Email-Nachrichtendienst |
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Der
IMPF-REPORT
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Unabhängiger Nachrichtendienst rund ums Impfen Von Eltern für Eltern
29. Jan. 2003 Ausgabe
Nr. 05/2003
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INHALT:
[1] Zu dieser Ausgabe
[2] Autismus nach MMR-Impfung: Welche Rolle spielt Neomycin?
[3] Pockenimpfung: Offener Brief von Dr. med. Gerhard Buchwald
[4] Pockenimpfung: Offener Brief von Angelika Kögel-Schauz (EFI)
[5] Allgemeine Hinweise
[6] Impressum
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[1] Zu dieser Ausgabe
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Nach der Ausgabe 03/2003
machten mich zahlreiche Leser des Impf-
Reports darauf aufmerksam, dass ich in meinem Artikel über den Zu-
sammenhang zwischen der MMR-Impfung und Autismus fälschlicherweise
behauptet hatte, dieser Impfstoff beinhalte das quecksilberhaltige
Konservierungsmittel Thiomersal. Offensichtlich hatte ich ein
Missverständnis von meinen Quellen unbemerkt übernommen. Denn:
Der MMR-Impfstoff ist
ein sogenannter Lebendimpfstoff und darf des-
halb kein Thiomersal enthalten, da es die Impfviren abtöten würde.
Meine Aussage, dass MMR-Impfstoffe Thiomersal enthalten, war also
nicht korrekt.
Der insbesondere in
den USA und in GB von betroffenen Eltern beob-
achtete Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und unmittelbar darauf
entstandenem Autismus könnte stattdessen auf ein unseliges Zusammen-
spiel von zuvor bei autistischen Kindern vorgenommenen thiomersal-
haltigen Impfungen und dem Antibiotikum Neomycin, das in vielen -
wenn nicht in allen - MMR-Impfstoffen enthalten ist, zurückzuführen
sein.
Wie Forschungen belegen,
blockiert dieser Zusatzstoff in drastischer
Weise die Fähigkeit des Organismus, Quecksilberverbindungen abzubau-
en und auszuscheiden (Thema 2).
Der Zweifel an der
dänischen Studie als "Entlastungszeuge" für die
MMR-Impfung ist also noch nicht vom Tisch. Vielmehr gewinnt die Tat-
sache, dass in Dänemark seit über einem Jahrzehnt keine thiomersal-
haltigen Impfstoffe mehr verwendet werden, ein noch größeres Ge-
wicht: Die Autismusrate ist in den USA und in GB um ein Mehrfaches
höher als in Dänemark - und dort wurden und werden thiomersalhaltige
Impfstoffe weiterhin verwendet.
Inmitten eines medialen
Sturms der Pockenhysterie gibt es einige
wenige besonnene Stimmen, die versuchen, die öffentliche Diskussion
wieder auf den Boden der Tatsachen zu bringen. Zu diesen Stimmen
gehören - seit Jahrzehnten - der Impfkritiker und Pockenexperte Dr.
med. Gerhard Buchwald und die Vorsitzende der "Eltern für Impfauf-
klärung" (EFI), Frau Angelika Kögel-Schauz. Unter Thema 3 und
Thema
4 veröffentlichen wir offene Briefe von Dr. Buchwald und Frau Kögel-
Schauz, die kürzlich in der ersten Ausgabe der Impfnachrichten
(www.impfnachrichten.de) abgedruckt wurden.
In einer der nächsten
Ausgaben werden wir die - nichtssagende - Ant-
wort des Gesundheitsministeriums, das offensichtlich pauschal an
alle Anfrager versendet wurde, veröffentlichen.
Herzlichst
Ihr
Hans Tolzin
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[2] Autismus nach MMR-Impfung: Welche Rolle spielt Neomycin?
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Quelle:
http://highwire.stanford.edu/cgi/medline/pmid;7342686?
"Die Rolle der
Darmflora bei dem Abbau und der Ausscheidung von Me-
thylquecksilber über den Stuhl wurde bei Mäusen untersucht, die mit
Antibiotika behandelt wurden.
Die Antibiotika Neomycinsulfate
und Chloramphenicol wurde Mäusen ins
Trinkwasser gegeben, 6 Tage vor der Verabreichung von Methylqueck-
silberchlorid (MMC) in das Bauchfell. Dadurch wurden die
Mikroorganismen im Darm reduziert.
Anorganisches und organisches
Quecksilber wurden in Fäkalien,
Darminhalten und Organen getrennt bestimmt.
Am vierten Tag nach
der Quecksilberverabreichung war der prozentuale
Anteil des anorganischen Quecksilbers im Gesamt-Quecksilber im
Dickdarm und Blinddarm bei den Mäusen, die mit Antibiotika behandelt
worden waren, mit 37% bzw. 39% geringer als bei den Kontrollmäusen
(66% bzw. 65%).
Die Verabreichung von
Antibiotika reduzierte die Ausscheidung
anorganischen Quecksilbers durch die Fäkalien auf 26% des Wertes bei
den Kontrollmäusen und reduzierten die Ausscheidungen des
Gesamtquecksilbers ebenfalls auf 60%.
Man vermutet, dass
die Reduzierung der Mikroorganismen im Darm für
die verminderte Zersetzung von Methylquecksilber im Darminhalt
und die reduzierte fäkale Ausscheidung des Gesamt-Quecksilbers
verantwortlich ist."
Soweit die Studie bei
Medline. Dass der Zusatzstoff Neomycin auch
sonst nicht ganz ohne ist, zeigen folgende Zitate:
"Personen, die schon einmal eine lebensbedrohliche allergische
Reaktion auf Gelatine, das Antibiotikum Neomycin oder eine
frühere MMR-Impfung gehabt haben, darf der MMR-Impfstoff
nicht gegeben werden."
Quelle:
Minnesota Department of Health
http://www.health.state.mn.us/divs/dpc/adps/images/VIMs/germ_mmr.pdf
"Es gibt einige
Gründe, warum manche Leute eine MMR Impfung nicht
vertragen könnten, oder sogar keine Impfung bekommen dürfen. Krank-
heiten und Allergien die gegen eine Impfung sprechen könnten: ...
Wenn das Kind ernsthafte allergische Reaktionen auf das Antibiotikum
Neomycin hat..."
Quelle:
Land Steiermark online
http://www.stmk.gv.at/verwaltung/FaGW/masern.stm
"Unerwünschte
Arzneimittelwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit
einer Impfung sind bis zur Klärung der Ursache eine Kontraindikation
gegen eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff. Impfhin-
dernisse können Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs sein. In
Betracht kommen vor allem Neomycin und Streptomycin sowie in selte-
nen Fällen Hühnereiweiß."
Quelle:
Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut
www.rki.de/GESUND/IMPFEN/IMPFEN.HTM?/GESUND/IMPFEN/STI_NEU.HTM&1
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[3] Pockenimpfung: Offener Brief von Dr. med. Gerhard Buchwald
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Brief von Dr. med.
G. Buchwald an Bundesgesundheitsministerin Ulla
Schmidt am 10.12.02
Frau Bundesministerin
Ulla Schmidt
53108 Bonn
Betreff: Kauf von Pockenimpfstoff
Sehr geehrte Frau Ministerin,
in Deutschland hat
es von 1947 bis 1974 bei insgesamt 10 Pockenaus-
brüchen 94 Erkrankungen gegeben. Vier ungeimpfte Kinder erkrankten
so leicht, dass an der Diagnose "Pocken" gezweifelt wurde (es waren
"Pocken"!). Alle übrigen waren nach dem "Reichsimpfgesetz"
zweimal
gegen Pocken geimpft worden. Darüber hinaus hatten viele von ihnen
mehrere Impfungen wegen Auslandsaufenthalten hinter sich. Bei einer
ehemaligen Hebamme aus Ostpreußen waren 13 Pockenimpfungen dokumen-
tiert worden. Auch sie erkrankte. "Pocken" werden durch das Men-
schenpocken-Virus (Poxvirus variolae) verursacht, während für die
Kuhpocken das Kuhpocken-Virus (Poxvirus bovinus) verantwortlich ist.
Nachdem die Wissenschaft lernte, Virusarten voneinander zu unter-
scheiden, war es ein ziemlicher Schock, als sich herausstellte, dass
unser Impfstoff weder das Menschen- noch das Kuhpocken-Virus ent-
hielt.
Es fand sich ein bis
dahin gänzlich unbekanntes Virus, das es in der
freien Natur nicht gibt und von dem niemand weiß, wo es herkommt und
von wem es u. U. abstammt. Über dieses Virus heißt es in der Wissen-
schaft: "...seine Herkunft verschwindet im Dunkeln der Vergangen-
heit". Es erhielt deshalb den Namen "Impfstoff-Virus = Poxvirus vac-
ciniae".
Die mit einem auf dieser
Basis hergestellten Impfstoff geimpften
Bürger waren, wie die Pockenausbrüche zeigten, vielleicht gegen eine
Infektion mit dem Vaccinia-Virus unempfindlich, aber eine durch die-
ses Virus hervorgerufene Erkrankung gibt es nicht. Vor einer Pocken-
infektion mit echten Pocken waren sie nicht geschützt. Eine vor Po-
ckenerkrankungen schützende Wirkung kann (und konnte) mit diesem
Impfstoff nicht erzielt werden. Aber unsere Kinder wurden mit diesem
nutzlosen Impfstoff über 100 Jahre lang geimpft, gesetzlich und mit
Zwangsmaßnahmen - und jetzt wollen Sie unsere Bevölkerung mit dem
gleichen Impfstoff "schützen"?!
Wovor soll die Bevölkerung geschützt werden?
Pockenviren gibt es
nur noch - gut bewacht - in Nowosibirsk in Russ-
land sowie in Atlanta in den USA. Mehrfach wurde die Vernichtung
dieser Stämme angemahnt und anberaumt aber immer wieder verschoben.
Stets scheiterte die von den Russen geforderte Stickstoff-
Vernichtung am Widerstand der USA, mit der Behauptung, die Stämme
seien zu Forschungszwecken notwendig.
Andere züchtbare
Menschenpocken-Virusstämme gibt es auf der Welt
nicht mehr. Ich nehme an, dass Sie den Impfstoff von amerikanischen
Impfstoff-Herstellern gekauft haben. Er kann nur aus dem unwirksamen
Vaccinia-Virus hergestellt worden sein.
Im Verlauf der o. e.
10 Pockenausbrüchen gab es weitere bemerkens-
werte Ereignisse:
In der amtlichen Pockenstatistik
werden 10 Pockentodesfälle angege-
ben. Darunter waren vier Fälle krebskranker Krankenhauspatienten,
die nicht an Pocken, sondern an dem Krebsleiden starben. Trotzdem
werden sie als "Pockentodesfälle" gezählt. Dann gab es fünf
Frauen,
die kurz nach der Impfung qualvoll aus allen Körperöffnungen verblu-
teten. "Pockenblasen" waren nicht vorhanden. Todesursache war die
in
der Inkubationszeit durchgeführte Impfung, die zu einer toxischen
Gefäßwandschädigung und damit zum Tod führte. Sie starben
nicht an
Pocken, sondern an der Pockenimpfung. Als letzte die Schwesternschü-
lerin Barbara Bernd aus Meschede. Auch die fünf Frauen werden in der
amtlichen Pocken-Statistik als Pockentodesfälle gezählt.
Somit bleibt ein echter Pockentodesfall übrig: die Heidelberger Ärz-
tin Dr. Maria Necas.
Auf 94 an Pocken Erkrankten
kam somit ein Todesfall, d. h., die Mor-
talität betrug etwa 1 %. Bei Einsatz von Impfungen nach bekannt wer-
den eines Pockenausbruches, den sog. "Inkubationsimpfungen" ist u.
a. mit gehäuftem Auftreten von tödlich ausgehenden, toxischen Gefäß-
schäden zu rechnen, deren Gefährlichkeit bei allen Impfstoffen be-
kannt ist (hier die fünf durch die Pockenimpfung getöteten Frauen).
Diese Tatsache ist auch der medizinischen Wissenschaft bekannt, -
wer übernimmt in Zukunft die Verantwortung?
Wie kürzlich in
allen Zeitungen zu lesen war, ist die Bundesrepublik
Deutschland fast zahlungsunfähig, d. h., sie ist pleite. Unsere Be-
hörden aber kaufen für teueres Geld unwirksame und gefährliche
Impf-
stoffe ein.
Der amerikanischen
Impfstoffindustrie sind diese Zusammenhänge be-
kannt. Deshalb wird versucht werden, Sie zu "prophylaktischen" Imp-
fungen zu überreden.
Damit werden zwar Inkubationsimpfungen
vermieden. Trotzdem bleiben
Impfungen mit dem Vaccinia-Virus die gefährlichsten Impfungen, die
es z. Z. gibt.
Freilich, dass sie
auch noch unwirksam sind, kann sich nur im
"Ernstfall" herausstellen und den wird es nicht geben. Er kann nur
von Russland oder von Amerika ausgehen - und damit ist nicht zu
rechnen.
Bei der Pockenkrankheit
hat sich der gleiche Rückgang der Gefähr-
lichkeit gezeigt, wie wir ihn von allen Infektionskrankheiten ken-
nen. Dafür werden bei uns finanzielle Mittel locker gemacht, für
eine Sache, die nutzlos ist, aber mit Sicherheit Impf-Schäden und
Impf-Todesfälle verursachen wird, für ein Ereignis, das obendrein
nicht zu befürchten ist.
Sehr geehrte Frau Ministerin,
ich habe die 10 Pockenausbrüche im
Nachkriegsdeutschland in den Jahren 1947-74 in meinem Buch "Impfen -
das Geschäft mit der Angst" genau beschrieben. Dieses Buch habe ich
nicht nur an Ihr Ministerium, sondern an alle Gesundheitsminister
der deutschen Bundesstaaten geschickt. Das Buch muss in Ihrem Minis-
terium vorhanden sein. Sie sollten die Beschreibungen der 10 Pocken-
ausbrüche einmal lesen. Sie finden nicht nur Zeit, Ort, Namensdaten,
Impfdaten, Art der Erkrankung, teils mit authentischem Bildmaterial
usw., ehe Sie eine solch dubiöse Maßnahme veranlassen, wie es der
Kauf und die Anwendung von Impfstoffen ist, die auf der Basis des
Vaccinia-Virus hergestellt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Buchwald
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[4] Pockenimpfung: Offener Brief von Angelika Kögel-Schauz (EFI)
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Angelika Kögel-Schauz, Leharstraße 65 ½, 86179 Augsburg
Frau
Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Augsburg, 09.12.2002
Offener Brief zur Problematik der Anschaffung von Pockenimpfstoffen
Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,
bei uns gehen und gingen
sehr viele Anfragen zur Problematik der
Pockenimpfung bzw. der Beschaffung von großen Mengen von Pockenimpf-
stoffen durch die Bundesregierung ein. Dieses Thema wird in den
Kreisen der Impfkritiker äußerst ernst gesehen und die Besorgnis
ist
sehr groß.
In Ihrer Rede am 11.09.2002
"Patientenschutz und Verbraucherrechte
im deutschen Gesundheitswesen" betonten Sie, sehr geehrte Frau
Schmidt, ausdrücklich, dass "es heute für Bürgerinnen und
Bürger
zunehmend selbstverständlich ist, in allen Lebensbereichen eigenver-
antwortlich zu handeln und zu entscheiden. Erst recht müssen sie die
Möglichkeit dazu haben, wenn es um das Wichtigste geht: ihre Gesund-
heit."
Ferner setzen Sie sich
für die Auskunftsansprüche der Patienten und
Patientinnen ein: "Wir haben schadensersatzrechtliche Vorschriften
modernisiert und europäischen Standards angeglichen. Damit sind wir
einer Ihrer Forderungen nachgekommen. Das neue Arzneimittelgesetz
enthält jetzt Beweiserleichterungen für Patientinnen und Patienten
und schafft einen Auskunftsanspruch gegen das Pharmaunternehmen,
aber auch gegen die zuständige Behörde. Damit können Geschädigte
ihre Ansprüche vor Gericht jetzt leichter durchsetzen, denn der Ge-
schädigte muss jetzt kein Verschulden des Unternehmens mehr nachwei-
sen.
Nicht erst im Schadensfall bedarf es ein Mehr an Aufklärung und Be-
ratung. Auch wenn es darum geht, sich über die Qualität der medizi-
nischen Leistungen zu informieren, brauchen wir mehr Transparenz."
Wir nehmen Sie beim
Wort und bitten Sie um eine ausführliche Stel-
lungnahme, die wir dann gerne an unsere Mitglieder weiterleiten.
In den letzten Monaten
war zu lesen, dass die Bundesregierung im
November 2001 als Notfallreserve zunächst 6 Millionen Impfdosen Po-
ckenimpfstoff gekauft hatte. Die Beschaffung weiterer Impfstoffdosen
sei geplant bzw. eingeleitet. Dieser Impfstoff sei nicht für prophy-
laktische Massenimpfungen vorgesehen. Er stünde im Rahmen der Risi-
kovorsorge für den unwahrscheinlichen Fall eines Angriffs mit Po-
ckenviren zur Verfügung. Der Impfstoff würde dann die Möglichkeit
bieten, unter anderem sogenannte Riegelungsimpfungen durchzuführen,
einschließlich der Impfung von Infizierten, Kontaktpersonen und
medizinischen Personals(1).
Im November 2002 kündigte
die Bundesregierung an, die Vorräte auf 80
Millionen Dosen aufstocken zu wollen(2).
Ohne Zweifel führt
die Pockenimpfung in einem erheblichen Ausmaß zu
schweren Schäden.
"Die deskriptive
Auswertung einer Befragung der Versorgungsverwal-
tungen der Länder zeigt, dass Entschädigungen und Anträge auf
Ent-
schädigungen zu Impfkomplikationen für den Zeitraum von 1991 bis
1999 weiterhin rückläufig sind. Im Zeitraum von 1976 bis 1990 wur-
den 1139 von 4569 gestellten Anträgen anerkannt, ...38% aller Ent-
schädigungsverfahren beziehen sich auf die seit 1982 nicht mehr
durchgeführte Pockenimpfung(3)."
Umfangreiche Informationen
über alle bekannten Nebenwirkungen nebst
Fotos finden sich bei den us-amerikanischen Gesundheitsbehörden un-
ter www.bt.cdc.gov/agent/smallpox.
Im Jahr 1968 wurden
in den USA ca. 14.168.000 Pockenimpfungen durch-
geführt. Schwere, aber nicht lebensbedrohliche Nebenwirkungen wurden
bei ca. 1 von 1000 Impfungen beobachtet, lebensbedrohliche Nebenwir-
kungen bei ca. 5 von 100.000 Impfungen(5).
Zu den bekannten Nebenwirkungen
zählen Impfpocken, Enzephalitis
(Entzündung des Gehirns) und der Tod.
In Bayern wurden in
den Jahren 1953 bis 1962 126 postvaccinale En-
zephalitiden auf 1 Million Impfungen beobachtet, daran starben 44
Geimpfte.
In dem oben angegebenen
Dokument der amerikanischen Gesundheitsbe-
hörden wird darauf hingewiesen, dass die Nebenwirkungsraten heute
höher sein dürften, da es heute wesentlich mehr Menschen mit Risiko-
faktoren (z.B. Krebs, Neurodermitis) gibt als früher.
Die Gesundheitsbehörden
der USA geben folgende Gegenanzeigen für die
Pockenimpfung an, da diese Personengruppen besonders anfällig für
Nebenwirkungen sind (Auszug)(6):
- jünger als 18 Jahre
- Menschen mit Hauterkrankungen (z.B. Windpocken, Akne, Neurodermi-
tis, Psoriasis, Herpes)
- Menschen, bei denen jemals die o.a. Hauterkrankungen aufgetreten
waren, auch wenn sie derzeit beschwerdefrei sind
- Familienmitglieder von Menschen mit Hauterkrankungen wie oben
In Deutschland lief die Zulassung für Pockenimpfstoffe 1991 aus(7).
"Im Falle einer
Anwendung solcher Impfstoffe nach den Regelungen des
§79 Arzneimittelgesetz (Ausnahmeregelungen in Krisenzeiten), wäre
das Paul-Ehrlich-Institut sofort in der Lage, die notwendigen Prü-
fungen auf Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit der Impfstoffe
vorzunehmen(8)."
Obwohl die deutsche
Zulassungsbehörde für Impfstoffe, das Paul-
Ehrlich-Institut, diese Veröffentlichung im Zusammenhang mit der
schnellen Zulassung der von der Bundesregierung gekauften Impfstoffe
getätigt hat, ist die Anwendung des angegebenen Paragraphen im
Arzneimittelgesetz hier auszuschließen.
Dort heißt es
(Hervorhebung durch die Verfasserin):
"§ 79 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft durch Rechtsverordnung, die nicht
der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausnahmen von den Vorschrif-
ten dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsverordnungen zuzulassen, wenn die notwendige Versorgung der
Bevölkerung oder der Tierbestände mit Arzneimitteln sonst ernstlich
gefährdet wäre UND EINE UNMITTELBARE ODER MITTELBARE GEFÄHRDUNG
DER
GESUNDHEIT VON MENSCH ODER TIER DURCH ARZNEIMITTEL NICHT ZU BEFÜRCH-
TEN IST."
In jedem Fall sind
jedoch durch die Anwendung von Pockenimpfstoffen
Schäden in einem erheblichen Ausmaß sowohl unter den Geimpften als
auch unter den Kontaktpersonen der Geimpften zu erwarten.
Eine ähnliche
Ausnahmeregelung ist uns für das europäische Zulas-
sungsverfahren nicht bekannt.
Vielmehr ist vor der
Zulassung eines Impfstoffes neben dem Beweis
der Sicherheit auch der Beweis der Wirksamkeit zu erbringen.
Der Ursprung des Vaccinia-Virus,
der in den Pockenimpfstoffen ent-
halten ist, konnte bis heute nicht geklärt werden. Die Verwandt-
schaft zum Pockenvirus, dem sog. Variola-Virus, ist wissenschaftlich
nicht nachvollziehbar.
Als einziger "Beweis"
für die Wirksamkeit der Pockenimpfung wird die
Ausrottung der Pocken angeführt. Das ist eine rein hypothetische
Behauptung, die sicherlich keinesfalls den heutigen Zulassungsanfor-
derungen für Impfstoffe bzgl. Wirksamkeit entspricht. Wurden doch
weltweit von der WHO zur Ausrottung der Pocken viele weitere Maßnah-
men (frühzeitige Diagnose der Erkrankung, Schulung des Personals im
öffentlichen Gesundheitsdienst, Ermittlung der Kontaktpersonen, Ab-
sonderung der Kontaktpersonen, Quarantäne der Erkrankten) ergriffen,
da die Impfungen über Jahrhunderte hinweg nicht den gewünschten Er-
folg brachten. Welche der vielfältigen Maßnahmen hier letztendlich
zum Erfolg, der Ausrottung der Pocken, führten ist spekulativ und
keinesfalls wissenschaftlich.
Uns sind keine Veröffentlichungen
der Bundesregierung bekannt, wel-
che weitergehenden Maßnahmen im Falle einer konkreten Bedrohung
durch die Freisetzung von Pockenviren in Deutschland vorgesehen
sind.
Auf der anderen Seite
liegen uns viele Informationen über boomende
Firmen, die Pockenimpfstoffe herstellen, vor:
Die Firma Baxter AG,
bekannt u.a. durch Zeckenimpfstoffe, und die
Firma Acambis gaben im November 2002 bekannt, in den nächsten zwölf
Monaten gemeinsam 155 Mio. Dosen Pockenimpfstoff für die Regierung
der Vereinigten Staaten zu produzieren. Baxter wird im kommenden
Jahr die Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in Anlage-
vermögen um mehr als 20 Prozent steigern(9).
Die Firma Acambis hatte
bereits im Jahr 2001 mit dem US-Seuchenamt
einen 20-Jahres-Exklusivvertrag abgeschlossen, wonach für 343 Mio.
Dollar ein Pockenimpfstoff entwickelt werden soll. Der Konzern mach-
te zuvor im Jahr 2000 gerade einmal einen Umsatz von 9 Mio. Dol-
lar(10).
Das Schweizer Unternehmen
Berna Biotech AG hat mit verschiedenen
Regierungen Verträge über die Lieferung eines gelagerten, alten Po-
ckenimpfstoffes geschlossen. Das bringt der Firma einen Umsatz von
150 Mio. Franken. Der Gesamtumsatz betrug im Jahr 2000 200 Mio.
Franken. Der Verkauf von weiteren gelagerten Impfstoffen würde damit
zu einer Verdopplung des Umsatzes führen(11).
Uns drängt sich
massiv der Verdacht auf, dass die Impfstoffherstel-
ler aus der terroristischen Bedrohung und der daraus resultierenden
Angst der Bevölkerung mit Hilfe der Regierungsbehörden eine Goldgru-
be machen.
Die aufgekauften alten
Pockenimpfstoffe entsprechen den gültigen
Vorschriften für die Zulassung nach nationalem oder europäischem
Recht nicht. Die Entwicklung und Zulassung von neuen Pockenimpfstof-
fen wird Jahre dauern. Hierbei dürfte allerdings der geforderte
Wirksamkeitsnachweis nicht zu erbringen sein, da es keine Pockener-
krankungen mehr gibt.
Pflichtimpfungen stellen
zudem eine massive Einschränkung des Grund-
gesetzes bei Geimpften und Kontaktpersonen der Geimpften dar (Recht
auf körperliche Unversehrtheit).
Wir bitten um eine
aussagekräftige Stellungnahme und hoffen auf eine
baldige Antwort.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Kögel-Schauz
EFI-Deutschland, Eltern für Impfaufklärung
(1) http://www.pei.de/pm/2001/biowaffen_impfstoffe.pdf, 09.12.2002
(2) http://www.m-ww.de/krankheiten/infektionskrankheiten/pocken.html
(3) www.rki.de/GESUND/IMPFEN/BGBL0402/20450364.PDF,
09.12.2002
Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch-Gesundheitsschutz 2002 ·
45:364-370 © Springer-Verlag 2002, "Anerkannte Impfschäden in
der
Bundesrepublik Deutschland 1990-1999", Dr. Christiane Meyer, Robert
Koch-Institut
(4) http://www.bt.cdc.gov/agent/smallpox/vaccine-safety/adverse-
events-chart.asp, 09.12.2002
(5) "Pocken und
Pockenschutzimpfung", Prof. em. Dr. med. Reiner
Thomssen, http://www.kgu.de/zhyg/virologie/Pocken.pdf, 09.12.2002
(6) http://www.bt.cdc.gov/agent/smallpox/vaccination/
contraindications-clinic.asp, 09.12.2002
(7) http://www.pei.de/pm/2001/biowaffen_impfstoffe.pdf, 09.12.2002
(8) http://www.pei.de/pm/2001/biowaffen_impfstoffe.pdf, 09.12.2002
(9) www.pressetext.de/pte.mc?pte=011129025, 09.12.2002
(10) www.focus-money.de/PM3D/pm3d.htm?snr=935, 09.12.2002
(11) www.pressetext.de/pte.mc?pte=011112044, 09.12.2002
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[5] Allgemeine Hinweise
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