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impf-report Newsletter
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Unabhängiger Nachrichtendienst rund ums Impfen Ausgabe Nr. 22/2007
Von Eltern für Eltern 13. Okt. 2007
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Inhalt:
[01] IFG-Anfrage Nr. 03b "Immunität durch Antikörper"
[02] Einladung zur Referentenschulung "Grundlagen der Impfkritik"
[03] Impressum
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[01] IFG-Anfrage Nr. 03b "Immunität durch Antikörper"
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Worum geht es in dieser Anfrage?
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Grundsätzlich geht es um die Frage, ob ein in Deutschland zugelas-
sener Impfstoff bei seiner Zulassung jemals ernsthaft und nach
streng wissenschaftlichen Kriterien eine Wirksamkeit nachweisen
musste. Es war zunächst zu klären, welche Messgrößen von den Bun-
desbehörden bei der Beurteilung der Wirksamkeit eines Impfstoffs
herangezogen werden. Meiner Ansicht nach bestand diese Messgröße
ausschließlich aus dem sog. AK-Titer (Antikörper-Titer) im Blut.
Vom Robert-Koch-Institut (RKI), der für die Bekämpfung von Infekti-
onskrankheiten zuständigen Bundesbehörde hatte ich schon im Februar
2005 die Auskunft erhalten, dass der AK-Titer nur bedingt etwas ü-
ber Immunität aussagt. Ein fehlender Titer sei - aufgrund anderer
Immunitätsmechanismen – nicht gleichbedeutend mit fehlender Immuni-
tät. Der Titer sei auch nur eine Ersatzmessgröße (genauer Wortlaut
siehe impf-report Nr. 28, März/April 2007, Seite 13).
Diese Auskunft musste verwundern, denn bei der Zulassung von Impf-
stoffen wurden meines Wissens von der Zulassungsbehörde, dem Paul-
Ehrlich-Institut (PEI), hauptsächlich oder sogar ausschließlich der
AK-Titer als Wirkungsnachweis herangezogen.
Um nicht auf reine Vermutungen angewiesen zu sein, wollte ich es
genau wissen und stellte die nachfolgende Anfrage an das PEI, in
der ich bestätigt haben wollte, dass ausschließlich der AK-Titer
als Wirkungsnachweis herangezogen wird und auf welcher wissen-
schaftlichen Grundlage die Verwendung als Messgröße steht.
Das PEI bestritt vehement, das ausschließlich der AK-Titer verwen-
det wird, konnte allerdings nur zwei als "innovativ" bezeichnete
Impfstoffe benennen, bei denen es anders sein soll, bei denen also
Geimpfte und Ungeimpfte miteinander verglichen worden waren.
Eine vollständige Liste aller Impfstoffe mit einem direkten Wir-
kungsnachweis (Vergleich von Geimpften und Ungeimpften aufgrund
tatsächlicher Krankheitssymptome) wurde mir verweigert. Man lässt
es bei PEI anscheinend sogar auf eine Klage vor dem Verwaltungsge-
richt ankommen. Wortlaut: www.impf-report.de/IFG-Anfragen/03a.pdf
Doch was die wissenschaftliche Grundlage für die Verwendung des AK-
Titers als Messgröße also solches anging, hatte sich das PEI ausge-
schwiegen. Erst im Juli dieses Jahres hatte ich auch zu diesem
Punkt nachgehakt. Das PEI stellt sich allerdings auch hier auf den
Standpunkt, man müsse mir trotz Informationsfreiheitsgesetz keine
Auskunft geben.
Nun, vielleicht hatte ich die Anfrage damals nicht ganz optimal
formuliert. Wie dem auch sei, jedenfalls ist jetzt auch dieser Vor-
gang (IFG-Anfrage Nr. 03b) bei meinem Anwalt.
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Wortlaut meiner Anfrage per Email am 13. Mai 2006
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Sehr geehrte Damen und Herren, als alleiniges Kriterium für den
Nutzennachweis von Impfstoffen, die von Ihrer Behörde zugelassen
werden, dient ein als ausreichend angesehener spezifischer Antikör-
perspiegel im Blut des Impflings bzw. Impfkandidaten.
Falls diese Einschätzung zutrifft, habe ich hierzu folgende Fragen:
1. Ist der Zusammenhang zwischen dem als ausreichend angesehenen
AK-Spiegel und der Immunität 100%ig?
2. Wenn nein, auf wie viel Prozent beziffern Sie den Anteil der
Impfversager trotz ausreichendem AK-Spiegel?
3. Nennen Sie mir bitte die für das PEI maßgebenden wissenschaftli-
che Grundlagenstudien bzw. Publikationen, die den Zusammenhang zwi-
schen AK-Spiegel und Immunität (im Sinne von tatsächlicher Nicht-
erkrankung über einen längeren Zeitraum) belegen. Ich bitte um eine
Eingangsbestätigung. MfG Hans Tolzin
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Kommentar:
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Das Paul-Ehrlich-Institut bestritt in seiner Antwort vehement, dass
allein der Antikörpertiter das Kriterium für den Wirkungsnachweis
sei, der für eine Zulassung erbracht werden muss.
Siehe: http://www.impf-report.de/upload/pdf/IFG-Anfragen/03a.pdf
Auf die Fragen 1. bis 3. ging das Institut gar nicht erst ein, so
dass ich schließlich noch einmal nachhaken musste.
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Meine Rückfrage an das PEI am 11. Juli 2007
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss nochmal auf meine untenste-
hende IFG-Anfrage vom 13. Mai 2006 zurückkommen. Sie haben haben
meiner Grundannahme, wonach ausschließlich der AK-Titer als Wir-
kungsnachweis dient, widersprochen.
Das entbindet Sie jedoch nicht von der Beantwortung meiner Fragen
Nr. 1 bis 3. Ich bitte diese innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten.
MfG, Hans Tolzin
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Ablehnender Bescheid des PEI am 25. Juli 2007
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Sehr geehrter Herr Tolzin, hinsichtlich Ihrer Anfrage vom
11.07.2007 und vom 13.05.2006 (per E-Mail) ergeht folgender Be-
scheid:
1. Das mit E-Mail vom 13.05.2006 und vom 11.07.2007 übermittelte
Auskunftsersuchen wird abgelehnt
2. Gebühren werden nicht erhoben
Gründe:
Das Auskunftsersuchen vom 13.05.2006 und vom 11.07.2007, das Sie
auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt haben, ist abzulehnen,
weil es nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen des Paul-
Ehrlich-Instituts abzielt.
Nach §1 des Informationsfreiheitsgesetzes besteht ein Anspruch auf
Zugang zu amtlichen Informationen, das heißt Informationen, die bei
der Behörde vorhanden sind, soweit die begehrten Informationen
nicht in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen be-
schafft werden können.
Ihre Fragen 1 + 2 vom 13.05.2006, erneut gestellt mit E-Mail vom
11.07.2007, betreffen die wissenschaftliche Bewertung der Wirksam-
keit von Impfstoffen, ausgehend von der unzutreffenden Annahme, als
alleiniges Kriterium für den Nutzennachweis von Impfstoffen diene
ein als ausreichend angesehener spezifischer Antikörperspiegel im
Blut des Impflings bzw. Impfkandidaten.
Da Ihre Annahme nicht zutrifft, sind beim Paul-Ehrlich-Institut
auch keine Unterlagen vorhanden, zu denen Ihrem Anliegen entspre-
chend Zugang gewährt werden könnte.
Zur Frage 3 sind Ihnen mit E-Mail vom 26.05.2006 maßgebliche Leit-
linien, sowie einfache Zugangsmöglichkeiten genannt worden.
Ihre Fragen sind mithin als allgemeine Anfragen anzusehen, die au-
ßerhalb eines Verwaltungsverfahrens an das Paul-Ehrlich-Institut
gerichtet worden sind. Inwieweit das Paul-Ehrlich-Institut derarti-
ge Anfragen beantwortet, steht in seinem Ermessen. Dementsprechend
ist Ihnen mit der Email vom 26.05.2006 geantwortet worden. Anhalts-
punkte dafür, dass die Antwort nach Art und Umfang ermessenswidrig
sein könnte, sind nicht ersichtlich. Insbesondere kann nicht erwar-
tet werden, dass das Paul-Ehrlich-Institut sich mit auf falschen
Annahmen gründenden Spekulationen umfänglich befasst.
Als einfache schriftliche Auskunft ergeht dieser Bescheid gebühren-
frei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Paul-Ehrlich-
Institut, Bundesamt für Sera und Impfstoffe, Paul-Ehrlich-Str. 51-
59, 63225 Langen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
MfG, im Auftrag
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Widerspruch meines Rechtsanwalts am 23.08.2007
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für die Übersendung einer
Kopie Ihres Bescheides vom 25.07.07, der vorsorglich in Kopie bei-
gefügt ist. Mit dem Inhalt Ihrer Antwort können wir indes in keiner
Weise einig gehen. Vielmehr erhebe ich gegen Ihren Bescheid vom
25.02.07 namens und im Auftrag meines Mandanten Widerspruch.
Zur Begründung beziehe ich mich einstweilen auf das bisherige Vor-
bringen meines Mandanten. Eine weitere Begründung folgt jedoch
nach. MfG, RA
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Ohne finanzielle Unterstützung keine Durchsetzung der IFG-Anfragen!
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Sie können zur Klärung vieler offener Fragen im Zusammenhang mit
dem Impfen beitragen, indem Sie entweder selbst eine Anfrage nach
dem IFG stellen - oder eine der bereits laufenden Anfragen finan-
ziell unterstützen.
Überweisen Sie Ihre Spende bitte auf folgendes Konto:
"Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V." (gemeinnützig),
Kto.-Nr.: 2039206
BLZ: 60050101
Bank: LBBW
Stichwort: "Rechtsfonds"
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Eingang und Verwendung Ihrer
Spenden werden auf folgender Webseite dokumentiert:
http://www.agbug.de/spenden
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[02] Einladung zur Referentenschulung "Grundlagen der Impfkritik"
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Eine Fortbildung für impfkritische Referenten
Samstag, 24. November 2007, 9:00 - 17:00 Uhr
Angesichts der zunehmenden Anzahl von Impfungen und der dabei immer
stärker zutage tretenden Irrationalität der offiziellen Impfpolitik
wächst bei vielen Menschen der Bedarf nach unabhängigen, kritischen
und fundierten Informationen.
Sie würden gerne selbst Vorträge über die Impfproblematik halten,
haben jedoch nicht die Zeit, hierzu die notwendigen Recherchen an-
zustellen? Dann könnte die Fortbildung "Grundlagen der Impfkritik"
interessant für Sie sein.
weitere Infos:
http://www.impf-report.de/referentenschulung.htm
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[03] Impressum
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Der "impf-report" Nachrichtendienst ist ein Angebot des freien
Journalisten Hans U. P. Tolzin.
Die Inhalte des "impf-report" Newsletters und der "impf-report"
Zeitschrift sind nicht identisch. Ein kostenloses Probeheft der
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ne Aufrechterhaltung nimmt natürlich einen nicht unerheblichen
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che Kostenbeteilung ab 24 Euro unterstützen. Verbunden ist damit
zusätzlich ein Zugang zum Internet-Archiv der "impf-report" Zeit-
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