IFG-Anfrage Nr. 152: Name des zuständigen BMG-Mitarebeiters

Anonyme Verunglimpfung von Impfkritikern durch BMG

Am 3. Feb. 2016 besuchten Hans U. P. Tolzin, Vorsitzender von AGBUG e. V. und Herr Mathieu Witzel den Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Gebhart (CDU) in seinem Wahlkreis und baten ihn um eine Stellungnahme zu den DAGIA-Forderungen. DAGIA ist eine Initiative von fast 300 Ärzten und Apothekern zur Durchsetzung von Mindestanforderungen für die Zulassung von Impfstoffen.

Dr. Gebhart leitete die Unterlagen an das Bundesgesundheitsministerium weiter und bat seinerseits um eine Stellungnahme.

Nach mehrfachem Nachhaken erhielt Herr Witzel, der im Wahlkreis von Dr. Gebhart wohnt, aus dessen Büro endlich eine Stellungnahme aus dem BMG - in einem neutralen weißen Dokument ohne Briefkopf und ohne Unterzeichner! In diesem Schreiben werden Herr Tolzin und die Ärzte und Apotheker der DAGIA-Initiative quasi als uneinsichtige Fanatiker verunglimpft, denen quasi nicht mehr zu helfen sei.

Das ist an sich bereits eine Frechheit, noch dazu von einem Bundesministerium - und vollkommen anonym.

Abgesehen davon, dass die Antworten aus dem BMG in wesentlichen Punkten an den berechtigten Forderungen der DAGIA einfach vorbeigehen, ist der Stil der Stellungnahme für interessierte Eltern wie auch für Fachleute, die sich kritisch mit der Impffrage beschäftigen, völlig inakzeptabel. Die Vermutung liegt nahe, dass die Stellungnahme in Wahrheit von einem Pharma-Lobbyisten innerhalb des Ministeriums oder um eine "Amtshilfe" aus Herstellerkreisen stammt.

Um dies zu klären, stellten wir zunächst eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.


14. Juni 2016: IFG-Anfrage Nr. 145 an das BMG:

"Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Auskunft, ob dieses Schreiben wirklich aus Ihrem Ministerium stammt und falls ja, wer genau dafür verantwortlich zeichnet."

22. Juli 2016: Antwort aus dem BMG:

"Auf Ihre Anfrage vom 14. Juni 2016 an die Pressestelle des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bestätige ich Ihnen, dass die Stellungnahme, die Sie uns übersandt haben, aus dem BMG stammt, und zwar exakt in der Form, wie sie Ihnen vorliegt. Sie geht auf eine Anfrage des Abgeordnetenbüros von Herrn Dr. Gebhart, MdB, zurück. Die Stellungnahme wurde im zuständigen Fachreferat 113 unter Beteiligung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) erstellt und dem Abgeordnetenbüro am 6. Juni 2016 vom Kabinettreferat LS 2 des BMG per E-Mail übermittelt. Ein förmliches Schreiben in Papierform gibt es nicht."

8. März 2017: IFG-Anfrage Nr. 152 an das BMG:

"Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Mitteilung des Namens, der Funktion und des Beschäftigungsstatus des Mitarbeiters, der die Antwort für Herrn Gebhart verfasst hat."

31. Juli 2017: BMG lehnt Auskunftsbegehren ab

"Ihren Antrag muss ich ablehnen, da er ins Leere geht. Entsprechende amtliche Informationen im Sinne von § 1 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz sind nicht vorhanden. Ich lege Ihren Antrag gleichzeitig als Auskunftsersuchen aus und kann insoweit folgendes mitteilen: Es gab eine informelle Anfrage eines Mitarbeiters des Abgeordneten Gebhardt, die vom Referat für Parlament- und Kabinettangelegenheiten ebenso informell beantwortet wurde. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, wurde das Papier dem Parlamentsreferat vom zuständigen Fachreferat zugeleitet. Es wurde offenbar durch arbeitsteiliges Zusammenwirken von Bediensteten unterschiedlicher wissenschaftlicher Fachrichtungen erstellt. Es gibt die Meinung des zuständigen Ressorts wieder. Genaueres zur Entstehungsgeschichte ist nicht aktenkundig."

31. Aug. 2017: Unser Rechtsanwalt legt Widerspruch ein

"Es ist unzutreffend, dass zu dieser Frage keine Informationen im Sinne des IFG vorhanden sind. Wie mit E-Mails vom 22.07.2017 und vom 31.07.2017 mitgeteilt, wurde die Stellungnahme unter Beteiligung des PEI und durch arbeitsteiliges Zusammenwirken von Bediensteten unterschiedlicher Fachrichtungen erstellt und per E-Mail vom Kabinettreferat LS 2 übermittelt. Informationen nach dem IFG sind auch elektronische Aufzeichnungen, wie E-Mail-Korrespondenz. Die elektronische Korrespondenz mit dem PEI und der Bediensteten der unterschiedlichen Fachrichtungen untereinander sowie die E-Mail des Kabinettsreferats LS 2 sind vorhanden und zu überlassen."

Aktueller Status: Auf diesen Widerspruch erfolgte bis April 2018 keine Antwort. Die Bearbeitung des Widerspruchs wird derzeit angemahnt.

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