IFG-Anfrage Nr. 172: Wird die PEI-Meldedatenbank bald abgeschaltet?

Abb.
Nur unter äußerem Druck hat das PEI 2007 die Meldedaten von Impfkomplikationen online gestellt. Bis heute ist es das unbeliebteste Kind der Bundesbehörde. Es mehren sich die Anzeichen, dass man plant, die Datenbank wieder abzuschalten.

Das seit 2006 in Deutschland geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) machte es möglich: Die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der deutschen Zulassungsbehörde für Impfstoffe, erfassten Meldungen von Impfkomplikationen mussten im Zuge einer IFG-Anfrage an das PEI und das Robert-Koch-Institut (RKI), der deutschen Seuchenbehörde, freigegeben werden. Diese Daten wurden vom PEI und RKI bis dahin geheim gehalten - und das, obwohl seit 2001 erstmals eine bußgeldbewehrte Meldepflicht für Erkrankungen im Zusammenhang mit Impfungen für alle Ärzte bestand.

Für etliche Monate war deshalb meine private Webseite impfkritik.de deshalb die einzige Quelle für offizielle Meldedaten von Impfkomplikationen.

Dies zwang das PEI dazu, ab 2007 die Meldedaten in einer eigenen Datenbank online zu stellen.

Von Anfang an, war diese öffentlich abrufbare Datenbank sehr schwer zu bedienen und fiel auch immer wieder aus. Dass sie nicht das Lieblingskind der jeweiligen PEI-Chefs und Gesundheitsminister war - und ist bis heute - deutlich spürbar.

Darüber hinaus wurden die verfügbaren Daten schrittweise abgespeckt, z. B. fehlte irgendwann plötzlich die eindeutige Fallnummer, mit der z. B. Angehörige und meldende Mediziner den aktuellen Status eines "Verdachtsfalls einer über das üblich Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung" nachverfolgen konnten. Später verschwanden dann auch das Alter und das Geschlecht der Impfopfer aus den Datensätzen.

Offiziell diente die Entfernung von wichtigen Meldedaten dem Datenschutz. Wer eigentlich soll das dem PEI noch abnehmen?

Ich halte es für offensichtlich, dass man einer öffentlichen Diskussion über Nebenwirkungen und Impfschäden so weit wie nur irgend möglich das Wasser abgraben will.

Dabei hat die Leitung der Behörde leider einen breiten politischen Rückhalt in den im Bundestag vertretenen Parteien. Auch die AfD schließt sich leider diesem Reigen zunehmend an.

Bei mir verfestigte sich mit der Zeit der Eindruck, dass man die ungeliebte Datenbank in absehbarer Zeit einfach abschalten will. Diese IFG-Anfrage hatte das Ziel, dies zu klären.

Meine Email an das PEI am 9. Feb. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz um Zugang zu behördeninternen Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche konkreten Pläne das PEI bezüglich des Fortbestands der Meldedatenbank von Verdachtsfällen von Impfkomplikationen hat. Bitte halten Sie die gesetzliche Bearbeitungsfrist ein. Ich wäre sehr dankbar für eine kurze Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Hans U. P. Tolzin

Eingangsbestätigung des PEI am 10. Feb. 2020

Meine Email an das PEI am 13. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzliche Bearbeitungspflicht ist abgelaufen, ohne dass Ich von Ihnen eine Rückmeldung erhalten habe. Ich übergebe den Vorgang in den nächsten Tagen an meinen Anwalt.  Mit freundlichen Grüßen, Hans Tolzin.

Email des PEI an mich am 2. April 2020

Sehr geehrter Herr Tolzin, Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Die angefragten Unterlagen werden zurzeit vom Dritten geprüft. Freundliche Grüße, i.A.

Email des PEI an mich am 15. Mai 2020

Sehr geehrter Herr Tolzin, angehängt finden Sie die gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen, i.A.

Anlage: Schreiben des PEI vom 1. August 2017 an das Bundesministerium für Gesundheit

Abschließender Kommentar

Das PEI war nicht bereit, meine direkte Frage nach Plänen, die UAW-Meldedatenbank abzuschalten auch direkt zu beantworten.

Die kommentarlose Übersendung eines Schreibens von vor drei Jahren, unterzeichnet von einem Vorgänger des derzeitigen Präsidenten des PEI, läßt reichlich Interpretationsspielraum.

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