"impf-report"-Newsletter Nr. 11/2011 vom 9. August 2011

Inhalt:

[01] Kostenbeteiligung für den "impf-report"-Newsletter

[02] Neuerscheinungen im Tolzin-Verlag

[03] Brandenburg: Hepatitis-A Ausbruch ohne Erkrankte in KiTa

[04] STIKO: Keine Änderungen beim diesjährigen Impfkalender

[05] Schweinegrippe-Impfstoff wird 7 Mill. Euro teurer Sondermüll

[06] Impressum


[01] Kostenbeteiligung für den "impf-report"-Newsletter

Der Bezug des Newsletters ist grundsätzlich kostenlos!
Ich freue mich jedoch, wenn Sie meine Arbeit durch eine jährliche Kostenbeteiligung ab 30 Euro unterstützen. Damit ist gleichzeitig der Bezug der elektronischen Ausgabe der Zeitschrift impf-report (inhaltlich nicht mit dem Newsletter identisch) für ein Jahr (= 6 Ausgaben) verbunden. Bei Interesse schreiben Sie bitte mit dem Betreff "Kostenbeteiligung Newsletter" an: redaktion@impf-report.de       
Ihr
Hans U. P. Tolzin


[02] Neuerscheinungen im Tolzin-Verlag

Neue „impf-report“-Ausgabe (Nr. 78/79, Mai/Juni 2011)
EHEC: DIE HINTERGRÜNDE UND DAS DILEMMA DER ÄRZTE
Die aktuellsten Analysen von Hans U. P. Tolzin über die wahren Hintergründe und Ursachen der angeblichen EHEC-Epidemie
40 Seiten, 6 Euro, Best.-Nr. IRA-078
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Neue „impf-report“-Ausgabe (Nr. 80/81, Juli/Aug. 2011)
„RÜCKGANG DER SEUCHEN: WAREN ES WIRKLICH DIE IMPFUNGEN?“
Eine akribische Zusammenstellung von Statistiken und Grafiken, die zeigen, dass zwischen dem Rückgang der tödlichen Seuchen und der Einführung von Massenimpfungen kein Zusammenhang besteht.
40 Seiten, 6 Euro, Best.-Nr. IRA-080
weitere Infos

V O R A N K Ü N D I G U N G   F Ü R   S E P T E M B E R   2 0 1 1
Hans U. P. Tolzin
DIE SEUCHEN-ERFINDER
Dieses neue Buch des „impf-report“-Herausgebers enthält seine Analysen folgender angeblicher Seuchen: EHEC, Schweinegrippe, SARS, Vogelgrippe, Blauzungenkrankheit und Spanische Grippe.
Paperback, ca. 300 Seiten, 19,90 Euro, Best.-Nr. FBU-094

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[03] Brandenburg: Hepatitis-A Ausbruch ohne Erkrankte in KiTa

In einer Brandenburger Kindertagesstätte wurde vom zuständigen Gesundheitsamt ein Hepatitis A-Ausbruch ausgerufen. Anlass sind nicht etwa tatsächliche Erkrankungen, sondern mehrere positive Laborergebnisse bei ansonsten  gesunden Kindern mit Kontakt zu möglicherweise erkrankten Familienangehörigen. Laut einer missverständlichen Pressemeldung des Gesundheitsamtes gibt es eine Impfpflicht für Kontaktpersonen. Dies trifft jedoch nicht zu. Richtig ist: Kinder, die nicht gegen Hepatitis A geimpft sind, müssen jetzt vom Gesundheitsamt aus vier Wochen zwangsweise zuhause bleiben. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme ist jedoch umstritten.

(ht) Wie der Brandenburger Stadtkurier und www.die-mark-online.de von heute melden, hat es offenbar in der Brandenburger Kindertagesstätte "Klein und Gross" einen Ausbruch von Hepatitis A gegeben. Alle ungeimpften Kontaktpersonen müssten "laut Infektionsschutzgesetz geimpft werden". Tatsächlich heißt es in einer Pressemeldung des Gesundheitsamtes von Brandenburg: "Gemäß Infektionsschutzgesetz sind alle Kontaktpersonen gegen Hepatitis A zu impfen." Auf Nachfrage beim Brandenburger Gesundheitsamt stellte sich jedoch heraus, dass es gar keine gesetzlich geregelte Impfpflicht gibt, Ungeimpfte müssten allerdings vier Wochen der Kindertagesstätte fern bleiben.

Meine Frage, ob es tatsächlich Erkrankte oder nur positive Labortestergebnisse bei gesunden Kindern gegeben habe, wollte die zuständige Amtsärztin nicht beantworten: Dies falle unter den Datenschutz. Die Amtsleitung war für mich leider nicht erreichbar.
Ein Anruf bei der Kindertagesstätte ergab jedoch, dass es keinerlei Hepatitis-Erkrankungen unter den Kindern gegeben hatte. Vielmehr wurden einige Familien im Zusammenhang mit Urlaubsplänen bzw. Reiseerkrankungen auf Hepatitis A getestet. Die Leiterin vermutete bei dem Telefongespräch zwar, dass es tatsächlich erkrankte Familienangehörige gebe, ich halte es jedoch für wahrscheinlicher, dass im Rahmen der Reisevorbereitungen der Antikörpertiter festgestellt wurde. Als meine Gesprächspartnerin feststellt, dass kein Elternteil, sondern Journalist bin, brach sie das Gespräch ab.

Der Vorgang zeigt, dass die Menschen in den neuen Bundesländern immer noch unter den Spätfolgen der totalitären DDR-Zeit, in der Zwangsimpfungen üblich waren, leiden: Einen Impfzwang gibt das zuständige Infektionsschutzgesetz (IfSG) selbst bei Pandemien nicht ohne weiteres her. Eine Person als erkrankungs- oder übertragungsverdächtig anzusehen, nur weil sie Kontakt zu Kontaktpersonen von möglicherweise Erkrankten oder laborpositiv getesteten Gesunden hatte, wird nach Ansicht von Fachleuten ebenfalls nicht vom IfSG gedeckt.

Sollten Eltern der betroffenen KiTa auf den Gedanken kommen, gegen den vierwöchigen Ausschluss ihrer Kinder zu klagen, hätten sie vermutlich gute Erfolgsaussichten. Eine sogenannte Feststellungsklage wäre auch im Nachhinein möglich, um Wiederholungen vorzubeugen. Darüber hinaus können Eltern vermutlich eine Ersatzunterbringung oder die Erstattung selbst organisierter Kinderbetreuung geltend machen.

Pressemeldung Gesundheitsamt Brandenburg vom 9. Aug. 2011

Pressebericht vom 9. Aug. 2011

Gesundheitsamt Brandenburg:

Kindertagesstätte "Klein und Gross"

Infektionsschutzgesetz online

Tipps bei Impf-Mobbing



[04] STIKO: Keine Änderungen beim diesjährigen Impfkalender

(ir) Im epidemiologischen Bulletin (Ausgabe 30/2011) des Robert-Koch-Instituts (RKI), der Bundesseuchenbehörde, sind die diesjährigen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erschienen. Inhaltliche Änderungen hat es laut einer RKI-Pressemeldung vom 1. Aug. 2011 diesmal keine gegeben:

"Die Impfempfehlungen sind gegenüber dem Vorjahr inhaltlich unverändert. Hingegen wurde die Darstellung der Empfehlungen im Impfkalender übersichtlicher gestaltet."

EpiBull 30/2011

Offizielle Webseite der STIKO

Hintergrundinformationen zur STIKO

Die STIKO-Protokolle



[05] Schweinegrippe-Impfstoff wird 7 Mill. Euro teurer Sondermüll

(ir) Das Bundesland Sachsen-Anhalt bleibt auf auf dem größten Teil der bestellten Schweinegrippe-Impfstoffe sitzen. Die Kosten der nicht verbrauchten und mittlerweile abgelaufenen Impfstoffe plus die Entsorgung als Sondermüll kosten den Steuerzahler voraussichtlich etwa 7 Millionen Euro.

Mitteldeutsche Zeitung vom 2. August 2011


[06] Impressum

Der "impf-report" Newsletter ist ein kostenloses Angebot des freien Journalisten Hans U. P. Tolzin. Die Inhalte des "impf-report" Newsletters und der "impf-report" Zeitschrift sind nicht identisch. Eine kostenlose Leseprobe der Zeitschrift können Sie bei untenstehender Adresse anfordern.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Alle Texte ohne Gewähr. Ich fordere meine Leser ausdrücklich auf, jede in dieser Publikation verbreitete Aussage, sei sie für oder gegen das Impfen, sorgfältig zu prüfen! Ich kann keine Verantwortung für die Folgen gesundheitlicher Entscheidungen übernehmen, die sich auf diese Publikation berufen. Bitte ziehen Sie immer rechtzeitig einen Arzt oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens zu Rate. Alle Rechte bei Hans U. P. Tolzin bzw. den jeweiligen Autoren.
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Nefflenallee 2
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