Email-Nachrichtendienst |
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Der
IMPF-REPORT
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Unabhängiger Nachrichtendienst rund ums Impfen Ausgabe Nr. 34/2004
Von Eltern für Eltern 11.
Aug. 2004
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Inhalt:
[01]
Impfschaden: Neue Muskelkrankheit durch Aluminiumzusatz
[02] Heimlicher
Impfzwang durch Prämien für Schulklassen
[03] Kritischer
Fernsehbeitrag zur Windpockenimpfung im WDR
[04] Impfkritisch:
Schweizer Zeitschrift für Hundeliebhaber
[05] Wichtiges
BGH-Urteil zur Beweislastumkehr
[06] Bericht
vom 1. Schweizer Impfforum
[07] Impfkritik
in Südtirol
[08] Impressum
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[01] Impfschaden: Neue Muskelkrankheit durch Aluminiumzusatz
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Quelle:
Dr. med. Martin Hirte
Vortrag (Auszug) auf dem Gautinger Impfsymposium vom 14. Mai 2004
http://www.impfaufklaerung.de/pdfs/hirte-vortrag.pdf
"Eine folgenreiche
und schwere Nebenwirkung aluminiumhaltiger Impf-
stoffe ist die makrophagische Myofasziitis - eine entzündliche
Erkrankung von Muskeln und Nerven.
Das Krankheitsbild
wurde 1998 erstmals beschrieben (Gherardi 1998).
Zwischen 1998 und 2003 wurden allein in Frankreich mehr als 200
Fälle bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit der Hepatitis-B-
und der Tetanusimpfung (Gherardi 2003).
Die Krankheit beginnt
mit starken und anhaltenden Schmerzen an der
Impfstelle. In den folgenden Monaten bis Jahren treten Muskelschwä-
che und diffuse Muskel- und Gelenkschmerzen auf, bei etwa jedem
zehnten Betroffenen kommt es auch zu fortschreitende Nervenschäden,
etwa Sehstörungen, Blasenentleerungsstörungen, Gefühlsstörungen
oder Gleichgewichtsstörungen.
Viele der Patienten
entwickeln psychische Auffälligkeiten und chro-
nische Müdigkeit (Authier 2001).
Die Myofasziitis kann
in eine chronische Erkrankung übergehen, die
einer untypisch verlaufenden Multiplen Sklerose ähnelt. Vermutliche
Ursache sind Autoimmunvorgänge mit Entzündung und Zerstörung
von
Muskel- und Nervengewebe. Die Mehrzahl der Betroffenen ist Träger
eines Gens, das zu Autoimmunerkrankungen disponiert.
Das Besondere an dieser
Impfnebenwirkung ist, dass sie sich durch
eine Muskelbiopsie aus der Gegend der Impfstelle nachweisen lässt.
Im Muskelgewebe finden sich vermehrt Lymphozyten und Makrophagen,
in deren Zytoplasma Aluminium eingeschlossen ist. Im Blut
finden sich Hinweise auf eine chronische Stimulation von Immunvor-
gängen und meist auch erhöhte Spiegel des Muskelenzyms Kreatinkina-
se.
Auch bei Säuglingen
wurden inzwischen zahlreiche Fälle von Myofas-
ziitis beobachtet mit Muskelschwäche, Entwicklungsverzögerung und
neurologischen Störungen (Lacson 2002, DiMuzio 2004).
Wegen der geringen
Bekanntheit der Myofasziitis wird eine hohe
Dunkelziffer vermutet.
Bei der makrophagischen
Myofasziitis handelt es sich um eine schwe-
re Impfnebenwirkung, die jedoch noch kaum bekannt ist und wegen des
verzögerten Einsetzens in der Regel nicht als Impffolge erkannt
wird. In Deutschland gibt es bisher nur vereinzelte Meldungen.
Alle Impflinge, die in den Monaten und Jahren nach einer stärkeren
lokalen Impfreaktion auffallende Einbußen im körperlichen Wohlbe-
finden feststellen, sollten sich - am besten mit entsprechender
Literatur ausgerüstet - an einen neurologischen Facharzt wenden.
Nur so kann mit der Zeit das wahre Ausmaß dieser Impfkomplikation
erfasst werden. Bei Kindern mit unklarer motorischer Entwicklungs-
verzögerung sollte unbedingt die Bestimmung der Kreatinkinase,
bei einem auffälligen Wert eine Untersuchung von Muskelgewebe aus
der Impfstelle erfolgen, falls diese noch in Erinnerung ist."
Die Folien zum Vortrag
von Dr. Hirte finden Sie unter:
http://www.impfaufklaerung.de/pdfs/hirte-vortrag.pdf
Weitere Meldungen zum
Thema:
http://www.impf-report.de/jahrgang/2003/58.htm#03
http://www.impf-report.de/jahrgang/2002/17.htm#4
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[02] Heimlicher Impfzwang durch Prämien für Schulklassen
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Quelle:
Berliner Zeitung vom 13. Juli 2004
http://www.berlinonline.de
1.750 Schüler kamen zur Impfaktion
"LICHTENBERG. Von den
9 000 Schülerinnen und Schülern, die das Ge-
sundheitsamt zur Teilnahme an der 2. Lichtenberger Impfaktion auf-
gefordert hatte, reagierten 1 750. Trotz der geringen Beteiligung
spricht Gesundheitsstadtrat Andreas Geisel (SPD) von einem Erfolg. (...)"
Der IMPF-REPORTer:
Zur Zeit mehren sich
die Anzeichen, dass den Impfstoffherstellern
langsam die Felle davonschwimmen und die Durchimpfungsraten sinken.
Vom reinen Marketing-Standpunkt aus gesehen, mag es ja durchaus
verständlich sein, dass sie alle Mittel und Wege einsetzen, um
ihren Umsatz - und Gewinnmarge - zu maximieren.
Für uns Eltern
gilt es jedoch, wachsam zu sein und solche Versuche,
über den Gruppendruck in der Klasse einen Impfzwang durch die Hin-
tertür zu etablieren, im Ansatz zu begegnen. Es gibt definitiv
keine Impfpflicht in Deutschland und die Entscheidung, ob unsere
Kinder geimpft werden, liegt ausschließlich bei uns Eltern.
NOCH haben wir die
Möglichkeit, Einfluss auf solche Aktionen in der
Schule unserer Kinder zu nehmen. Sollten die Schulen jedoch in
Zukunft von Konzernen geführt werden (Stichwort Crossborder-
Leasing), könnte sich das schnell ändern.
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[03] Kritischer Fernsehbeitrag zur Windpockenimpfung im WDR
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(IR/AKS) Am 30. Juni
zeigte der WDR in seiner Sendung "Check-up"
einen recht kritischen Beitrag über die neuerdings von der STIKO
(Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) allgemein empfoh-
lene Windpockenimpfung.
Anfangs kam ein Kinderarzt mit der üblichen Panikmache zu Wort. Ein
anderer Arzt hingegen äußerte sich sehr kritisch: Die Schäden,
die
die Impfung anrichten wird, seien noch unbekannt, es bestehe ein
erhöhtes Gürtelrosenrisiko nach der Impfung und wegen der mangeln-
den Datenlage könne er eine generelle Empfehlung der Impfung nicht
unterstützen.
Den Sendebeitrag können
Sie unter dieser Adresse anschauen:
http://www.wdr.de/tv/aks/check-up/themen/w/windpocken.html
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[04] Impfkritisch: Schweizer Zeitschrift für Hundeliebhaber
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"Mein Hund - natürlich
Gesund", so heißt eine kleine Hundezeit-
schrift aus der Schweiz, die sich der natürlichen Gesundheit dieser
Tiere bis ins hohe Alter verschrieben hat und in der auch immer
wieder impfkritische Tierhalter und Veterinäre zu Wort kommen.
Beispiele:
http://www.meinhund.ch/Sigh.pdf
http://www.meinhund.ch/b9.html
Weitere Informationen
erhalten Sie unter http://www.meinhund.ch
oder: Silvia Dierauer, Florastrasse 9, CH-5734 Reinach AG, Schweiz
Tel. +41 62 772 17 89, Fax +41 62 772 17 90
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[05] Wichtiges BGH-Urteil zur Beweislastumkehr
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(IR) Nachfolgend ein
hoch interessantes Urteil des BGH (Bundesge-
richtshof), auf das uns ein Leser hinwies. Es behandelt die Beweis-
lastumkehr, wenn der Befund nicht ordnungsgemäß erstellt wurde und
könnte sich auch in einigen Impfschadensfällen als relevant erwei-
sen.
Quelle:
Haufe Verlag online vom 9. Juli 2004
www.haufe.de/newsDetails?newsID=1089018716.49&chorid=00543172
Umkehr der objektiven
Beweislast bei grobem Behandlungsfehler
BGH, Urteil vom 27.4.2004 - VI ZR 34/03
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun ein interessantes Urteil veröf-
fentlicht, welches die Möglichkeiten von Patienten betrifft, An-
sprüche wegen groben Behandlungsfehlern gegenüber Medizinern gel-
tend zu machen.
Eine Frau begehrte Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaup-
teter ärztlicher Behandlungsfehler. Nach einem Motorradunfall am
10. Mai 1998 wurde die Frau in das Krankenhaus, in dem die beklag-
ten drei Ärzte tätig waren, eingeliefert. Es wurde festgestellt,
dass sie sich einige Rippen, den dritten Lendenwirbelkörper und das
Schulterblatt gebrochen hatte. Nicht bemerkt wurde, dass sie dar-
über hinaus eine Beckenringfraktur mit einem Sakrumkompressi-
onsbruch rechts davongetragen hatte. Zunächst wurde ihr Bettruhe
verordnet. Vom11.6.1998 an wurde die Frau mobilisiert. Eine Entlas-
tung durch Unterarmgehstützen erfolgte dabei nicht. Einen Tag nach
Beginn der Mobilisierung verspürte sie Schmerzen beim Gehen, worauf
sie die Schwestern und die behandelnden Ärzte hinwies. Die Ärzte
untersuchten die Frau zwar, veranlassten jedoch keine Röntgenauf-
nahmen, so dass die Beckenringfraktur weiterhin nicht festgestellt
wurde. Sie verordneten auch bei der weiteren Mobilisierung keine
(Teil)Entlastung durch Unterarmgehstützen. Am 17.6.1998 wurde die
Frau entlassen. Wegen fortdauernder Beschwerden begab sie sich
anderweitig in ärztliche Behandlung. Im Rahmen dieser Behandlung
wurde am 3.7.1998 mit Hilfe einer Beckenübersichtsaufnahme der
Beckenringbruch diagnostiziert. Dieser Bruch ist mit einer leichten
Verschiebung zusammengewachsen. In einem Gutachten des ärztlichen
Dienstes vom 17.2.1999 wurde eine nicht korrekte Ausheilung der
Fraktur mit verbliebener Pseudarthrose festgestellt.
Die Frau behauptet,
es sei behandlungsfehlerhaft gewesen, dass die
Beckenringfraktur nicht schon im Krankenhaus erkannt und mit der
Mobilisierung nicht zugleich eine Teilentlastung angeordnet worden
sei. Auf diese Behandlungsfehler sei die bei ihr festgestellte
Pseudarthrose zurückzuführen. Als Folge der Fehlbehandlung leide
sie außerdem unter ständigen Schmerzen u.a. in der rechten Leiste,
der rechten Gesäßhälfte, beim Liegen und beim Geschlechtsverkehr
sowie unter einem Dranggefühl.
Mit der Klage begehrte
die Frau die Zahlung eines Schmerzensgeldes
in Höhe von mindestens 20.451,68 Euro sowie die Feststellung, dass
das Krankenhaus und die Ärzte als Gesamtschuldner verpflichtet
seien, ihr sämtliche nach dem 1.4.2000 entstehenden materiellen
Schäden aus ihrer stationären Behandlung im Krankenhaus zu erstat-
ten, soweit solche Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger
oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Ein grober Behandlungsfehler,
der geeignet ist, einen Schaden der
tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt nach dem
Urteil
des Bundesgerichtshofs vom 27.4.2004 - VI ZR 34/03 - grundsätzlich
zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen
Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheits-
schaden. Dafür reicht aus, dass der grobe Behandlungsfehler geeig-
net ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahe legen oder
wahrscheinlich machen muss der Fehler den Schaden hingegen nicht.
Deshalb ist eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlungssei-
te nur ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegrün-
dende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist. Gleiches
gilt, wenn sich nicht das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbe-
achtung den Fehler als grob erscheinen lässt oder wenn der Patient
durch sein Verhalten eine selbständige Komponente für den Heilungs-
erfolg vereitelt hat und dadurch in gleicher Weise wie der grobe
Behandlungsfehler des Arztes dazu beigetragen hat, dass der Verlauf
des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann. Das
Vorliegen einer derartigen Ausnahmekonstellation hat allerdings der
Arzt zu beweisen
Ist das Verkennen des
gravierenden Befundes oder die Nichtreaktion
auf ihn generell geeignet, den tatsächlich eingetretenen Gesund-
heitsschaden herbeizuführen, tritt also - wenn nicht ein Ursachen-
zusammenhang zwischen dem ärztlichen Fehler und dem Schaden äußerst
unwahrscheinlich ist - grundsätzlich eine Beweislastumkehr ein. In
einem derartigen Fall führt nämlich bereits das - nicht grob feh-
lerhafte - Unterlassen der gebotenen Befunderhebung wie ein grober
Behandlungsfehler zu erheblichen Aufklärungsschwierigkeiten hin-
sichtlich des Kausalverlaufs. Es verhindert die Entdeckung des
wahrscheinlich gravierenden Befundes und eine entsprechende Reakti-
on darauf mit der Folge, dass hierdurch das Spektrum der für die
Schädigung des Patienten in Betracht kommenden Ursachen besonders
verbreitert oder verschoben wird.
So verhält es
sich entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts
Braunschweig auch im vorliegenden Fall. Der (einfache) Befunderhe-
bungsfehler der Ärzte hat die gebotene und zur Vermeidung des ein-
getretenen Schadens geeignete Reaktion auf die Beckenringfraktur
verhindert und damit die Aufklärung des hypothetischen weiteren
Krankheitsverlaufs, der für die Frau erheblich günstiger hätte
sein
können, erschwert. Mithin hätte sich ohne das Fehlverhalten der
Ärzte gezeigt, ob bei der Frau auch bei fehlerfreier Behandlung des
Beckenringbruchs Dauerfolgen in Form einer Pseudarthrose und von
andauernden Schmerzen aufgetreten wären.
Das angefochtene Urteil
kann daher keinen Bestand haben. Es ist
aufzuheben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an
das Oberlandesgerichts Braunschweig zurückzuverweisen.
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[06] Bericht vom 1. Schweizer Impfforum
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Quelle:
AEGIS-Schweiz Newsletter vom 10. Juli 2004
http://www.aegis.ch
Bei strahlendem Sommerwetter
kamen zum 1. Schweizerischen Impfforum
in Meggen/Luzern fast 700 Menschen. Wir von der Organisation waren
mehr als überrascht, hatten wir doch der beschränkten finanziellen
Mittel wegen fast gänzlich auf Werbung verzichtet. Lediglich in
unserer Zeitschrift IMPULS hatten wir in der Januar-Ausgabe eine
Anzeige abgedruckt, sowie an den Vorträgen darauf aufmerksam ge-
macht. Viele Therapeuten, sowohl Homöopathen als auch Ärzte baten
uns um Flyer zum Auflegen in der Praxis. Dem Verein IG Gesundheit
und ihrem Präsidenten R. Güntert ein herzliches Dankeschön nochmals
an dieser Stelle für den Versand unserer Flyer an ihre Mitglieder.
Als wir Anfangs Mai feststellten dass wir bereits über 600 Anmel-
dungen hatten, verzichteten wir auf Anzeigen in den Tageszeitungen.
Dank der guten Organisation
verlief der ganze Tag mehr als zufrie-
denstellend. Pünktlich um 18:00 Uhr konnte diese erfolgreiche Ver-
anstaltung beendet werden.
Wir hatten Teilnehmer
aus der ganzen Schweiz sowie aus Österreich
und Deutschland. Die ganze folgende Woche erreichten uns Dankes-
mails und -anrufe von begeisterten Teilnehmern. Viel Lob erntete
auch das Restaurant, bzw. die Familie Mauro, die für ein wunderba-
res und harmonisches Mittagessen gesorgt hatte. Dank dem schönen
Wetter hatten wir Tische im Freien aufgestellt und konnten dort das
Mittagessen einnehmen.
Das 2. Schweizerische
Impfforum wird wiederum in Meggen/Luzern im
Grossen Gemeindesaal stattfinden. Der grosszügige Saal ist wunder-
bar geeignet für unsere Bedürfnisse.
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[07] Impfkritik in Südtirol
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Quelle:
Anita Petek-Dimmer
AEGIS-Schweiz Newsletter vom 10. Juli 2004
http://www.aegis.ch
Impfkritik in Südtirol
Vom 19. bis zum 23.
Mai, über die Feiertage, waren wir in Südtirol.
Dort war ich vom italienischen Fernsehen sowie vom Radio zu Diskus-
sionssendungen eingeladen. Ich sollte zudem auf Einladung der dor-
tigen Impfkritiker zwei Vorträge halten.
Bei unserer Ankunft
am Mittwochnachmittag stellte sich dann heraus,
dass sich für die Sendung am Radio am kommenden Morgen noch immer
kein Gesprächspartner für mich gefunden hatte. Kein Arzt wollte
sich mit mir an das Mikrofon setzen.
Für die Fernsehsendung
am Mittwochabend war, nachdem sich auch hier
kein Südtiroler Arzt gefunden hatte, Prof. Dr. I. Mutz, Vorsitzen-
der des österreichischen Impfausschusses, vorgesehen worden. Kurz-
fristig war es ihm aber dann doch nicht möglich (!) zu erscheinen.
Die Moderatorin der Sendung, Renate Gamper, hatte sich bereits seit
Bekanntwerden des Programmes einem unglaublichen Druck auszusetzen.
Von öffentlicher Seite her wurde versucht, sowohl sie als auch
ihren Vorgesetzter mit mehr oder weniger Drohgebärden dazu zu brin-
gen, das Thema Impfen abzusetzen.
Umso höher ist
es ihr anzurechnen, dass sie nicht nur standhielt,
sondern im Gegenteil, noch viel mutiger wurde. Als sie erfuhr, dass
Prof. Mutz doch nicht kommen würde, bat sie ihn doch wenigstens zu
einem vorher aufgezeichneten Interview zu erscheinen. Mit mir nahm
sie dann ebenfalls ein Interview sowohl im Fernsehen als auch im
Radio auf. Mit diesem Material bewaffnet schnitt sie dann schliess-
lich zwei Fernsehsendungen sowie zwei Radiosendungen zusammen. In
einer dritten Radiosendung interviewte sie eine Mutter mit drei
Kindern, von denen zwei geimpft und eines ungeimpft war. In der
ersten Fernseh- und auch Radiosendung blendete sie dann noch meine
Vorträge ein und empfahl allen wärmstens diese zu besuchen!
So war es auch nicht
weiter erstaunlich, dass die Vorträge bis auf
den letzten Platz besetzt waren. Beim zweiten Vortrag in Bruneck
mussten wir kurz vor Beginn sogar noch den Saal wechseln, weil wir
keinen Platz mehr hatten.
Aufgeschreckt durch
die Sendungen sahen sich die Behörden gezwun-
gen, auch zu erscheinen. Frau Dr. G. Morosetti, Gesundheitsministe-
rin von Südtirol, Frau Dr. Born, Leiterin der Infektionsabteilung
des Südtiroler Gesundheitsamtes sowie Dr. Kreidl, Epidemiologe
seines Zeichens waren zum Vortrag nach Lana gesandt worden, um
mitzuhören und mitzudiskutieren. Dass sie nicht ganz freiwillig
erschienen waren, ersah man an ihren Gesichtern und ihrem Verhal-
ten. Das Publikum war sehr erstaunt über die prominenten Zuhörer
und wurden in der Fragestunde dann immer mutiger und stellten sehr
viele kritische Fragen an die drei Personen. Frau Dr. Morosetti
wurde so sehr in Bedrängnis gebracht, dass sie schliesslich sagte,
die Impfpflicht sowie die dazugehörige Geldbusse sei "nicht mehr
zeitgemäss".
Im Anschluss an diese
Sendungen und Vorträge riefen mehrere Journa-
listen bei uns im Hotel an und ich musste Interviews geben. Es hat
uns sehr erstaunt, wie offen die Menschen in Südtirol sind. Sowohl
in den Zeitungen als auch im Fernsehen und Radio wurden unsere
Aussagen offen wiedergegeben.
Bei uns sind wir andere
Dinge gewöhnt: Entweder wird nichts ge-
bracht oder jedes Wort wird einem im Mund herumgedreht.
In Südtirol haben
wir einiges bewegt. Mit den dortigen Impfkriti-
kern besteht ein enger Kontakt, der in Seminaren und weiteren Vor-
trägen weitergeführt wird. Das Feuer wird am Brennen gehalten!
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[08] Impressum
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Der IMPF-REPORT ist
ein in unregelmäßigen Abständen erscheinender
E-mail-Rundbrief von Eltern für Eltern. Alle Texte ohne Gewähr.
Irrtum und Schreibfehler vorbehalten. Wir fordern unsere Leser aus-
drücklich auf, keiner in diesem Rundbrief aufgestellten Behauptung
kritiklos zu glauben, sondern jede Aussage, sei es pro oder contra
Impfen, sorgfältig zu prüfen! Die Redaktion übernimmt keinerlei
Verantwortung für die Folgen gesundheitlicher Entscheidungen, die
sich auf diese Publikation berufen. Bitte ziehen Sie immer recht-
zeitig einen Arzt oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens zu Rate.
Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: Hans U. P. Tolzin
Redaktionelle Mitarbeiter: Hans U. P. Tolzin, Angelika Kögel-Schauz
und andere
Adresse:
IMPF-REPORT, c/o Hans U. P. Tolzin,
Im Wäldle 2, 70771 Leinfelden-Echterdingen
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