impf-report Ausgabe Nr. 140/141, III+IV/2023

impf-report Ausgabe Nr. 140/141, III+IV 2023
TOP SECRET: Die Impfgeheimnisse
Deutscher Behörden
(Doppel-Ausgabe!)
Abb.


Editorial

Herrenberg, der 18. März 2024

Lieber Leser,

als ich im März 2006, kurz nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), meine ersten IFG-Anfragen an Bundesbehörden richtete, ahnte ich noch nicht, worauf ich mich einließ.

Inzwischen bin ich bei fast 200 offiziellen IFG-Anfragen an Behörden und Ministerien angekommen. Es wird also langsam Zeit, all die Schriftwechsel und Gerichtsverfahren aufzuarbeiten und zu dokumentieren.

Wobei es nur teilweise um die Sachfragen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten und der offiziellen Durchimpfungspolitik an sich geht. Mindestens genauso interessant ist die Art und Weise, wie die Behörden mit Fragen aus der Bevölkerung und unabhängigen Medien umgehen.

Diese Dokumentation soll dem Leser die Möglichkeit geben, selbst zu beurteilen, ob die Fragen, die ich damals gestellt habe, als relevant anzusehen sind. Oder sind sie reine „Beschäftigungstherapie der Behörden durch einen notorischen Impfgegner“? So wurde ich nämlich einmal tituliert. Entscheiden Sie selbst.

Ein Großteil der Schriftwechsel ist zugegebenermaßen keine leichte Kost, antworten die Behörden doch meistens in einem ausufernden Juristendeutsch, das im Grunde den an sie gerichteten Fragen nicht gerecht wird – und womit in der Regel begründet werden soll, warum man genau diese Fragen einfach nicht beantworten will.

Letztlich geht es doch um die Frage, ob wir unseren Gesundheitsbehörden und Gesundheitspolitikern blind vertrauen können – oder ob es notwendig ist, vor Impfungen zumindest eine eigene Plausibilitätsprüfung vorzunehmen, wie sie z. B. in meinem Buch „Macht Impfen Sinn?“ vorgeschlagen wird.

Besonders  breiten Raum nehmen meine Anfragen im Zusammenhang mit der berühmten KiGGS-Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI), der Bundesseuchenbehörde, ein. Ob diese Studie beweisen kann, dass Geimpfte einen gewissen gesundheitlichen Vorteil haben, ist aus meiner Sicht weiterhin offen.

Was die Dokumentation meiner Anfragen jedenfalls belegt, bestätigt wieder einmal aufs Neue das geflügelte Wort aller Statistiker: „Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast!“  

Oder anders ausgedrückt: Die nackten Zahlen sind das eine, aber wie diese interpretiert werden, entscheidet letztlich der Auftraggeber einer Studie. „Wer zahlt, sagt an“, sagt ein anderes – sehr wahres – Sprichwort.

Dies gilt insbesondere für alle Studien rund ums Impfen, einem äußerst lukrativen globalen Markt mit einem Umsatz von immerhin Hunderten von Milliarden Euro...

Herzliche Grüße
Ihr
Hans U. P. Tolzin

 

Inhalt

Editorial

Seite 3

Inhaltsverzeichnis
Seite 4

Selbst Ärzte erhalten keine befriedigenden Auskünfte von den zuständigen Bundesbehörden!
Seite 5
von Hans U. P. Tolzin
Obwohl Impfungen vor dem Gesetz Körperverletzungen darstellen, die der mündigen Einwilligung bedürfen, wird allgemein so getan, als wäre diese Einwilligung völlig selbstverständlich und  jegliche Skepsis irrational und unverantwortlich. Warum aber haben dann die zuständigen Bundesbehörden kritische Fragen zu Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen jahrzehntelang weitgehend ignoriert, statt sie mit überzeugenden und nachvollziehbaren Fakten zu beantworten? Selbst Ärzte, die ja die offizielle Impfpolitik gegenüber ihren Patienten vertreten sollen, erhielten von den Behörden keine Antworten, wie dieser Artikel zeigt.

IFG-Anfrage Nr. 001 vom 17. März 2006 an das PEI
33 gemeldete Todesfälle: IFG-Anfrage nach Zulassungsdaten zu HEXAVAC
Seite 9
von Hans U. P. Tolzin
Der Sechsfach-Impfstoff HEXAVAC des Herstellers Aventis, erstmals zugelassen im Jahr 2000, war im Laufe des Jahres 2005 aufgrund zahlreicher ungeklärter Todesfälle bei Kleinkindern zunehmend in die öffentliche Diskussion gekommen. Es war damals von bis zu 33 Todesfällen die Rede.1 Deshalb startete das RKI im Sommer 2005 die bundesweite TOKEN-Studie zur Untersuchung sämtlicher Todesfälle innerhalb der ersten beiden Lebensjahre. Am 10. September 2005 luden impfkritische Organisationen zu einer Pressekonferenz zum Thema „Todesfälle nach HEXAVAC“ ein. Nur einen Tag später zog Aventis völlig überraschend seinen Impfstoff zurück. Die Hepatitis B-Komponente wirke nicht so lange, wie angegeben...

IFG-Anfrage Nr. 002 vom 22. April 2006 an das RKI
Freigabe der seit dem Jahr 2001 gemeldeten Impfkomplikationen
Seite 12
von Hans U. P. Tolzin
Bis zum Jahr 2000 war es den Ärzten freigestellt, ob sie Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen an die Behörden melden oder nicht. Seit 2001 gilt jedoch eine gesetzliche Meldepflicht. Deshalb waren wir Impfkritiker natürlich sehr gespannt auf die Auswirkungen der Meldepflicht auf die Statistik und hofften darauf, dass nun endlich die entsprechenden Zahlen auch veröffentlicht wurden. Dies war jedoch nicht der Fall: Das PEI blieb diesbezüglich so zugeknöpft wie zuvor, was sehr frustrierend war. Da die Meldedaten laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelmäßig an das RKI, die deutschen Seuchenbehörde, weiterzuleiten waren, stellte ich meine IFG-Anfrage diesmal zunächst an das RKI.

IFG-Anfrage Nr. 003 vom 22. April 2006 an das RKI
Todesfälle nach Sechsfach-Impfung: Ging bei der TOKEN-Studie alles mit rechten Dingen zu?
Seite 14
von Hans U. P. Tolzin
Im Sommer 2005 erreichte die Kritik am 6fach-Impfstoff HEXAVAC wegen eines möglichen Zusammenhangs mit bis zu 33 Todesfällen von Kindern unter 2 Jahren ihren Höhepunkt. Im Juli 2005 startete das Robert-Koch-Institut (RKI), die Bundesseuchenbehörde, die sogenannte TOKEN-Studie: Drei Jahre lang sollten alle Gesundheitsämter sämtliche Todesfälle von Kindern bis 2 Jahren direkt an das RKI melden. Durch eine ausführliche Befragung der Eltern sollte insbesondere ein möglicher Zusammenhang mit den Sechsfach-Impfstoffen untersucht werden. Doch merkwürdigerweise beteiligt das RKI auch zwei der „Hauptverdächtigen“, nämlich SANOFI PASTEUR MSD (SPMSD) und GlaxoSmithKline (GSK) die Hersteller der 6fach-Impfstoffe, an dieser Studie. Zudem war wenigstens ein Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Studie, der stellv. Vorsitzende Heininger, sehr eng mit den beiden Herstellern verbunden. Ich wollte deshalb mehr über die TOKEN-Studie erfahren, als bis dahin öffentlich bekannt war.

IFG-Anfrage Nr. 3a vom 13. Mai 2006 an das PEI
Wirksamkeitsnachweis: Sind Menschen mit hohen Antikörperwerten tatsächlich gesünder?
Seite 19
von Hans U. P. Tolzin
Als ich begann, mich mit der Wirksamkeitsfrage zu beschäftigen, irritierte mich der Umstand nicht wenig, dass bei der Zulassung von Impfstoffen in der Regel nicht etwa die tatsächliche Krankheitsvermeidung, sondern ein reiner Laborwert, der Antikörpertiter, als Ersatzmessgröße für Wirksamkeit erhoben wurde. Demnach mussten den zuständigen Zulassungsbehörden, in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), entsprechende Studien und wissenschaftlich unzweifelhafte Erkenntnisse vorliegen, wonach Menschen mit hohen Antikörpertitern einen deutlichen gesundheitlichen Vorteil gegenüber Menschen mit niedrigen Titern besaßen. Ich fragte das PEI nach diesen Studien.

IFG-Anfrage Nr. 4 vom 19. April 2006 an das PEI:
Impfnebenwirkungen: Offizielle Meldedaten 1987 – 2005
Seite 22
von Hans U. P. Tolzin
Eine wichtige Datenquelle für die Beurteilung der Impfstoffsicherheit stellen die Meldungen von Impfkomplikationen dar, die jedes Jahr beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der deutschen Zulassungsbehörde, eingehen. Seit 2001 gilt in Deutschland sogar eine gesetzliche Meldepflicht für jeden Verdachtsfall einer Impfkomplikation. Nicht nur ich, sondern die gesamte Aufklärungsszene, war gespannt, wie sich die neue Meldepflicht auf die Häufigkeit der erfassten Nebenwirkungen ausgewirkt hatte. Unverständlicherweise wurden die Meldestatistik vom PEI bis ins Jahr 2006 hinein weitgehend geheim gehalten. Unter Berufung auf das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) forderte ich diese Daten schließlich im April 2006 beim PEI an.

IFG-Anfrage Nr. 005 vom 22. Juni 2006 an das PEI:
Impfnebenwirkungen: Offizielle Meldedaten 1987 – 1991
Seite 32
von Hans U. P. Tolzin
Die Nebenwirkungs-Meldedaten ab 1987 hätten dem PEI ja wenigstens in Form der Doktorarbeit von Klaus Hartmann vorliegen müssen. Und natürlich in Form der PEI-internen Aufzeichnungen, die ihm damals als Grundlage für seine Doktorarbeit gedient hatten. Eine Reaktion auf meine diesbezügliche IFG-Teilanfrage Nr. 004 erfolgte jedoch nicht, weshalb ich sie über die Anfrage Nr. 005 weiterverfolgte

IFG-Anfrage Nr. 006 vom 26. Mai 2006 an das RKI:
Herausgabe der STIKO-Sitzungsprotokolle der Jahre 2004 und 2005
Seite 38
von Hans U. P. Tolzin
Die „Ständige Impfkommission“ (STIKO) ist ein vom Gesundheitsminister berufenes und am Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedeltes Experten-Gremium, das öffentliche Impfempfehlungen mit Richtliniencharakter ausspricht. Sämtliche von der STIKO empfohlenen Impfungen müssen darüber hinaus von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Die STIKO nimmt eine Schlüsselposition in einem milliardenschweren Markt ein und steht somit automatisch im Brennpunkt der Lobby-Aktivitäten der Pharmaindustrie. Doch  die Entscheidungen des Gremiums ließen bislang weitgehend Transparenz vermissen: Die Sitzungsprotokolle wurden von  Anfang an wie Staatsgeheimnisse behandelt. Ich hielt das für einen nicht akzeptablen Zustand.

IFG-Anfrage Nr. 006a vom 24. Mai 2006 an das RKI:
Herausgabe der STIKO-Geschäftsordnung
Seite 47
von Hans U. P. Tolzin
In einer Geschäftsordnung wird üblicherweise festgelegt, wie ein Gremium sich zusammensetzt, wie es zu Entscheidungen kommt, wie es mit Interessenskonflikten umgeht und wie transparent die Tätigkeit nach außen gehandhabt wird. Kurz bevor ich die STIKO-Sitzungsprotokolle anforderte, bat ich das RKI zunächst um die STIKO-Geschäftsordnung, um mir ein Bild davon machen zu können, welche Regelungen sich die Kommission selbst gegeben hat.

IFG-Anfrage Nr. 007 vom 24. Mai 2006 an das RKI:
Diskrepanz bei Meldedaten von Impfnebenwirkungen
Seite 50
von Hans U. P. Tolzin
Am 22. Juni 2006 bat ich das PEI im Rahmen meiner IFG-Anfrage Nr. 005 unter anderem um eine Erklärung für die Diskrepanz zwischen Meldedaten des Jahres 1998 in der Dissertation von Dr. med. Klaus Hartmann zu den PEI-Meldedaten. Auf meine Frage war das PEI in seiner Antwort vom 18. August 2006 nicht wirklich eingegangen – was immer ein bedenkliches Zeichen darstellt. Was die Diskrepanzen der Zahlen für 1998 anging, habe ich diese Frage nochmals als neue IFG-Anfrage (Nr. 007) aufgegriffen.

IFG-Anfrage Nr. 008 vom 12. Juli 2006 an das RKI:
Masern-Fragebogen an Schule
Seite 50
von Hans U. P. Tolzin
Die Masern sind eine in der Regel harmlos verlaufende Kinderkrankheit, die oft einen Entwicklungsschub mit sich bringt und naturheilkundlich gut begleitet werden kann. Dennoch schüren unsere Gesundheitsbehörden im Einklang mit der WHO reine Panik. Das RKI plante eine Studie an einer Schule, an der es einen Masernausbruch gegeben hatte. Ich wollte anhand der Fragebögen wissen, wie ergebnisoffen die Studie angelegt war. Fragebögen sind wesentlicher Bestandteil des Studiendesigns und im Studienregister zu veröffentlichen.

IFG-Anfrage Nr. 009 vom 20. Juli 2006 an das PEI:
Impfstoffbezogene Meldedaten
Seite 54
von Hans U. P. Tolzin
Zwar hatte das Robert-Koch-Institut (RKI), auf Druck des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) am 20. Juni 2006 die Gesamtzahlen der jährlichen Meldungen von Impfnebenwirkungen ab 1992 freigegeben (siehe IFG-Anfrage Nr. 004), eine Zuordnung zu bestimmten Impfstoffen war jedoch immer noch nicht möglich. Auf diese zur Beurteilung einzelner Impfstoffe sehr wichtige Information sollte deshalb die nachstehende Anfrage erbringen.

IFG-Anfrage Nr. 010 (plus weitere) vom 2. August 2006 an das RKI:
KiGGS-Studie: Vergleich Geimpfte & Ungeimpfte
Seite 56
von Hans U. P. Tolzin
Sind Geimpfte gesünder als Ungeimpfte? Leider gibt es dazu keine belastbaren Daten, denn vergleichende Placebo-Studien waren bisher nach Ansicht der zuständigen Bundesbehörden „unethisch“. Für viele Jahrzehnte hat man stattdessen ersatzweise den sogenannten Antikörpertiter* im Blut gemessen – der leider nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft bezüglich des allgemeinen Gesundheitszustandes besitzt. Von 2003 bis 2006 hat das Robert-Koch-Institut (RKI), die deutsche Seuchenbehörde, in einer der größten Studien aller Zeiten die Gesundheit  von Kindern und Jugendlichen untersucht. Eigentlich eine super Gelegenheit, die allgemeinen gesundheitlichen Auswirkungen von Impfungen genau zu untersuchen, insbesondere was den Zusammenhang mit chronischen Erkrankungen einschließlich Allergien betrifft. Meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sollte zunächst die Datenlage klären, später die Freigabe der anonymisierten Datensätze erwirken und schließlich die Berechnungsgrundlagen für einige sehr zweifelhafte Studienergebnisse  einklagen.

Den Bock zum Gärtner gemacht? Plötzlicher Kindstod nach 6fach-Impfungen und die TOKEN-Studie
Seite 100
von Bert Ehgartner (Auszug aus seinem neuesten Buch)
Nachdem im Jahr 2005 bis zu 33 ungeklärte Todesfälle nach 6fach-Impfungen öffentlich diskutiert wurden, sah sich das Robert-Koch-Institut (RKI), die deutsche Seuchenbehörde, dazu veranlasst, in einer großen prospektiven Studie sämtliche Todesfälle von Kleinkindern bis zwei Jahre akribisch zu untersuchen. Doch ausgerechnet die beiden betroffenen Hersteller wurden vom RKI gebeten, diese Studie zu finanzieren und fachlich zu begleiten. Doch kurz nach Beginn der Studie zog Sanofi Pasteur seinen Impfstoff HEXAVAC vom Markt. Nach einem stark verspäteten Erscheinen der Studie (in Englisch!) hieß es dann, es liege an den Eltern und nicht an den Impfungen. Doch ein genauerer Blick auf die Studie und die Rohdaten zeigt ein ganz anderes Ergebnis. Hat das RKI etwa den Bock zum Gärtner gemacht?

Leser fragen - die Redaktion antwortet
Seite 108

Aktuelle Rechtsprechung
Seite 115

Sonstige Meldungen
Seite 118

Impfschäden melden - aber wie?
Seite 119
Deutscher Patientenschutzverband Natürlich Gesund werden für alle e.V.

Die mRNA-basierte »Impfstoff«-Technologie: Das Spiel ist aus!
Seite 120
MWGFD e.V., www.mwgfd.org

Impfkritische Gesprächskreise und Stammtische
Seite 122

Empfohlene Adressen und Links
Seite 126

Buchempfehlungen
Seite 127


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