IFG-Anfrage Nr. 106 - Vertrag Bundesgesundheitsblatt
Viele der wichtigsten und offiziellsten Informationen rund um die Bekämpfung von Infektionskrankheiten und über Impfungen sind im Bundesgesundheitsblatt nachzulesen. Die Beiträge liefern die zuständigen Bundesbehörden wie das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Die Inhalte dieser höchst bedeutsamen amtlichen Bekanntmachungen sind jedoch nicht für jedermann zugänglich im Internet abrufbar. Vielmehr muss jeder Interessierte sich die einzelnen Ausgaben kostenpflichtig beim Springerverlag bestellen oder für mehr als 140 Euro im Jahr abonnieren.
Dies empfand ich als sehr ärgerlich, zumal wichtige Informationen wie die Meldepflicht für Impfkomplikationen von den Behörden nicht als ihre Bringpflicht angesehen werden, sondern als Holpflicht der Ärzte. Somit müsste im Grunde jeder Arzt in Deutschland - und davon gibt es insgesamt etwa 400.000, das Bundesgesundheitsblatt beim Springer-Verlag abonnieren, um sich immer über den aktuellen Stand seiner Pflichten aus erster Hand informieren zu können.
Also habe ich am 26. Nov. 2009 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das RKI gestellt und Einblick in den Vertrag mit dem Springer-Verlag verlangt. Dieser Vertrag liegt mir seit 15. April 2010 vor - mit zahlreichen Textschwärzungen.
Hier können Sie den Vertrag herunterladen
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