Email-Nachrichtendienst
[Nachrichtendienst abonnieren]
[Gratis-Probeheft der Printausgabe]
[Empfohlene Literatur und DVDs]

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
                       impf-report Newsletter
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Unabhängiger Nachrichtendienst rund ums Impfen  Ausgabe Nr. 26/2007
Von Eltern für Eltern                                 23. Okt. 2007
-------------------------------------------------------------------

Inhalt:
[01] IFG-Anfrage Nr. 07: "Meldedaten-Diskrepanz"
[02] IFG-Anfrage Nr. 08: "Masern-Fragebogen an Duisburger Schule"
[03] Impressum

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
[01] IFG-Anfrage Nr. 07: "Meldedaten-Diskrepanz"
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

-------------------------------------------------------------------
Zusammenfassung
-------------------------------------------------------------------
Wie aus meiner IFG-Anfrage Nr. 06 hervorgeht, gab es Unterschiede
zwischen der Anzahl der Komplikationsmeldungen, die mir das PEI
schließlich zur Verfügung gestellt hatte und den Zahlen aus einer
Dissertation von Dr. Hartmann, einem früheren Mitarbeiter des PEI.
Um diesen Punkt zu klären, stellte ich eine erneute Anfrage aus-
schließlich zu diesem Thema.

Das PEI reagierte bis heute nicht, weder auf die Anfrage, noch auf
die Mahnung meines Rechtsanwalts. Es festigt sich der Eindruck,
dass beim PEI niemand einen Überblick über die gemeldeten Impfne-
benwirkungen der letzten Jahre hat.

Eine eventuelle Klage würde voraussichtlich nicht viel mehr brin-
gen als die Bestätigung dieses Eindrucks. Da es noch eine ganze
Reihe anderer IFG-Anfragen gibt, die mir wesentlich wichtiger sind,
habe ich entschieden, diese Anfrage nicht weiter zu verfolgen.

-------------------------------------------------------------------
Anfrage an das PEI am 11. Juli 2006
-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren, bei Ihren Zahlen der Nebenwirkungs-
meldungen für Impfstoffe in Deutschland gibt es eine Diskrepanz zu
den mir vorliegenden Zahlen aus der Dissertation "Erfassung und Be-
wertung unerwünschter Arzneimittelwirkungen nach Anwendung von
Impfstoffen" von Dr. med. Klaus Hartmann aus dem Jahre 1998.

Nach Abzug der Meldungen aus dem Ausland (1154) und Meldungen nach
Anwendung von Blutprodukten (425) sind es laut Dr. Hartmann im Jah-
re 1995 insgesamt 881 Meldungen von Impfnebenwirkungen gewesen.
Laut der mir von Ihnen zugesandten Tabelle sind es jedoch nur 615
Meldungen, also ca. 30 % weniger.

Daraus leitet sich ab, dass Sie mir nicht die Zahlen der Gesamtmel-
dungen, sondern bereits nach bestimmten Kriterien gefilterte Zahlen
übermittelt haben.

Ich bitte hiermit ausdrücklich um die jährlichen Zahlen ALLER Mel-
dungen ohne jede einschränkende Kriterien von 1992 bis 2005 und ge-
mäß meinem Schreiben vom 22. Juni entsprechend auch für die Jahre
1987 bis 1991.

Dies stellt keine neue Anfrage im Sinne des IFG dar! Ich bitte um
Beantwortung innerhalb von 14 Tagen.
mit freundlichen Grüßen, Hans U. P. Tolzin

-------------------------------------------------------------------
Mahnung meines Rechtsanwalts am 13. Nov. 2006
-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube mir anzuzeigen, dass ich
die Wahrnehmung der Interessen von Herrn Hans U. P. Tolzin (...)
übernommen habe. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich
versichert.

Mein Mandant hatte mit E-Mail vom 11.07.06 an Sie eine ergänzende
Frage zu einer Antwort Ihres Hauses vom 22.06.06 gestellt, wobei
ich wegen aller Einzelheiten auf die beigefügte Anfrage verweise.
Hierauf hat er bis heute keine Antwort erhalten. Ich darf Sie des-
halb höflich um nunmehr baldige Antwort bitten. Als Termin hierfür
habe ich mir den 27. November 2006 vorgemerkt. Mit freundlichen
Grüßen, Rechtsanwalt

-------------------------------------------------------------------
Abschließender Kommentar
-------------------------------------------------------------------
Das PEI reagierte bis heute nicht, weder auf die Anfrage, noch auf
die Mahnung meines Rechtsanwalts. Es festigt sich der Eindruck,
dass beim PEI niemand einen Überblick über die gemeldeten Impfne-
benwirkungen hat.

Eine eventuelle Klage wird voraussichtlich nicht viel mehr bringen
als die Bestätigung dieses Eindrucks. Da es noch eine ganze Reihe
anderer IFG-Anfragen gibt, die wesentlich wichtiger sind, habe ich
entschieden, diese Anfrage nicht weiter zu verfolgen.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
[02] IFG-Anfrage Nr. 08: "Masern-Fragebogen an Duisburger Schule"
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

-------------------------------------------------------------------
Zusammenfassung
-------------------------------------------------------------------
Masern sind eine harmlose Kinderkrankheit, die nur sehr selten mit
Komplikationen verläuft, naturheilkundlich sehr gut begleitet wer-
den kann und in vielen Fällen mit spürbaren Entwicklungsschüben bei
den Betroffenen einhergeht.

Dennoch hat sich die Bundesrepublik gegenüber der Weltgesundheits-
organisation WHO verpflichtet, ihren Beitrag für die Ausrottung der
Masern zu leisten. Diese Ausrottungspolitik wird vom Robert-Koch-
Institut (RKI) umgesetzt. Die nachstehende Anfrage sollte die Frage
klären, ob Studien im Zusammenhang mit Masernepidemien vom RKI er-
gebnisoffen oder manipulativ angelegt werden.

Dazu muss man wissen: Allein schon die Art der Fragestellung in ei-
nem Fragebogen kann das Ergebnis maßgeblich beeinflussen.

Konkret ging es hier um die Blanko-Fragebögen, die vom RKI zur Er-
fassung eines Masernausbruches an einer Duisburger Schule verwendet
wurden. Das RKI lehnte meinen Wunsch, Einsicht in diese Fragebögen
zu nehmen, mit der Begründung ab, die Untersuchungen würden noch
laufen und mit einer Freigabe würden die Beratungen der Behörden
beeinträchtigt. Auf eine Terminzusage für die Freigabe der Daten
wollte man sich nicht einlassen.

Mein Anwalt erhob Widerspruch und als danach keine Reaktion kam,
musste er mehrfach die Bearbeitung anmahnen. Im März 2007 schließ-
lich widerrief das RKI seinen Bescheid mit der Begründung, die Er-
fassung der Daten und die Beratungen seien abgeschlossen und über-
sandte mir nun die gewünschten Blanko-Fragebögen.

Die Auswertung der Fragebögen ergab folgendes: Keine einzige Frage
zielt auf die - im Zusammenhang mit dem Masern-Verdacht - verab-
reichten Medikamente oder auf sonstige gesundheitliche Vorbelastun-
gen ab.

Die Folge:

Alle erfassten Komplikationen werden ausschließlich den Masern zu-
geordnet, selbst wenn sie da gar nicht hingehören! Diese Umfrage
wäre auch eine ausgezeichnete Möglichkeit gewesen, Eltern, Lehrper-
sonal und Ärzte nach den oft beobachteten Entwicklungsschüben zu
fragen. Doch diese Frage wird genauso wenig gestellt wie die Frage
nach alternativen Ursachen für schwere Komplikationen während der
Masern.

Da die Experten des RKI intelligente Menschen sind und in der Regel
über einen akademischen Titel verfügen, muss man sich fragen, wie
es zu dieser - im Grunde unwissenschaftlichen - Einseitigkeit ge-
kommen ist.

Vermutlich hängt es vor allem mit dem politischen Ziel der WHO zu-
sammen, mit Hilfe einer möglichst vollständigen Durchimpfung der
Weltbevölkerung die Masern auszurotten - selbst unter dem Preis,
dass der Öffentlichkeit ein verfälschtes Bild über den Charakter
und die Gefährlichkeit einer Krankheit vermittelt wird. Die Bundes-
regierung hat sich gegenüber der WHO verpflichtet, die Durchimp-
fungsziele zu erreichen.

------------------------------------------------------------------
Anfrage an das RKI am 12. Juli 2006
-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Informations-
freiheitsgesetz bitte ich um Zusendung eines der Fragebögen, die
Sie laut EpiBull 27/2006 im Zuge der Masernepidemie an 1200 Schüler
in Duisburg verteilt haben. Siehe auch untenstehendes Zitat aus dem
EpiBull. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen
Grüßen, Hans U. P. Tolzin

[Zitat aus dem Epidemiologischen Bulletin:] "Gemeinsam mit den Kol-
legen vom Gesundheitsamt Duisburg und vom Landesinstitut für den
Öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd) in Münster nahm das RKI auf
Einladung des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozia-
les in NRW an einer Ausbruchsuntersuchung in einer Gesamtschule in
Duisburg teil. An dieser Schule waren die ersten Masernfälle ge-
häuft aufgetreten. Es wurden Fragebögen an die mehr als 1.200 Schü-
ler verteilt, mit denen Aufschluss über weitere Erkrankungsfälle,
Kontakte und mögliche Verbreitungswege gewonnen werden sollte. Dar-
über hinaus wurden die Impfpässe der Schüler kontrolliert und bei
fehlendem oder unvollständigem Impfschutz gegen Masern mit einem
Merkblatt zur MMR-Impfung zurückgegeben.
Außerdem findet eine Telefonbefragung aller in Duisburg bekannt ge-
wordenen Masernverdachtsfälle statt, deren Ziel die Erfassung von
Sekundärfällen und des Impfstatus ist"

-------------------------------------------------------------------
Ablehnung des RKI am 26. Juli 2006
-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Tolzin, auf Ihre Anfrage nach dem Informations-
freiheitsgesetz, mit der Sie um Zusendung eines der Fragebögen, die
bei der Untersuchung des Masernausbruchs in Duisburg Verwendung
finden, bitten, ergeht folgender Bescheid:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Wir teilen Ihnen mit, dass ein Zeitpunkt, zu dem der Zugang zu
den begehrten Informationen voraussichtlich möglich sein wird, der-
zeit nicht absehbar ist.

Begründung:

Die Untersuchungen des Ausbruchs und ihre Auswertungen, über deren
vorläufige Zwischenergebnisse in dem von Ihnen zitierten Beitrag im
Epidemiologischen Bulletin berichtet wurde, dauern noch an. Da noch
immer weitere Fälle hinzukommen, ist ein Zeitpunkt für den Ab-
schluss der Untersuchung derzeit nicht absehbar.

Unter diesen Umständen ist ein Informationsanspruch derzeit gemäß §
3 Nr. 3 Buchst. b IFG ausgeschlossen, weil durch ihn bis zum Ab-
schluss der Untersuchung die Beratungen innerhalb des Robert Koch-
Instituts (RKI) sowie zwischen diesem und den beteiligten nord-
rhein-westfälischen Gesundheitsbehörden beeinträchtigt würden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe beim Robert Koch-Institut, Nordufer 20,
13353 Berlin schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben
werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass in der Sache keine andere
Entscheidung getroffen werden kann. Über den Abschluss der Untersu-
chung werden wir voraussichtlich im Epidemiologischen Bulletin be-
richten. Mit freundlichen Grüßen

Die Widerspruchsfrist wurde leider von mir versäumt. Deshalb wurde
die Anfrage durch eine Dritte Person neu gestellt (IFG-Anfrage Nr.
27):

-------------------------------------------------------------------
Anfrage von Frau Irene S. am 23. Sept. 2006 an das RKI
-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren, im Epidemiologischen Bulletin vom 7.
Juli 2006 wird auf Seite 210 eine Fragebogenaktion an einer Duis-
burger Schule erwähnt. Bitte seien Sie so freundlich, mir einen der
Originalfragebögen (blanko) zuzusenden, die hier verwendet wurden.
Ich berufe mich hierbei auf das Informationsfreiheitsgesetz und wä-
re Ihnen für eine Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Frist von
einem Monat dankbar. Mit freundlichen Grüßen

-------------------------------------------------------------------
Ablehnung durch das RKI am 30. Okt. 2006
-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Frau S., auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfrei-
heitsgesetz, mit der Sie um Zusendung eines der Fragebögen, die bei
der Untersuchung des Masernausbruchs in Duisburg Verwendung finden,
ergeht folgender Bescheid:

1. Der Antrag wird abgelehnt

2. Wir teilen Ihnen mit, dass ein Zeitpunkt, zu dem der Zugang zu
den begehrten Informationen voraussichtlich möglich sein wird, der-
zeit nicht genau absehbar ist.

Begründung:
Die Untersuchungen des Ausbruchs und ihre Auswertungen, über deren
vorläufige Zwischenergebnisse in dem von Ihnen zitierten Beitrag im
Epidemiologischen Bulletin berichtet wurde, dauern noch an. Mit ei-
nem Abschluss der Befragungen, bei denen der Fragebogen Verwendung
findet, ist nicht vor Ende diesen bzw. Anfang nächsten Jahres zu
rechnen.

Unter diesen Umständen ist ein Informationsanspruch derzeit gemäß
§3 Nr. 3 Buchst. b IFG ausgeschlossen, weil durch ihn bis zum Ab-
schluss der Untersuchung die Beratung innerhalb des Robert-Koch-
Instituts (RKI) sowie zwischen diesem und den beteilig­ten nord-
rhein-westfälischen Gesundheitsbehörden beeinträchtigt würden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines
Monats (...) Widerspruch erhoben werden.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass in der Sache keine andere
Entscheidung getroffen werden kann. Über den Abschluss der Untersu-
chung werden wir voraussichtlich im Epidemiologischen Bulletin be-
richten. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag

-------------------------------------------------------------------
Widerspruch durch meinen Rechtsanwalt am 13. Nov. 2006
-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube mir anzuzeigen, dass ich
die Wahrnehmung der Interessen von Frau Irene S., (...), übernommen
habe. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Meine Mandantin hatte mit Schreiben vom 23.09.2006 um Zusendung ei-
nes der Blanko-Fragebögen gebeten, wie sie im Zusammenhang mit dem
Masernausbruch in Duisburg verwendet wurden. Mit Bescheid vom
30.10.2006 haben Sie (...) den Antrag meiner Mandantin abgelehnt.
Namens und im Auftrag meiner Mandantin erhebe ich gegen den vorge-
nannten Bescheid Widerspruch.

Sie begründen Ihre Ablehnung ausschließlich damit, dass durch die
Herausgabe die "Beratungen von Behörden beeinträchtigt" würden.
Eine Beeinträchtigung von Behördenberatungen erscheint vollkommen
ausgeschlossen. Sie selbst legen auch nicht dar, inwiefern eine
solche Beeinträchtigung begründet sein könnte.

Ich darf Sie deshalb nochmals höflich um Überprüfung Ihres Stand-
punktes bitten. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt

-------------------------------------------------------------------
Mahnung durch Rechtsanwalt am 14. Feb. 2007
-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit komme ich
zurück auf meinen Widerspruch vom 13.11.06 und darf Sie höflich um
baldige Erledigung bitten. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt

-------------------------------------------------------------------
Erneute Mahnung durch Rechtsanwalt am 31. März 2007
-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit haben Sie
leider weder auf meinen Widerspruch vom 13.11.06 noch auf mein
Schreiben vom 14.2.07 reagiert. Ich bitte Sie nun um umgehende Er-
ledigung. Andernfalls werde ich meiner Mandantin zu meinem Bedauern
empfehlen müssen, ohne weitere Nachricht gerichtliche Hilfe in An-
spruch zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt

-------------------------------------------------------------------
Bescheid des RKI am 27. März 2007
-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, in der o. g. Angelegenheit ergeht
folgender Bescheid:

1. Unser Bescheid v. 30.10.2006 wird mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen

2. Beigefügt übersenden wir
- den Fragebogen, der bei der Untersuchung eines Masernausbruchs an
einer Gesamtschule in Duisburg, über die im Epidemiologischen Bul-
letin Nr. 27 v. 7.7.2006, Seite 210, berichtet wurde, verwendet
wurde, sowie
- den Fragebogen, der bei der parallel durchgeführten Telefonbefra-
gung verwendet wurde, über die an gleicher Stelle berichtet wurde.

Begründung:

Die Untersuchung vor Ort, insbesondere die Befragung, ist abge-
schlossen. Hinderungsgründe, die der Übermittlung des Fragebogens
entgegenstehen, sind daher nicht mehr gegeben.

Hinweis zum Widerspruchsverfahren: Wir gehen davon aus, dass damit
Ihr Widerspruch gegen unseren ablehnenden Bescheid v. 30.10.2006
erledigt ist.

Um das Verfahren abschließen zu können, bitten wir Sie um Mittei-
lung, ob und inwieweit Sie diese Sichtweise teilen, Sie Ihren Wi-
derspruch zurücknehmen oder aufrechterhalten wollen.

-------------------------------------------------------------------
Kommentar: Ein vom RKI bewusst gepflegter Mythos
-------------------------------------------------------------------
Sicherlich kann man gewisses Verständnis dafür aufbringen, wenn das
RKI bei einer laufenden Studie die zugrundeliegenden Fragebögen
nicht veröffentlicht haben will. Andererseits erscheint es mir
nicht wirklich schlüssig, dass z.B. Eltern den Fragebogen in we-
sentlichen Punkten anders ausfüllen würden, wenn sie ihn vorher
schon mal gelesen haben. Auch die "Beeinträchtigung der Behörden"
durch eine öffentliche Kenntnisnahme der Fragen ist nur schwer
nachvollziehbar.

Anhand der bisher dargestellten IFG-Anfragen kann man eines mit Si-
cherheit sagen: Die Bundesgesundheitsbehörden wie das RKI und das
PEI lassen sich nur ungern in ihre Karten schauen oder gar von der
Öffentlichkeit kontrollieren. Ob man den Fragebogen auch ohne Ein-
schaltung eines Anwalts nach Abschluss der Datenerhebung freigege-
ben hätte, ist fraglich.

Schaut man sich die Fragebögen - ausgestattet mit einem gewissen
Hintergrundwissen - genauer an (Sie finden den Fragebogen in Origi-
nalgröße auf der Webseite: www.impf-report.de/IFG-Anfragen), fallen
einige Punkte auf:

Keine einzige Frage zielt auf die im Zusammenhang mit dem Masern-
Verdacht verabreichten Medikamente oder auf sonstige gesundheitli-
che Vorbelastungen ab. Die Folge: Alle erfassten Komplikationen
werden ausschließlich den Masern zugeordnet, selbst wenn sie da gar
nicht hingehören!

Diese Umfrage wäre auch eine ausgezeichnete Möglichkeit gewesen,
Eltern, Lehrpersonal und Ärzte nach beobachteten Entwicklungsschü-
ben zu fragen. Doch diese Frage wird genauso wenig gestellt wie die
Frage nach alternativen Ursachen für schwere Komplikationen während
der Masern.

Da die Experten des RKI intelligente Menschen sind und in der Regel
über einen akademischen Titel verfügen, muss man sich fragen, wie
es zu dieser - im Grunde unwissenschaftlichen - Einseitigkeit ge-
kommen ist.

Vermutlich hängt es vor allem mit dem politischen Ziel der WHO zu-
sammen, mit Hilfe einer möglichst vollständigen Durchimpfung der
Weltbevölkerung die Masern auszurotten - selbst unter dem Preis,
dass der Öffentlichkeit ein verfälschtes Bild über den Charakter
und die Gefährlichkeit einer Krankheit vermittelt wird. Die Bundes-
regierung hat sich gegenüber der WHO verpflichtet, die Durchimp-
fungsziele zu erreichen.

-------------------------------------------------------------------
Ohne finanzielle Unterstützung keine Durchsetzung der IFG-Anfragen!
-------------------------------------------------------------------
Sie können zur Klärung vieler offener Fragen im Zusammenhang mit
dem Impfen beitragen, indem Sie entweder selbst eine Anfrage nach
dem IFG stellen - oder eine der bereits laufenden Anfragen finan-
ziell unterstützen.

Überweisen Sie Ihre Spende bitte auf folgendes Konto:
"Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V." (gemeinnützig),
Kto.-Nr.: 2039206
BLZ: 60050101
Bank: LBBW
Stichwort: "Rechtsfonds"
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Eingang und Verwendung Ihrer
Spenden werden auf folgender Webseite dokumentiert:
http://www.agbug.de/spenden

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
[03] Impressum
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Der "impf-report" Nachrichtendienst ist ein Angebot des freien
Journalisten Hans U. P. Tolzin.

Die Inhalte des "impf-report" Newsletters und der "impf-report"
Zeitschrift sind nicht identisch. Ein kostenloses Probeheft der
Zeitschrift können Sie bei untenstehender Adresse anfordern.

Der Bezug des Nachrichtendienstes ist grundsätzlich kostenlos. Sei-
ne Aufrechterhaltung nimmt natürlich einen nicht unerheblichen
Zeitaufwand in Anspruch. Sie können diese Arbeit durch eine jährli-
che Kostenbeteilung ab 24 Euro unterstützen. Verbunden ist damit
zusätzlich ein Zugang zum Internet-Archiv der "impf-report" Zeit-
schrift. Bei entsprechendem Interesse schreiben Sie mir bitte unter
dem Stichwort "Kostenbeteiligung für Nachrichtendienst".

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Mei-
nung der Redaktion wieder. Alle Texte ohne Gewähr. Ich fordere mei-
ne Leser ausdrücklich auf, jede in dieser Publikation verbreitete
Aussage, sei sie für oder gegen das Impfen, sorgfältig zu prüfen!
Ich kann keinerlei Verantwortung für die Folgen gesundheitlicher
Entscheidungen übernehmen, die sich auf diese Publikation berufen.
Bitte ziehen Sie immer rechtzeitig einen Arzt oder Heilpraktiker
Ihres Vertauens zu Rate. Alle Rechte bei Hans U. P. Tolzin bzw. den
jeweiligen Autoren.

Kontakt:
Hans U. P. Tolzin
Marienstr. 9
70771 Leinfelden-Echterdingen
Fon 0711/7941 319-1
Fax 0711/7941 319-2
Webseite: http://www.impf-report.de
Email: redaktion@impf-report.de