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Unabhängiger Nachrichtendienst rund ums Impfen  Ausgabe Nr. 25/2006
Von Eltern für Eltern                                 25. Juni 2006
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Gründung eines Rechtsfonds
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Liebe Empfänger dieses Rundbriefs,

seit vielen Jahren laufen Impfkritiker mit den verschiedensten
Anfragen an die Gesundheitsbehörden gegen eine Wand des Schweigens.

Insbesondere die Meldezahlen von Impfkomplikationen wurden bisher
von der zuständigen Bundesbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI),
wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Die uns bisher bekannten Daten
legen jedoch den Verdacht nahe, dass seit vielen Jahren bei den
Meldungen (bis 2000 freiwillig, ab 2001 Pflicht) eine exponential
steigende Zunahme der Impfkomplikationen zu verzeichnen ist.

Wenn diese Meldungen, wie Impfkritiker vermuten, wirklich nur die
Spitze eines Eisberges darstellen, dann ist es kein Wunder, dass
diese Informationen zurückgehalten werden: Schließlich hat sich
unser gesamtes gesundheitspolitisches System, beginnend mit dem
Bundeskanzler, über den Gesundheitsminister bis hin zur Ständigen
Impfkommission und den Gesundheitsbehörden auf Bundes- und Landes-
ebene, mit Haut und Haaren dem Impfen verschrieben, als der angeb-
lich "wirksamsten und effektivsten Methode zur Krankheitspräventi-
on".

Man hofft, bestimmte Infektionskrankheiten durch eine hohe Durch-
impfungsrate von mind. 95 % ausrotten zu können. Damit ist jegliche
Kritik an der Impfpraxis auch eine Gefahr für die Erfüllung der
Impf-Verheißung - die im Übrigen auf reinen Hypothesen beruht und
auch in Fachkreisen durchaus umstritten ist.

Damit haben sich Politiker und Experten jedoch selbst zur nahezu
völligen Kritiklosigkeit gegenüber diesen Pharma-Produkten verur-
teilt und zu Bewahrern eines Dogmas erklärt, das des edlen Zieles
wegen vor Kritik geschützt werden muss.

Die Konsequenz daraus ist, dass es sich jeder Behördenmitarbeiter
dreimal überlegen muss, bevor er Informationen an die Öffentlich-
keit herausgibt, die das Impfen in ein ungünstiges Licht setzen
könnten. Er riskiert in einem solchen Fall letztlich nicht weniger
als seinen Job.

Sollte sich dennoch irgendwann herausstellen, dass man sich geirrt
hat, wäre dies für jeden der Beteiligten mehr als blamabel. Und
sich einer öffentlichen Blamage zu stellen, ist natürlich sehr
unangenehm und erfordert eine gewisse Zivilcourage...

Seit dem 1. Januar 2001 hat sich die Situation jedoch grundlegend
verändert! Mit diesem Datum ist das sog. "Informationsfreiheitsge-
setz" in Kraft getreten. Dieses Gesetz gibt jedem Bürger das Recht
auf freien Zugang zu allen bei deutschen Bundesbehörden vorhandenen
Informationen. Siehe dazu auch:

http://bundesrecht.juris.de/ifg/
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz

Zwar wird von der gegenwärtigen Regierung bereits wieder versucht,
diese Freiheiten einzuschränken, u.a. durch eine mehr als fragwür-
dige Gebührenordnung. Siehe auch:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/73527
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72938

Dennoch sind Behörden wie das Robert-Koch-Institut (RKI) und das
PEI zunächst mal grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von einem
Monat Auskunft zu erteilen.

Ich habe seit vielen Wochen verschiedene Anfragen laufen, die sich
auf das IFG berufen. Das PEI hat sich bereits teilweise auf die
neue Rechtslage eingestellt. Dennoch fließen die Informationen sehr
zäh und nur in Häppchen. Zudem ist noch nicht klar, ob und in wel-
cher Höhe das PEI Gebühren erheben wird.

Das RKI dagegen befindet sich grundsätzlich noch auf Tauchstation.
Mehr als eine Eingangsbestätigung für meine Anfragen war bisher
nicht zu erhalten.

Es ist absehbar, dass ich früher oder später einen Rechtsanwalt
einschalten muss. Dabei geht es nicht nur um den Inhalt meiner
Anfragen, sondern letztlich um Grundsatzentscheidungen, z.B. bezüg-
lich der Gebühren, mit deren Hilfe sich die Behörden gegenüber dem
berechtigten Interesse der Öffentlichkeit abschotten wollen. Des-
halb ist absehbar, dass sich die rechtlichen Auseinandersetzungen
über mehrere Instanzen erstrecken werden.

Da ich das finanzielle Risiko nicht allein tragen kann und es sich
um Angelegenheiten von großem öffentlichen Interesse handelt, möch-
te ich einen Rechtsfonds gründen, an dem sich jeder finanziell
beteiligen kann, dem in diesem Zusammenhang die Durchsetzung und
Klärung unserer Rechte wichtig erscheint.

Über die Anfragen nach dem IFG hinaus wird der Fond dafür verwendet
werden, zu verschiedenen konkreten Fragen bezüglich der Rechtslage
beim Impfen am Arbeitsplatz, im Kindergarten und der Schule eine
kompetente rechtliche Auskunft einzuholen.

Drittens könnte der Rechtsfonds auch im Falle einer tatsächlich
verordneten Zwangsimpfung - falls notwenig - eine schnelle Reaktion
ermöglichen.

Ein erfahrener Rechtsanwalt steht bereits zur Verfügung. Weitere
Vorschläge nehme ich gerne entgegen.

Praktische Handhabung des Rechtsfonds

Für den Rechtsfonds habe ich ein separates Konto eingerichtet, das
nicht für andere Zwecke verwendet wird. Jeder Spendeneingang wird
auf der Webseite www.impfkritik.de/rechtsfonds zusammen mit dem
Eingangsdatum und den letzten 4 Ziffern Ihrer Kontonummer dokumen-
tiert, so dass Sie den Verbleib Ihrer Spende nachvollziehen können.
Auch die Ausgaben werde ich auf dieser Webseite dokumentieren. Mein
Wunsch wäre, dass sich unter den Spendern mit der Zeit zwei oder
drei Personen finden, die als unabhängige Prüfer fungieren.

Dieser Rechtsfonds ist zunächst einmal meine private Initiative. Der
Vorteil ist, dass keinerlei Verwaltungskosten anfallen und die
Entscheidungswege kurz sind. Ein Nachteil besteht für Sie darin,
dass ich Ihnen keine Spendenquittung ausstellen kann. Ihre Spende
ist steuerlich nicht absetzbar!

Hier nun die Kontoverbindung für den Rechtsfonds:

Inh.: Hans Tolzin
Kto.-Nr.: 33 28 61 200
Bank: Dresdner Bank
BLZ: 600 800 00
--------------------------------------
IBAN: DE28 6008 0000 0332 8612 00
SWIFT-BIC: DRES DE FF

Als Verwendungszweck können Sie "Rechtsfonds" angeben.

Ich bedanke mich im Voraus für jede Unterstützung!

mit freundlichen Grüßen
Hans Tolzin
http://www.impfkritik.de

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Impressum
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Der impf-report (Newsletter) ist ein in unregelmäßigen Abständen
erscheinender Email-Rundbrief zum Thema Impfen. Alle Texte ohne
Gewähr. Irrtum und Schreibfehler vorbehalten. Wir fordern unsere
Leser ausdrücklich auf, keine der in diesem Rundbrief aufgestellten
Behauptungen kritiklos zu übernehmen, sondern jede Aussage, sei es
pro oder contra Impfen, sorgfältig zu prüfen! Die Redaktion über-
nimmt keinerlei Verantwortung für die Folgen gesundheitlicher
Entscheidungen, die sich auf diese Publikation berufen. Bitte zie-
hen Sie immer rechtzeitig einen Arzt oder Heilpraktiker Ihres Ver-
trauens zu Rate.

Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: Hans U. P. Tolzin

Den "impf-report" gibt es auch als Monatszeitschrift. Die Inhalte
des Newsletters und der Zeitschrift sind nicht identisch.
Ein kostenloses Probeheft können Sie bei untenstehender Adresse
anfordern.

Hans U. P. Tolzin
Postfach 211160
D-86171 Augsburg
Fon 0821 / 810 8626
Fax 0821 / 810 8627
Webseite: http://www.impf-report.de
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