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Unabhängiger Nachrichtendienst rund ums Impfen  Ausgabe Nr. 17/2008
Von Eltern für Eltern                                1. August 2008
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Inhalt:

[01] Jetzt anmelden: Neue Elternseminare mit Hans U. P. Tolzin
[02] Sind Unterrichtsausschlüsse von Ungeimpften rechtswidrig?
[03] Wirksame Pockenimpfung? - Zeitzeugen berichten
[04] Autismus: Impfstoffe durch Studie entlastet?
[05] 25.000 demonstrieren gegen Ausverkauf des Gesundheitssystems
[06] Bis zu 264 Euro Stundenlohn für besonders eifrige Impfärzte
[07] Impressum

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[01] Jetzt anmelden: Neue Elternseminare mit Hans U. P. Tolzin
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Das "impf-report" Veranstaltungsprogramm für Herbst 2008 liegt
jetzt vor. Nachfolgend der aktuelle Veranstaltungskalender.

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Die Termine
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5. Sept. 2008, Fr.
NEUBRANDENBURG, Tollense Lebenspark
Vortrag, Abendkasse

6. Sept. 2008, Sa.
NEUBRANDENBURG, Tollense Lebenspark
Elternseminar, Voranmeldung

7. Sept. 2008, So.
POTSDAM (weitere Infos demnächst!)
Elternseminar, Voranmeldung

8. Sept. 2008, Mo.
COTTBUS weitere Infos demnächst!
Vortrag, Abendkasse

12. Sept. 2008, Fr.
OSNABRÜCK, Helianthus Heilkundezentrum
Vortrag , Abendkasse

13. Sep. 2008, Sa.
OSNABRÜCK, Helianthus Heilkundezentrum
Elternseminar, Voranmeldung

20. Sept. 2008, Sa.
STUTTGART (Stetten), Nödinger Hof
Elternseminar, Voranmeldung

27. Sept. 2008, Sa.
BIELEFELD, Brackweder Hof
Elternseminar, Voranmeldung

28. Sept. 2008, So.
BIELEFELD, Brackweder Hof
Referentenschulung Modul I, Voranmeldung

9. Okt. 2008, Do.
STUTTGART (Gerlingen)
Vortrag, Abendkasse

10. Okt. 2008, Fr.
KARLSRUHE, Tanzfoyer, Steinstr. 23
Vortrag, Abendkasse

11. Okt. 2008, Sa.
KARLSRUHE, Tanzfoyer, Steinstr. 23
Elternseminar, Voranmeldung

8. Nov. 2008, Sa.
RUDOLSTADT in Thüringen, Stadtbibliothek
Elternseminar, Voranmeldung

14. Nov. 2008, Fr.
REGENSBURG, Rechberger Hof
Vortrag, Abendkasse

15. Nov. 2008, Sa
REGENSBURG, Rechberger Hof
Elternseminar, Voranmeldung

21. - 23. Nov. 2008, Fr. - So.
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (Schwarzwald) Johanniterhof
Wochenendseminar

6. Dez. 2008, Sa.
STUTTGART (Stetten), Nödinger Hof
Referentenschulung Modul I
Voranmeldung

13. Dez. 2008, Sa.
STUTTGART (Stetten), Nödinger Hof
Referentenschulung Modul II, Voranmeldung

10. Jan. 2009, Sa.
HAMBURG, Rudolf-Steiner-Haus
Elternseminar, Voranmeldung

16. Mai 2009, Sa.
STUTTGART (Filderstadt), FILharmonie
6. Stuttgarter Impfsymposium

17. Mai 2009, So.
STUTTGART (Echterdingen), AGBUG-Geschäftsstelle
Offene Mitgliederversammlung AGBUG e.V.

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Inhalte des Elternseminars
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1. Sind Impfungen wirksam?

Wer besitzt verbindliche (!) Daten über die Impfstoff-Wirksamkeit?
- Welche Kriterien sollte ein Wirksamkeitsnachweis mindestens er-
füllen? - Wie wird der Wirksamkeitsnachweis tatsächlich erbracht? -
Fehlende vergleichende Studien: Macht das "Ethik-Argument" Sinn? -
Verstehen Behörden und Hersteller unter "Wirksamkeit" wirklich das
Gleiche wie wir Eltern? - Ist der Rückgang der "großen Seuchen" auf
die Massenimpfungen zurückzuführen?

2. Sind Impfungen sicher?

Begrenzte Aussagekraft der Zulassungsstudien - verpuffte Melde-
pflicht für Impfkomplikationen und unbekannte Dunkelziffern - die
Meldungen von Impfkomplikationen und ihre Interpretation - fehlende
Nachmarktstudien - "was uns nicht plausibel erscheint, existiert
auch nicht" - öffentliche Bankrotterklärungen der zuständigen Bun-
desbehörden

3. Impf-Mobbing: Wie kann man sich wehren?

Gibt es in Deutschland eine Impfpflicht? - Impf-Mobbing in vielen
Berufen - Sonderfall Bundeswehr - das "AIKIDO-Prinzip - U-
Untersuchungen - Impf-Mobbing in Hessen - Sonderfall Tetanus - Un-
terrichtsausschluss wegen Masern - wie können wir uns wehren?

4. Sind Geimpfte gesünder als Ungeimpfte?

Die merkwürdige Angst der Behörden vor einem Vergleich der Gesund-
heitsdaten - was die wenigen vergleichenden Studien aussagen -
schützen Impfungen vor Allergien und Asthma?

5. Wie gefährlich sind Infektionskrankheiten wirklich?

Ist die Panikmache der Behörden berechtigt? Besprechung der konkre-
ten Beispiele Influenza, Masern, Mumps, Tetanus - Einflussfaktoren
auf schwere Komplikationen und Todesfälle - Viren und Bakterien auf
der Anklagebank: Wie ist die Beweislage? - Alternative Erklärungs-
ansätze und: Wer sind die wahren Täter? - Haben Infektionskrankhei-
ten einen biologischen Sinn?

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Seminargebühren und das Kleingedruckte
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Die Vorträge kosten je nach Veranstalter 8 oder 10 Euro.

Die Elternseminare kosten 50 Euro. Die Reservierung eines Platzes
erfolgt nach Überweisung der Teilnahmegebühr. Es sind Tages-
Seminare, in der Regel von 9 bis 17 Uhr

Die Referentenschulungen, ebenfalls Tages-Seminare von 9 bis 17
Uhr, kosten 285 Euro, inkl. umfangreichen Referenten-Ordner.

Anmeldeschluss:
Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist

Rücktritt:
Bei Rücktritt bis eine Woche vor Seminarbeginn wird eine Bearbei-
tungsgebühr von 10 Euro erhoben. Bei späterem Rücktritt oder Nicht-
teilnahme verfällt der Seminarbeitrag, es sei denn, ein Ersatzteil-
nehmer wird gestellt.

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Anmeldeformular und weitere Infos
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Anmeldeformular:
www.impf-report.de/Veranstaltungen/Anmeldeformular.pdf

aktueller "impf-report"-Veranstaltungskalender:
www.impf-report.de/veranstaltungen

Weitere impfkritische Veranstaltungen im deutschen Sprachraum:
www.impfkritik.de/veranstaltungen

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[02] Sind Unterrichtsausschlüsse von Ungeimpften rechtswidrig?
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Möglicherweise sind durch lokale Gesundheitsämter verordnete Unter-
richtsausschlüsse ungeimpften Kindern rechtswidrig.

(ir) Laut Prof. Dr. Bijan Kouros vom Stuttgarter Sozialministerium
kann ein Gesundheitsamt in Baden-Württemberg nicht ohne weiteres
ungeimpfte Kinder aus der Schule verbannen. Denn die Definition der
"zuständigen Behörde" im Infektionsschutzgesetz (IfSG) liege bei
den Ländern und in Baden-Württemberg sei die zuständige Behörde die
Ortspolizeibehörde und somit der Bürgermeister.

Dies teilte Kouros dem "impf-report" kürzlich auf einer Veranstal-
tung der Heinrich-Böll-Stiftung in Stuttgart mit. Ausnahmen wären
akute Notfälle am Wochenende, wenn auf dem Rathaus niemand erreich-
bar sei. Dann könne das Gesundheitsamt von sich aus aktiv werden,
die Anordnungen müssten aber am folgenden Montag von der Ortspoli-
zeibehörde bestätigt werden.
In der Regel berufen sich die Gesundheitsämter bei ihren Anordnun-
gen auf § 28 IfSG.

Dort heißt es wörtlich (Hervorhebungen hinzugefügt):

"§ 28 Schutzmaßnahmen

(1)
1 Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder
Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener
krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die ZU-
STÄNDIGE BEHÖRDE die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die
in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinde-
rung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

2 Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE
Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl
von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in §
33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen;
sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich be-
finden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu be-
treten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden
sind.

3 Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden.

4 Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2
Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und
der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz)
werden insoweit eingeschränkt.

(2)
Für Maßnahmen nach Absatz 1 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Über-
wachung außerdem § 16 Abs. 2 entsprechend."

In Baden-Württemberg gilt seit 19. Juli 2007 die Verordnung des Mi-
nisteriums für Arbeit und Soziales über Zuständigkeiten nach dem
Infektionsschutzgesetz. In den Absätzen (1) bis (5) des § 1 dieser
Verordnung wird der § 28 IfSG nicht erwähnt. Deshalb greift hier
(6), wo es wörtlich heißt:

"Im Übrigen ist die Ortspolizeibehörde zuständig. Zuständig im Sin-
ne von § 43 Abs. 5 Satz 2 IfSG sind daneben auch die unteren Le-
bensmittelüberwachungsbehörden und die Gesundheitsämter."

Es sieht also so aus, als könne zumindest in Baden-Württemberg kein
Gesundheitsamt ohne Einschaltung des Bürgermeisters bzw. der Orts-
polizeibehörde einen Unterrichtsausschluss anordnen. Ohne ausdrück-
liche Zustimmung des Bürgermeisters wären diese Maßnahmen demnach
rechtswidrig.

Verordnung des Stuttgarter Ministeriums für Arbeit und Soziales:
www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=IfSGZustV+BW&psml
=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-IfSGZustVBW2007rahmen

Infektionsschutzgesetz (IfSG):
http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__28.html

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[03] Wirksame Pockenimpfung? - Zeitzeugen berichten
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(ir) Da ein direkter Wirkungsnachweis in Form eines Vergleichs des
Gesundheitszustandes zwischen Geimpften und Ungeimpften bei keinem
aktuellen Impfstoff existiert, wird von "Impfexperten" und Behörden
immer wieder das Verschwinden der Pocken als schlagendes Argument
für den Nutzen von Impfungen angeführt. Kaum eine wissenschaftliche
Abhandlung zum Impfthema, das nicht mit diesem Hinweis eingeleitet
wird.

Wer die Behauptung, die Pocken seien durch die Impfung verschwun-
den, überprüfen will, kommt an einem Studien von kritischen Zeit-
zeugen aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg nicht vorbei.

Auf impfkritik.de finden Sie ab sofort zwei neu aufgenommene Zeit-
dokumente. Machen Sie sich selbst ein Bild, ob es sich hierbei um
die Werke fanatischer und weltanschaulich motivierter Impfgegner
oder vielmehr um Berichte ernstzunehmender Ärzte handelt:

Berlin 1897
"Die Impffrage vor dem Strafgericht nebst Urteil der Sachverständi-
gen"
Auszug aus dem stenographischen Bericht der Verhandlung gegen den
Redakteur des "Impfgegner" Reinh. Gerling
55 Seiten, PDF-Datei, Größe: 6 Megabyte

Leipzig 1891
Oberstlieutenant a. D. P. Spohr
"Die Folgen der Impfung in Volk und Armee"
Ein Gutachten aufgrund 48jähriger Erfahrungen
33 Seiten, PDF-Datei, Größe: 1,2 Megabyte

Eine Übersicht der bisher auf impfkritik.de erhältlichen Dokumente
finden Sie unter:

http://www.impfkritik.de/zeitdokumente

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[04] Autismus: Impfstoffe durch Studie entlastet?
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"Freispruch für Impfungen

Selbst Impfungen, die die Mutter während der Schwangerschaft er-
hält, erhöhen nicht das Autismusrisiko des Kindes.

Lange Zeit war Quecksilber als Konservierungsmittel für Impfstoffe
weit verbreitet. Das galt auch für das Serum, das rhesusnegative
Frauen während der Schwangerschaft erhalten, um eine mögliche Schä-
digung ihres Kindes zu verhindern. US-Wissenschaftler haben unter-
sucht, ob die Behandlung mit dem Medikament die Wahrscheinlichkeit
erhöht, dass das Kind später unter Autismus leidet. Dabei handelt
es sich um eine tiefgreifende Entwicklungsstörung. (...)

Doch die Untersuchung mit 214 Müttern von autistischen Kindern hat
den Verdacht nicht erhärtet: Wie das Team um Studienleiterin Judith
Miles von der University of Columbia-Missouri herausfand, waren
nicht mehr rhesusnegative Frauen unter den Probandinnen als in der
durchschnittlichen Bevölkerung. „Die Studie zeigt, dass kein Zusam-
menhang zwischen Quecksilber in Impfstoffen und Autismus besteht",
erklärt Judith Miles. Auch ein vermuteter direkter Zusammenhang
zwischen dem Rhesusfaktor und Autismus kann aufgrund der Ergebnisse
ausgeschlossen werden. (...)"

Quelle:
FOCUS online 16.5.2007
http://www.focus.de/gesundheit/baby/news/autismus_aid_56500.html

Original-Abstract der Studie:
http://www3.interscience.wiley.com/journal/114264055/abstract?CRETRY=1&SRETRY=0

Kommentar:

Schade eigentlich, dass die Professorin Judith H. Miles anscheinend
"vergessen" hat, den Impfstatus der Mütter mit autistischen Kindern
zu erheben und mit dem des Durchschnitts aller Mütter zu verglei-
chen. Und natürlich den Impfstatus der autistischen Kinder selbst.
Dadurch wird die Aussagefähigkeit bezüglich eines Zusammenhangs mit
Impfungen sehr eingeschränkt. Zumal nicht allein der quecksilber-
haltige Zusatzstoff Thiomersal im Verdacht steht. Schließlich ent-
halten die MMR-Lebendimpfstoffe kein Thiomersal, verursachen Beo-
bachtungen zufolge jedoch oft Autismus, wo vor der Impfung noch
keiner da war. In der Überschrift einen pauschalen "Freispruch für
Impfungen" das Wort zu reden, wird dadurch geradezu abenteuerlich.

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[05] 25.000 demonstrieren gegen Ausverkauf des Gesundheitssystems
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Samstag, 07.06.2008, München, Olympiastadion. Renate Hartwig
betritt die Bühne. Ihr gegenüber – circa 25.000 Menschen mit Trans-
parenten und Spruchbändern. Die Großveranstaltung für den Protest
gegen die Gesundheitsreform ist schon jetzt ein voller Erfolg. Re-
nate Hartwig, Autorin von „Der verkaufte Patient", hat für einen
Tag das Olympiastadion gemietet und verfolgt dabei vor allem ein
Ziel: den Schulterschluss zwischen Arzt und Patient, die Aufklärung
der Bevölkerung über die Pläne der Gesundheitspolitik. Fachliche
und moralische Unterstützung erhält sie auf der Bühne von Dr. Wolf-
gang Hoppenthaller, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands,
Benediktinerpater Dr. Anselm Grün und Dr. Jürgen Arnhardt, Landarzt
aus Höchstädt. (...)

hier weiterlesen:
http://www.droemer.de/magazin/Massenkundgebung+mit+Renate+Hartwig+im+Olympiastadion.928634.html

siehe auch:
www.was-sache-ist.de

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[06] Bis zu 264 Euro Stundenlohn für besonders eifrige Impfärzte
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(ir) Die aktuellen Impfvereinbarungen der Betriebskrankenkassen
(BKK) mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
bedeuten für besonderes impfeifrige Kinderärzte einen Stundenlohn
von bis zu 264 Euro - wenn man von realistischen fünf Minuten für
Beratung (in Form eines Merkblatts) und Injektion (wird häufig an
die Arzthelferin deligiert) ausgeht.
Vergütung der Impfleistung des Arztes in BaWü (ohne Impfstoffkos-
ten):

Einfachimpfung (außer HPV) 7,20 EUR
HPV 1. und 2. Dosis 9,00 EUR
HPV 3. Dosis 13,00 EUR
Zweifachimpfung 8,00 EUR
Dreifachimpfung 8,00 EUR
Vierfachimpfung 12,00 EUR
Fünffachimpfung 12,00 EUR
Sechsfachimpfung 15,00 EUR

Quelle: Information aus Fachkreisen der GKV

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[07] Impressum
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Der "impf-report" Nachrichtendienst ist ein kostenloses Angebot des
freien Journalisten Hans U. P. Tolzin. Die Inhalte des "impf-
report" Newsletters und der "impf-report" Zeitschrift sind nicht
identisch. Eine kostenlose Leseprobe der Zeitschrift können Sie bei
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nung der Redaktion wieder. Alle Texte ohne Gewähr. Ich fordere mei-
ne Leser ausdrücklich auf, jede in dieser Publikation verbreitete
Aussage, sei sie für oder gegen das Impfen, sorgfältig zu prüfen!
Ich kann keine Verantwortung für die Folgen gesundheitlicher Ent-
scheidungen übernehmen, die sich auf diese Publikation berufen.
Bitte ziehen Sie immer rechtzeitig einen Arzt oder Heilpraktiker
Ihres Vertrauens zu Rate. Alle Rechte bei Hans U. P. Tolzin bzw.
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