IFG-131 KiGGS: Leichter protektiver Schutz vor Allergien

Hintergrund meiner IFG-Anfrage:

KiGGS ist die bisher größte in Deutschland durchgeführte Studie über die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Verantwortlich für die Durchführung ist das Robert-Koch-Institut (RKI), die deutsche Seuchenbehörde.

Auf einem Kongress des Jahres 2009 berichten die Studienverantwortlichen von einem gesundheitlichen Vorteil der Geimpften gegenüber den Ungeimpften bezüglich sogenannter atopischer Erkrankungen, also allergischer Reaktionen. Dieses bemerkenswerte Ergebnis wurde mehrfach in der Mainstream-Presse zitiert.

Da es völlig den mir bis dahin zugänglichen wissenschaftlichen Informationen widersprach, hakten wir beim RKI nach, auf welchen Daten deren Schlussfolgerung beruhte. Das RKI vertröstete uns Jahr um Jahr, bis wir schließlich 2017 Klage einreichten.

Kurz darauf veröffentlichte das RKI die Auswertung: "Vaccinations in the first year of life and risk of atopic disease - Results from the KiGGS study". Ob es diese Publikation ohne den von uns juristisch aufgebauten Druck gegeben hätte, bleibt offen.

Diese Publikation wird derzeit gutachterlich geprüft (Stand April 2018).


1. März 2011: Ich stelle eine allgemeine Anfrage per Email

"Betreff: KiGGS: Schützen Impfungen vor Allergien?

Sehr geehrte Damen und Herren, Im Kongressbericht des „4. Gemeinsamen Allergie-Kongresses“ vom 3. bis 6. September 2009 findet sich ein Beitrag der KiGGS-Autoren mit dem Titel:  „Assoziation zwischen Impfungen und atopischen Erkrankungen – Ergebnisse des Kinder und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS)“. Die Schlussfolgerung der Zusammenfassung dieses Vortrags: „Die KiGGS-Daten weisen auf einen leicht protektiven Zusammenhang zwischen Impfungen im ersten Lebensjahr und dem Risiko für spätere atopische Erkrankungen hin." Auf Rückfragen bekam man zur Antwort, dass die Filterformeln, die zu diesem Ergebnis führten in einer späteren Publikation offen gelegt würden.

Jetzt heißt es am 18. Februar im Deutschen Ärzteblatt, von den gleichen Autoren, auch zum Thema Allergien:  „Unabhängig vom Impfstatus steigen die LZP mit zunehmendem Alter deutlichan. Wesentliche Unterschiede zwischen  Geimpften und Ungeimpften zeigen sich jedoch nicht.“

a) Impfungen bieten einen leichten protektiven Schutz vor Allergien
b) Wesentliche Unterschiede zwischen Geimpften und Ungeimpften zeigen sich nicht

Welche Aussage gilt nun?"

28. März 2011: Antwort des RKI: "Bitte warten!" 

"Sehr geehrter Herr Tolzin, besten Dank für Ihre Anfrage. Dazu die Information, dass die im Abstract genannten Ergebnisse der Zusammenhangsanalysen zwischen Impfungen und atopischen Erkrankungen in der ausführlichen Veröffentlichung zusammen mit den angewendeten Methoden umfassend beschrieben werden. Ich darf Sie bitten, sich bis zum Erscheinen dieser Veröffentlichung noch zu gedulden."

6. April 2015: Ich stelle eine IFG-Anfrage

Um meiner bisher unbeantworteten Anfrage den nötigen Nachdruck zu verleihen, stelle ich per Email eine offizielle Anfrage nach dem IFG:

"Sehr geehrte Damen und Herren,  seit Ihrer letzten Email in dieser Angelegenheit sind inzwischen mehrere Jahre vergangen. Hiermit bitte ich unter Berufung auf das IFG um Einsicht in behördenintene Unterlagen, aus denen hervorgeht, auf welchen Daten, Auswertungen und Methoden der behauptete "leicht protektive" Schutz vor Allergien durch Impfungen beruht.  (...)"

17.  April 2015: Eingangsbestätigung des RKI

20. April 2015: Bescheid des RKI

"Eine erste Publikation (Schmitz et al., Dtsch Ärzteblatt 2011) zum Zusammenhang zwischen Impfstatus (ja/nein) und der Lebenszeitprävalenz von atopischen Erkrankungen zeigte keine signifikanten Unterschiede zwischen geimpften und nicht geimpften Kindern und Jugendlichen.

Das im Abstrakt zum Kongressbericht des „4. Gemeinsamen Allergie-Kongresses“ vom 3. bis 6. September 2009 angesprochene Ergebnis (leicht protektiver Zusammenhang zwischen Impfungen im ersten Lebensjahr und dem Risiko für spätere atopische Erkrankungen) beruht auf einer weitaus komplexeren Auswertung. Diese berücksichtigt die tatsächlich bis zum Ende des ersten Lebensjahres erfolgten Impfungen und prüft den Zusammenhang mit der Lebenszeitprävalenz allergischer Erkrankungen unter Berücksichtigung des Lebensalters und anderer möglicher Einflussvariablen. Die Arbeiten zu diesem Manuskript sind noch nicht abgeschlossen. Sie Manuskript haben aufgrund zahlreicher Prioritätenverschiebungen tatsächlich einige Zeit geruht, sind aber in den letzten Wochen wieder aufgenommen worden.

Es ist vorgesehen, das Manuskript zu einer Publikation dieser Ergebnisse bis Ende 2015 in einem peer-reviewed Fachjournal einzureichen. Dieses Vorhaben würde maßgeblich erschwert, wenn die Ergebnisse in ihren Einzelheiten bereits vorab öffentlich kommuniziert würden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen derzeit die erbetenen Unterlagen noch nicht zur Verfügung stellen können."

22. April 2015: Ich lege Widerspruch ein

Zitat: "Ihre Begründung, wonach die Veröffentlichung der angefragten Daten kurz bevorstehe, ist nicht glaubhaft. Ein Nachweis, dass Geimpfte einen Vorteil bezüglich der Anfälligkeit gegenüber Allergien haben, stellt eine wissenschaftliche Sensation dar. Seit der entsprechenden Aussage von Sept. 2009 sind inzwischen fast sechs Jahre vergangen - mehr als genügend Zeit, eine Veröffentlichung zu erwirken. Angesichts der mir vorliegenden Auswertungen der KiGGS-Daten scheint es eher so, dass Ihre Behörde versucht, eine offensichtliche Fehleinschätzung zu vertuschen."

8. Mai 2015: RKI lehnt Widerspruch per Email ab (wurde aber früher problemlos angenommen)

8. Mai 2015: Ich widerhole den Widerspruch per Fax

4. Aug. 2015: RKI weist Widerspruch zurück

Begründung: Die notwendige Vertraulichkeit der Beratung von Behörden werde durch die Veröffentlichung beeinträchtigt, bevorstehende behördliche Maßnahmen könnten vereitelt werden, außerdem wäre es laut Gesetzgeber legitim, bestimmte Forschungsergebnisse nicht zu veröffentlichen. Zudem pocht das RKI auf den Schutz geistigen Eigentums.

Kommentar: Dem RKI ist es wichtiger, einen Fehler zu vertuschen (der wohl im Übereifer einiger RKI-Mitarbeiter begangen wurde, um den Impfgedanken zu fördern), als bei der Wahrheit zu bleiben. Damit erweist die RKI-Rechtsabteilung der Glaubwürdigkeit der Behörde letztlich einen Bärendienst.    PDF-Datei zum Download

20. Jan. 2016: Anfrage meines Rechtsanwalts an das RKI

"Mit E-Mail vom 20.04.2015 hatten Sie meinem Mandanten mitgeteilt, dass Sie beabsichtigten Ende 2015 das Manuskript zu einer Publikation der Ergebnisse in einem peer-reviewed Fachjournal einzureichen. Da die Arbeiten hierzu seinerzeit nicht abgeschlossen waren, wurde der Antrag meines Mandanten zurückgewiesen. Bitte teilen Sie mir mit, ob die Arbeiten zu dem Manuskript nun abgeschlossen sind und das Manuskript eingereicht wurde."

22. Jan. 2016: Antwort des RKI

"Auf Ihre Rückfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen: Die Arbeiten an dem Manuskript wurden im Jahr 2015 fortgeführt, konnten jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Eine Veröffentlichung in einer namhaften Fachzeitschrift ist nunmehr für dieses Jahr vorgesehen. Welche Zeitschrift es genau sein wird, steht noch nicht fest."

26. Mai 2016: Neustart der IFG-Anfrage durch meinen Rechtsanwalt

"Namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft beantrage ich hierdurch Einsicht in die Unterlagen des Robert-Koch-Instituts, aus denen hervor geht,

12. Aug. 2016: Mahnung auf Erledigung meines Rechtsanwalts an das RKI

26. Aug. 2016: Ablehnung durch RKI: "Publikation noch in diesem Jahr"

"Das im Abstrakt zum Kongressbericht des „4. Gemeinsamen Allergie-Kongresses“ vom 3. bis 6. September 2009 angesprochene Ergebnis (leicht protektiver Zusammenhang zwischen Impfungen im ersten Lebensjahr und dem Risiko für spätere atopische Erkrankungen) beruht auf einer komplexen Auswertung der erhobenen Daten zum Zusammenhang der tatsächlich bis zum Ende des ersten Lebensjahres erfolgten Impfungen und der Lebenszeitprävalenz allergischer Erkrankungen unter Berücksichtigung des Lebensalters und anderer möglicher Einflussvariablen.

Die Arbeiten zu diesem Manuskript sind noch nicht abgeschlossen. Sie haben aufgrund zahlreicher Prioritätenverschiebungen geruht, sind aber 2015 wieder aufgenommen worden und wurden auch in diesem Jahr aktiv fortgeführt. Wir gehen derzeit davon aus, dass sie noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.

Es ist vorgesehen, das Manuskript zu einer Publikation dieser Ergebnisse in einem peer-reviewed Fachjournal einzureichen. Es widerspräche den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis, noch nicht peer-reviewte, unpublizierte Ergebnisse vorab einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Das Publikationsvorhaben würde daher maßgeblich erschwert, wenn die Ergebnisse in ihren Einzelheiten bereits vorab öffentlich kommuniziert würden. Die Fachjournale verlangen regelhaft eine Erklärung, dass die Ergebnisse noch nicht an anderer Stelle veröffentlicht sind."

8. Sept. 2016: Widerspruch durch meinen Rechtsanwalt: "Geplante Publikation ist unglaubhaft"

"(...) Die streitgegenständlichen Äußerungen anlässlich des „4. Gemeinsamen Allergie-Kongresses“ datieren aus dem Jahr 2009, wurden also vor sieben Jahren getätigt. (...) Ein Nachweis, dass Geimpfte einen Vorteil bezüglich der Anfälligkeit gegenüber Allergien haben, wäre eine wissenschaftliche Sensation. Eine verzögerte und zögerliche Bearbeitung (über eine Dauer von sieben Jahren) einer solchen Thematik ist gänzlich unwahrscheinlich. Es ist nicht glaubhaft, dass tatsächlich an einer Veröffentlichung gearbeitet wird und diese geplant ist. Diese Behauptung wird bestritten. (...)"

16. Okt. 2016: RKI: "Publikation wird bis Ende des Jahres eingereicht"

24. Okt. 2016: Mein Rechtsanwalt an RKI: "Widerspruch wird aufrecht erhalten"

22. Dez. 2016: RKI weist Widerspruch zurück

24. Jan. 2017: Mein Rechtsanwalt reicht KLAGE ein

6. Feb. 2017: Mein Rechtsanwalt hakt beim RKI nach: "Weniger Allergien bei Geimpften ist keine Sensation?"

"Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 16.10.2016 in oben genannter Angelegenheit. In diesem Schreiben stellen Sie die Behauptung auf, eine Studie mit dem Ergebnis, dass Geimpfte bezüglich der Anfälligkeit in Bezug auf Allergien gegenüber Ungeimpften einen Vorteil haben, stelle keine wissenschaftliche Sensation dar. Es gebe eine Fülle an Studien mit nicht einheitlichen Ergebnissen. Ich bitte um Mitteilung, welche Studien, die zum Ergebnis kommen, dass Geimpfte bezüglich der Anfälligkeit in Bezug auf Allergien gegenüber Ungeimpften einen Vorteil haben, dem Robert-Koch-Institut bekannt sind."

13. Feb. 2017: Antwort des RKI: "Keine einheitliche Studienlage"

"Zu der Frage, ob das Impfen möglicherweise die Wahrscheinlichkeit für das spätere Auftreten von Allergien im Sinne einer Erhöhung oder Erniedrigung beeinflusst, ist eine Fülle wissenschaftlicher Studien durchgeführt und veröffentlicht worden. Die Studienergebnisse fallen uneinheitlich aus:

Wenige Studien kommen zum Ergebnis, dass Impfungen die Wahrscheinlichkeit von späteren Allergien erhöhen können, deutlich mehr Studien sehen ein verringertes Allergierisiko infolge des Impfens, wieder andere Studien können keinen sicheren Zusammenhang zwischen Impfungen und Allergien belegen. In Meta-Analysen, also der Betrachtung und Bewertung mehrerer
Einzelstudien, kommen die Autoren überwiegend zu der Auffassung, dass das Impfen – wenn überhaupt – allenfalls mit einem gering erniedrigten Allergierisiko einhergeht, dass aber eine Erhöhung des Allergierisikos durch Impfungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verbunden ist.

Die im Folgenden aufgeführten Publikationen von Studienergebnissen (1-5) kommen jeweils zu dem Ergebnis, dass mit Impfungen ein erniedrigtes Allergierisiko einhergeht. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beschränkt sich auf Publikationen der letzten Jahre.

  1. Bernsen RM, de Jongste JC, van der Wouden JC. Lower risk of atopic disorders in whole cell pertussis-vaccinated children. The European respiratory journal. 2003;22(6):962-4.
  2. Grüber C, Illi S, Lau S, Nickel R, Forster J, Kamin W, et al. Transient suppression of atopy in early childhood is associated with high vaccination coverage. Pediatrics. 2003;111(3).
  3. Hviid A, Melbye M. Measles-mumps-rubella vaccination and asthma-like disease in early childhood. American journal of epidemiology. 2008;168(11):1277-83.
  4. Martignon G, Oryszczyn MP, Annesi-Maesano I. Does childhood immunization against infectious diseases protect from the development of atopic disease? Pediatr Allergy Immunol. 2005;16(3):193-200.
  5. Timmermann CA, Osuna CE, Steuerwald U, Weihe P, Poulsen LK, Grandjean P. Asthma and allergy in children with and without prior measles, mumps, and rubella vaccination. Pediatr Allergy Immunol. 2015;26(8):742-9."

7. März 2017: RKI beantragt, Klage abzuweisen, 25. April 2017: Mein Rechtsanwalt erwidert, 29. Mai 2017: RKI erwidert, 7. Juli 2017: Mein RA erwidert,

15. Aug. 2017: RKI: "Publikation ist jetzt erfolgt"

31. Aug. 2017: Mein RA erklärt den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt

18. Sept. 2017: Gericht setzt die Kostenerstattung auf hälftig fest


Die Durchsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gegenüber Bundesbehörden kostet Geld. Bitte unterstützen Sie unsere IFG-Anfragen durch eine Spende an den Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V. (AGBUG)". Bitte geben Sie bei der Überweisung das Stichwort "Rechtsfonds" an. Kontodaten

        Weitere Infos

Wir verwenden Cookies!

Datenschutzerklärung

Symposium

Jetzt DVD bestellen:
Abb.

Alle bisherigen Symposien im Überblick

Leseprobe

Kostenlose Leseprobe
anfordern

IFG-Anfragen

Anfragen nach dem Infor-
mationsfreiheitsgesetz
(in Zusammenarbeit mit
AGBUG e. V)

Bücher

Abb.

Abb.

 

Abbildung Buchumschlag

  

Abbildung des Buches

 

Abbildung der Umschlagseite

 

Volltextsuche

impf-report Probeheft

Weißt Du schon das Neueste? Es gibt eine unabhängige Zeitschrift, den "impf-report", und da kannst Du eine Gratis-Leseprobe anfordern. Cool, gell?

Materialien bestellen

Bücher, Schriften, DVDs, CDs,impf-report

Risiken & Nebenwirkungen dieser Webseite

Impressum