IFG-Anfrage Nr. 002 vom 22. April 2006

Freigabe der Meldedaten von Impfkomplikationen

Letzte Aktualisierung: 28. Aug. 2007

Selbst nach Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 1. Jan. 2001 und der damit einhergehenden Meldepflicht für Impfkomplikationen veröffentlichte die zuständige Behörde, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die Meldedaten nur sehr sporadisch und unvollständig. Da das PEI aufgrund des IfSG verpflichtet ist, die Komplikationsmeldungen (zumindest jene, die den IfSG-Meldeweg nehmen) innerhalb kurzer Zeit an das RKI weiterzuleiten, fragte ich - nach den bisherigen frustrierenden Erfahrungen mit dem PEI - diesmal beim Robert-Koch-Institut (RKI) an, der deutschen Seuchenbehörde.

Meine Anfrage an das RKI vom 22. April 2006;

Laut IfSG §11 Absatz 2 stellt Ihnen das PEI innerhalb einer Woche die Daten gemeldeter Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung zur Verfügung.

  1. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Meldungen dieser Art es jährlich ab 2001 bis einschließlich 2005 gegeben hat
  2. Bitte teilen Sie mir mit, welche Daten zu den Verdachtsfällen vom PEI mitgeliefert werden
  3. Bitte übermitteln Sie mir die Datensätze dieser Meldungen in einem üblichen Datenbankformat

Ich erhielt 26.04.2006 eine Eingangsbestätigung vom RKI. Eine IFG-Anfrage muss laut Informationsfreiheitsgesetz innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden. Am 2.06.2006 musste ich die Bearbeitung meiner Anfrage anmahnen. Am 22.06.2006 übergab ich den Vorgang an meinen Anwalt, der jedoch zunächst nicht dazu kam, in meinem Sinne tätig zu werden.

Am 24.10.2006 schickte mir das RKI eine CD. Sie enthielt die Meldungen von Impfkomplikationsverdachtsfällen nach dem IfSG von 2001 bis 2005. Die Daten waren laut beiliegendem Bescheid nicht vollständig:

"Hinsichtlich der weitergehenden Angaben zur Person des Patienten und zu den diagnostischen Einzelheiten des Falles steht dem Anspruch auf Informationszugang der Schutz der personenbezogenen Daten des Betroffenen entgegen. Die Angaben können zwar nicht systematisch, aber in Einzelfällen, soweit entsprechende Zusatzinformationen vorhanden sind, eine Reidentifizierung der Betroffenen ermöglichen. Für denjenigen, der über derartige Zusatzinformationen verfügt, könnten dann gesundheitsbezogene Einzelinformationen über den Betroffenen offenbar werden, deren Übermittlung § 5 Abs. 1 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes i.V.m. § 3 Abs. 9 des Bundesdatenschutzgesetzes strikt untersagt, soweit nicht der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einholung eines eventuellen Einverständnisses jedes Einzelnen der Betroffenen ist dem RKI nicht möglich, weil diese - wie schon gesagt - aus den für das RKI verfügbaren Daten nicht systematisch ermittelt werden können und dürfen."

Die Datenbank lag in einem geschlossenen Format vor, das heißt, die Datensätze konnten bedingt nach Spalten sortiert, aber nicht nach bestimmten Kriterien durchsucht und vor allem auch nicht in ein gängiges Datenbankformat (z.B. dBase) exportiert werden. Die Herausgabe der IfSG-Meldedaten war dennoch ein großer Teilerfolg für die Impfkritik. Die Auswertung der gesperrten Datei erwies sich zwar aufgrund des Datenformats zwar als enorm schwierig, so dass ich über den "impf-report"-Newsletter um Mithilfe bei der manuellen Übernahme der Daten in ein gängiges
Tabellenkalkulationsprogramm bat. Etwa zwei Dutzend Freiwillige beteiligten sich daraufhin an dieser Aktion. Das Ergebnis finden Sie hier.

Eine erste "Hitliste der tödlichsten Impfstoffe" erschien im der Zeitschrift "impf-report", Ausgabe 24/25, Nov./Dez. 2006. Die Frage ist nun, welche patientenbezogenen Daten das RKI zurückbehalten hatte. Soweit es sich um diagnostische Einzelheiten der Fälle handelte, könnten diese durchaus bei der Identifikation möglicher Risikofaktoren helfen bzw. überprüfbar machen, in wie weit die Behörden diese Daten zu diesem Zwecke herausziehen könnten. Die Frage der Relevanz der zurückgehaltenen Daten war jedoch nicht zu beantworten, so lange unklar war, um welche Daten es ging.

Am 12.11.2006 legte deshalb mein Rechtsanwalt Widerspruch gegen die Einschränkungen des RKI-Bescheids ein. Nachdem das RKI nicht reagierte, mahnte mein Anwalt am 21.03.2007 die Bearbeitung des Widerspruchs an.

Daraufhin schrieb am 27.03.2007 das RKI:

"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, die o.g. Angelegenheit wirft für uns wichtige fachliche und rechtliche Fragen auf, deren Klärung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. (...) Auf Ihre Schreiben werden wir unaufgefordert schnellstmöglich zurückkommen. Bis dahin danken wir Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen"

Nachdem mein Anwalt zwischenzeitlich mehrmals mit dem RKI telefoniert hatte, schrieb das RKI am 9.05.2007:

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir beabsichtigen, den Widerspruch abzuweisen. Zuvor möchten wir Ihnen die Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme geben. Insbesondere bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob Sie unter den nachstehend dargelegten Umständen Ihren Widerspruch aufrecht erhalten wollen. Der von uns beabsichtigten Entscheidung liegen folgende Erwägungen
zu Grunde:

"(...) Der zur Begründung Ihres Widerspruchs vertretenen Auffassung können wir uns nicht anschließen. Gerade die Anordnung der Informationen in einer Datenbank ermöglicht es nämlich demjenigen, der bereits über geeignete Informationen über einen Betroffenen verfügt, z.B. über einzelne Personenstands- oder Krankheitsdaten, mit verhältnismäßig geringem Aufwand weitere gespeicherte Informationen über den Betroffenen zu ermitteln. Bei ihnen handelt es sich daher um personenbezogene Daten, auch wenn eine systematische Ermittlung der Betroffenen anhand der gespeicherten Daten in der Tat nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist. Andere Gesichtspunkte, die die Richtigkeit der getroffenen Entscheidung in Frage stellen, sind nicht ersichtlich. (...)"

Ich habe meinen Anspruch auf die fehlenden Daten vorerst nicht mehr weiter verfolgt, da mir zum einen nicht klar war, welche Relevanz sie für eine Auswertung der Daten haben könnten, zum anderen, weil das PEI die Meldedaten inzwischen auf seiner eigenen Webseite veröffentlicht hatte. Bis dahin hatte meine private Webseite impfkritik.de monatelang die einzige öffentliche Quelle für die Meldedaten dargestellt.


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