderate einschätzt und wie es von diesen Daten auf den tatsächlichen Umfang der nach Impfungen auftretenden Nebenwirkun-gen schließt.

IFG-Anfrage Nr. 15 + 16: „Mehrfachmeldungen bei Impfkomplikationen“
Die erste Teilfrage der nachstehenden Anfrage an das PEI knüpft an die vorrigen Anfragen an. Ich wollte mir einen Eindruck verschaffen, ob das PEI die Meldungen von Impfkomplikationen näher analysiert, um entsprechend der Tendenzen bei der Meldemoral reagieren zu können, um die Melderate zu erhöhen.
In der zweiten Frage geht es um eine Unklarheit in den vom PEI am 20. Juni 2006 übermittelten Meldezahlen. Die Gesamtzahl der Meldungen im Jahr 2000 stimmte nicht mit der Summe der nach Herkunft der Meldung aufgeschlüsselten Zahlen überein (siehe auch impf-report Juli/Aug. 2006, S. 5).

Jugendamt nimmt Eltern Säugling weg
Unmittelbar nach einer 7fach-Impfung (6fach-Impfstoff plus Pneumokokken) am 18. Okt. 2005 erkrankte die damals zwei Monate alte Melanie. Innerhalb weniger Tage verschlechterte sich ihr Zustand besorgniserregend (u. a. diverse neurologische Symptome, Krämpfe, herausgewölbte Fontanelle). Statt den Zusammenhang mit der vorausgegangenen Impfung zu thematisieren, behaupteten die untersuchenden Ärzte, das Kind sei von den Eltern mißhandelt worden. Das Kind wurde seinen Eltern weggenommen, der Umgang weitgehend eingeschränkt. Die deutschen Familiengerichte halten den Fall für abgeschlossen. Die Eltern klagen seit Februar 2007 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. siehe auch


Download für Abonnenten

Diese Ausgabe bestellen  

        Weitere Infos

Wir verwenden Cookies!

Datenschutzerklärung

Symposium

Jetzt DVD bestellen:
Abb.

Alle bisherigen Symposien im Überblick

Leseprobe

Kostenlose Leseprobe
anfordern

IFG-Anfragen

Anfragen nach dem Infor-
mationsfreiheitsgesetz
(in Zusammenarbeit mit
AGBUG e. V)

Bücher

Abb.

Abb.

 

Abbildung Buchumschlag

  

Abbildung des Buches

 

Abbildung der Umschlagseite

 

Volltextsuche

impf-report Probeheft

Weißt Du schon das Neueste? Es gibt eine unabhängige Zeitschrift, den "impf-report", und da kannst Du eine Gratis-Leseprobe anfordern. Cool, gell?

Materialien bestellen

Bücher, Schriften, DVDs, CDs,impf-report

Risiken & Nebenwirkungen dieser Webseite

Impressum